
Förderverein
Zielsetzung:- Förderung und Unterstützung anbieten
- Objektive und subjektive Sicherheit verbessern
- Was soll/kann der Förderverein leisten?
- Welche Projekte werden unterstützt?
- Wer begleitet und evaluiert geförderte Maßnahmen?
Einem Förderverein der Kriminalprävention können Privatpersonen, Firmen, Gewerbetreibende, Wohnungsbaugesellschaften sowie Städte und Kommunen angehören bzw. sich dort engagieren. Als gemeinnützig anerkannt, ist er berechtigt (zweckgebundene) Spendengelder anzunehmen, Bußgeldzuweisungen oder andere Förderungen zu empfangen. Ziel ist es, Maßnahmen der Kriminalprävention, des Opferschutzes und der Zivilcourage finanziell, materiell und ggf. personell zu fördern. Fördervereine unterstützen insbesondere die Arbeit → kommunalpräventiver Räte; prinzipiell kann aber jeder, der eine kriminalpräventive Maßnahme plant (Privatperson, Verein, Behörde), einen Antrag auf Projektförderung einreichen. Im Fokus stehen Maßnahmen, die sehr speziell auf den Einzelfall oder aber auf bestimmte Brennpunkte abgestimmt sind.
- Anlaufstelle für finanzielle, materielle oder personelle Projektförderung
- Fachliche Unterstützung
- Know-How durch Netzwerkarbeit
- Verbesserung Sicherheitslage
- Verbesserung Sicherheitsempfinden
- Weiteres Sicherheitsgremium
- Antragstellung bürokratischer Aufwand
- Unkoordinierte Förderung
- Gießkannen-Prinzip