
Farbgestaltung
Zielsetzung:- Subjektiv unerwünschten Verhaltensweisen vorbeugen
- Subjektive Sicherheit stärken
- Aufenthaltsqualität erhöhen
- Farbgestaltung als Einzelmaßnahme oder Teil eines städtischen Gesamtfarbenkonzepts?
- Ist die Maßnahme ein Thema bei Stadtverwaltung und Planungsamt?
- Welche Zielgruppe soll erreicht werden und inwiefern kann sie bei der Umsetzung eingebunden werden?
Ähnlich wie Beleuchtungs- und Begrünungskonzepte kann auch durchdachte Farbgestaltung im öffentlichen Raum einen positiven Effekt auf das Sicherheitsempfinden und die Aufenthaltsqualität haben. Farbe hat eine psychologische und identitätsstiftende Funktion, d.h. mit einer ansprechenden, hellen und bunten Farbgestaltung besteht für Städte die Möglichkeit, Urbanität und Lebendigkeit nachzuzeichnen und einzelnen Stadtteilen durch wiederkehrenden Farbeinsatz eigene Identitäten oder ein besonderes Image zu verpassen. Insbesondere in eher unübersichtlichen Bereichen kann Farbe zudem als Orientierungshilfe dienen (sog. „Urban Coding“) oder in Kombination mit Beleuchtung dunkle Ecken und Nischen einsehbarer wirken lassen.
- Farbe schafft Atmosphäre und weckt Emotionen
- Bunte Farben vermitteln ein Gefühl von Sicherheit
- Farbgestaltung als Mittel für nachhaltige Stadtplanung
- Maßnahme, die sich sehr gut eignet, um Bewohnende, Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer und Investorinnen und Investoren miteinzubeziehen
- Strategische Farbgestaltung bedarf konsequenter Umsetzung
- Farbgestaltung ggf. nicht nur für einzelne Plätze, sondern als Teil eines städtischen Gesamtfarbenkonzepts