Rechteckiges Schild mit Piktogramm eines Autos, das von einem Abschleppfahrzeug gezogen wird, und der Aufschrift „Falschparker werden kostenpflichtig abgeschleppt“.
© SiBa Werkzeugkasten 2020

Falschparkende abschleppen

Zielsetzung:
  • Verkehrssicherheit erhöhen
Praxisbeispiel: Düsseldorf
Zu beachten:
  • Handelt es sich um öffentlichen oder privaten Raum?
  • Inwieweit sollen Bürgerinnen und Bürger zur Ahndung miteinbezogen werden?

Blockiert ein Fahrzeug im öffentlichen Raum Verkehrswege und behindert dadurch andere, sind Polizei und Ordnungsamt für das Abschleppen des unbefugt abgestellten Fahrzeugs Ansprechperson für Bürgerinnen und Bürger. Denn Parkverstöße, d.h. Ordnungswidrigkeiten, im öffentlichen Raum festzustellen, ist eine hoheitliche Aufgabe. Hierzu zählen u. a. Parken in Ein- und Ausfahrten, Parken auf Radwegen oder Parken auf Behindertenparkplätzen ohne Ausweis sowie Parken im absoluten Halteverbot.

Neben (vermehrten) Streifen von Polizei und → kommunalem Ordnungsdienst zur Parkkontrolle eignet sich auch der Einbezug von Bürgerinnen und Bürgern, die via → App Falschparkende beim Ordnungsamt melden können, um die Zahl von Falschparkenden zu reduzieren. Senken lässt sich die Zahl aber auch durch ein verbessertes Angebot an → Parkmöglichkeiten bzw. einen attraktiven ÖPNV. Um generell auf das Problem aufmerksam zu machen und das Bewusstsein für korrektes Parken bei motorisierten Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen können außerdem intensive Kontrollen an angekündigten → Sicherheitstagen stattfinden und/ oder → gezielte Infokampagnen zum Thema gestartet werden.

Chancen und Herausforderungen:
  • Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden erhöhen
  • Senkung von Verkehrsunfällen und Personenschäden
  • Bußgeldeinnahmen
  • Hoher Personalaufwand
  • Unmut in der Bevölkerung, v.a. wenn Alternativen fehlen
  • Unklarheit über gesetzliche Regeln in der Bevölkerung
  • Denunziantentum: Bürger*innen als „Privat-Sheriffs“
  • Bürgereinbezug: u.U. vermehrte Falschmeldungen und bürokratischer Aufwand