Verschieden soziale Akteurinnen und Akteure sitzen um einen runden Tisch und besprechen in einer Fallkonferenz, wie einem Suchtkranken am besten geholfen werden kann.
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Fallkonferenzen

Zielsetzung:
  • Individualisierte Lösungskonzepte verschiedener sozialer Akteurinnen und Akteure für Drogenabhängige erarbeiten
Praxisbeispiel: Mönchengladbach
Zu beachten:
  • Wie können soziale Akteurinnen und Akteure miteinander vernetzt werden?

Das Sicherheitsempfinden ist u. a. durch den Umgang mit Suchtkranken in der Öffentlichkeit beeinflusst. Einzelfallbezogene und einrichtungsübergreifende Fallkonferenzen stellen eine zielführende Möglichkeit der ambulanten Suchthilfe dar. Die fallbezogene Suchthilfe bietet durch intensive Kooperationsbeziehungen zwischen verschiedenen Akteurinnen und Akteure Möglichkeiten der individuellen Hilfeplanung. Somit können beispielsweise Sicherheitsagierende, Stadt und Suchthilfeeinrichtungen in schwerwiegenden Fällen wichtige Informationen austauschen. Ein Großteil der Suchthilfeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen führt bereits Fallkonferenzen mit anderen Einrichtungen durch. Kooperationen mit Akteurinnen und Akteuren der Sicherheitsarbeit werden jedoch häufig aus Gründen des Daten- und Klientenschutzes gescheut. In Mönchengladbach werden individualisierte und anonymisierte Fallkonferenzen durchgeführt, die zu einer besseren Abstimmung von Maßnahmen führen und den Klientinnen und Klienten umfassende Hilfe bieten.

Chancen und Herausforderungen:
  • Steigerung der Behandlungseffizienz
  • Vernetzung und Kooperationen zwischen unterschiedlichen Suchthilfeeinrichtungen
  • Verbesserung des Sicherheitsgefühls
  • Erhöhung der Lebensqualität für Suchtkranke
  • Kostengünstiges Verhältnis