
Fahrradstraßen
Zielsetzung:- Verkehrssicherheit erhöhen
- Verkehr beruhigen
- Fahrradnutzung stärken
- Welche Straßen sind geeignet?
- Soll die Straße (eingeschränkt) für den Autoverkehr freigegeben werden?
Bei einer Fahrradstraße ist die gesamte Fahrbahn dem Radverkehr vorbehalten. Andere Fahrzeuge dürfen eine Fahrradstraße nur dann benutzen, wenn ein Zusatzschild weiteren Verkehr zulässt. Dabei ist die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Die Fahrradstraße gewährt Radfahrenden mehr Freiraum: Sie dürfen auf einer Fahrradstraße nebeneinander fahren. Anliegenden ist regelmäßig die Durchfahrt mit dem Auto gestattet, allerdings müssen sie Rück-sicht auf den Radverkehr nehmen und ggf. im Schritttempo fahren. Die in Tempo-30-Zonen übliche Rechts-vor-links- Regelung ist gültig, verlangsamt aber den Radverkehr, so dass mancherorts Radfahrende durch Beschilderung oder Gestaltung gegenüber Fahrzeugführenden aus Nebenstraßen bevorrechtigt sind.
- Weniger (schwere) Unfälle durch weniger Konfliktsituationen zwischen Radfahrenden und Autofahrenden
- Zielgerichtete Lenkung des Radverkehrs, Bündelung des Radverkehrs
- Trennung von Rad- und Autoverkehr
- Geringere Lärmbelastung
- u.U. Wegfall von Parkplätzen
- Wenig Kenntnis von Fahrradstraßen und entsprechenden Verkehrsregelungen