
Einsehbarkeit verbessern
Zielsetzung:- Subjektive Sicherheit stärken
- Tatgelegenheitsstrukturen und Kriminalität senken
- Subjektiv unerwünschte Verhaltensweisen minimieren
- Wie weit muss Transparenz im öffentlichen Raum gehen?
- Welche Ziele sollen erreicht werden (Verhaltenssteuerung oder Aufenthaltsqualität)?
- Wer ist für die regelmäßige Kontrolle zuständig?
„Einsehbarkeit“ ist eine äußerst effiziente Maßnahme, um im öffentlichen Raum Veränderungen hinsichtlich subjektiv unerwünschter Verhaltensweisen, Kriminalität, Sicherheitsempfinden und Aufenthaltsqualität zu bewirken. Straßen, Plätze, Parks, Spiel- und Sportflächen und andere Teile öffentlichen Raums, sollten immer über die Möglichkeit verfügen, das Geschehen dort sowohl von außen wie auch von innen beobachten zu können, d.h. einen guten Überblick über potenzielle Gefahrenquellen und mögliche Fluchtwege zu bieten. Dadurch ist spontane Nutzung gewährleistet, die Belebung steigt und mit ihr das Sicherheitsempfinden der Nutzenden. Wesentlich für das Sicherheitsempfinden sind über- schaubare Raumstrukturen, die nicht von Mauern und Zäunen, Bäumen und Hecken, Schilden und Plakaten verstellt sind. Je größer, zentraler, belebter und einsehbarer, desto „öffentlicher“ wirkt städtischer Raum. Damit bietet Einsehbarkeit auch die Möglichkeit, zur öffentlichen Nutzung gedachte Räume klar von halb-öffentlichen und privaten Räumen abzugrenzen.
- Klare Ordnung und Struktur erleichtert Orientierung
- Gibt Nutzenden das Gefühl von Kontrolle
- Transparenz: Verhalten der Nutzenden immer beobachtbar
- Keine Bildung von Angsträumen
- Keine Rückzugsmöglichkeit, keine Nischen
- Klare Fluchtwege
- Steuerbarer Aneignungsprozess
- Übernutzung, unterschiedliche Nutzungsansprüche können zu Konflikten führen