Großes, schwarzes Müllcontainergefäß mit der Aufschrift „Restmüll“ und Graffiti, vor einer orangefarbenen Hauswand platziert.
© SiBa Werkzeugkasten 2020

Bußgeld für wilden Müll und unsachgemäße Müllentsorgung

Zielsetzung:
  • Sauberkeit erhöhen
  • Stadtbild verschönern
Praxisbeispiel: Hamburg, Mannheim
Zu beachten:
  • Wo soll kontrolliert werden?

Die unsachgemäße Entsorgung von Müll ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld bemisst sich nach dem Bußgeldkatalog des jeweiligen Bundeslands. Insbesondere Kleinstmüll und kaputte Fahrräder fallen in Bahnhofsvierteln häufig auf. Bei unbedeutenden Produkten (z.B. Pappbecher, Fast-Food-Verpackungen, Zigarettenkippen, Kaugummis, Bananenschalen) liegt die Bußgeldspanne zwischen 5 und 100 Euro. Kleinere Mengen an Fäkalien kosten zwischen 10 und 150 Euro sowie illegal entsorgte Fahrräder zwischen 20 und 1000 Euro in den Bundesländern. Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten darf das Verwaltungsvollzugspersonal die Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld bis 55 Euro erteilen (§ 56 OWiG). In den Kommunen ist die Obergrenze teilweise niedriger angesetzt. Verstärkte Präsenz von → Polizei, → kommunalem Ordnungsdienst und → Abfallfahndung sowie konsequentes Ahnden können helfen, die nicht ordnungsgemäße Müllentsorgung zu senken sowie Beschwerden von Anwohnenden und anderen Nutzenden eines Viertels zuvorzukommen.

Chancen und Herausforderungen:
  • Reduzierung von Müll am Straßenrand, in Parks, Grünanlagen und auf Spielplätzen
  • Reduzierung von Beschwerden der Anwohnenden und Gewerbetreibenden
  • Verbesserung der Schadstoffbelastung in der Umwelt
  • Anstoß für ein Umdenken
  • Personalintensiv (zu leisten durch kommunalen Ordnungsdienst oder Polizei)
  • Verwarnung und Verwarnungsgeld als unmittelbare Konsequenz auf Zuwiderhandlung
  • Dauerhafte Senkung illegaler Müllentsorgung bei regelmäßigem und konsequentem Ahnden über längeren Zeitraum hinweg