Mehrere Euro-Geldscheine und Münzen liegen auf einem Dokument mit der Aufschrift „Bußgeldbescheid (Ausfertigung) Anlage: 1 Zahlschein“.
© SiBa Werkzeugkasten 2020

Bußgeld für Halte- und Parkverstöße

Zielsetzung:
  • Verkehrssicherheit erhöhen
  • Verkehrsaufkommen reduzieren
Praxisbeispiel: Düsseldorf, Leipzig, München
Zu beachten:
  • Wo soll kontrolliert werden?
  • Wie oft (sporadisch, regelmäßig) soll kontrolliert werden?
  • Wie lassen sich Falschparkende zum Umdenken bewegen?

Halteverstöße und Parkverstöße sind Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Bußgeld von 10 Euro bis zu 110 Euro (Stand: 21.09.2020) geahndet werden. Verstärkte Parkkontrollen und Abschleppmaßnahmen können dazu beitragen, die Zahl falsch geparkter Fahrzeuge zu senken und Beschwerden von Anwohnenden und anderen Verkehrsteilnehmen- den zuvorzukommen. Bei Rettungsfahrzeugen können falsch geparkte Autos nicht nur die Durchfahrt, sondern auch die Rettung von gefährdeten Menschen verzögern bzw. verhindern. In solchen Fällen können neben das Bußgeld für Falschparken Schadensersatzansprüche des dadurch Verletzten treten. Zudem ist eine Kostenbeteiligung für Schäden an Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr nicht auszuschließen.

Chancen und Herausforderungen:
  • Rückgang von Verkehrsunfällen und damit verbundenen Personen- und Sachschäden
  • Rückgang von Behinderungen bei Einsatzfahrten von Rettungskräften und der Gefährdung von Menschenleben
  • Senkung von Straßenlärm und Abgasbelästigungen bei der Parkplatzsuche
  • Weniger Beschwerden von Anwohnenden wegen Falschparkens
  • Anstoß für ein Umdenken geben
  • Personalintensiv
  • Langfristige Senkung von Halte- und Parkverstößen nur bei regelmäßigem und konsequentem Ahnden über längeren Zeitraum hinweg