Eine Bodycam ist gut sichtbar an der Einsatzweste eines Polizeibeamten befestigt, daneben ein Funkgerät. Die Szene findet inmitten einer Menschenmenge statt.
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Bodycams

Zielsetzung:
  • Gewalt gegen Polizeibeamtinnen und -beamten vorbeugen
  • Subjektive Sicherheit stärken
  • Straftataufklärung erleichtern
Praxisbeispiel: Nordrhein-Westfalen
Zu beachten:
  • Wann soll die Bodycam zum Einsatz kommen?
  • Wie wird die Bevölkerung über den Einsatz informiert?
  • Welche datenschutzrechtlichen Bedingungen gibt es zu erwägen?

Bodycams sind von polizeilichen Einsatzkräften sichtbar getragene Videokameras zur Dokumentation von Begegnungen mit Bürgerinnen und Bürgern. Der Einsatz der Kamera soll eine deeskalierende Wirkung entfalten, indem potenziellen Aggressoren ihr Fehlverhalten vor Auge geführt werden kann und Beweise für eine spätere Ahndung vorliegen. Polizeibeamt*innen aktivieren die Bodycams nach eigenem Ermessen. Die hohe Komplexität und Vielschichtigkeit polizeilicher Einsatzlagen erschwert es, Regelmäßigkeiten zum wirkungsvollen Einsatz der Bodycams festzulegen. Hinweise zum sinnvollen Einsatz der Bodycams sollten Eingang in die polizeiliche Ausbildung finden, damit sie sich nicht negativ auf polizeitaktische Einsätze auswirken (z.B. zu zurückhaltendes, passives Verhalten). Die öffentliche Kommunikation der Maßnahme sollte auf Akzeptanz in der Bevölkerung hinwirken und die Justiz darauf aufmerksam machen, dass es nicht um die Sicherung von Beweismitteln geht, sondern gefahrenabwehrende Aspekte im Vordergrund stehen.

Chancen und Herausforderungen:
  • Verhinderung von Tätlichkeiten gegen Polizeikräfte durch Abschreckung und Drohung mit Strafverfolgung
  • Verbesserte Strafverfolgung
  • Videosequenzen zeigen nur einen zeitlich beschränkten Ausschnitt des Geschehens
  • Komplexität der Eingriffsvoraussetzungen
  • Datenschutzrechtliche Vorgaben
  • Eigenverantwortliches Einschalten der Aufzeichnung kann zu Verzerrungen führen (zurückhaltendes, passives Verhalten der Polizei)