
Bodenbevorratung (Erbbaurecht, kommunales Vorkaufsrecht)
Zielsetzung:- Bezahlbaren Wohnraum sichern
- Bodenspekulation eindämmen
- Sozial gerechte Bodennutzung fördern
- Wie kann bezahlbarer Wohnraum in der Stadt entwickelt werden?
- Wie können Städte ihre Handlungsfähigkeit erhalten?
Fehlende Grundstücke, hohe Bodenpreise und die Spekulation mit Bauland werden bereits seit längerer Zeit als wesentliche Hürden bezahlbaren Wohnungsbaus in deutschen Großstädten diskutiert. Eine Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sieht in der mangelnden Verfügbarkeit geeigneten und nicht spekulativ überteuerten Baulands die zentralen „Engpassfaktoren für mehr bezahlbaren Wohnraum“. Zunehmend diskutiert wird daher eine langfristige und strategische Bodenvorratspolitik, mit der Entwicklungsoptionen in den Städten gesichert werden können. Gerade in Metropolregionen mit hohen Grundstückspreisen erscheint das Erbbaurecht als eine Option, mit der durch das Zurückhalten von Grundstücken vom Markt der Bodenspekulation Einhalt geboten und der Entwicklung bezahlbaren Wohnraums Vorschub geleistet werden kann, da der Erbbauberechtigte vertraglich zur Bebauung des Grundstücks verpflichtet wird. In sozialen Erhaltungsgebieten ist darüber hinaus die Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts möglich, um den Verkauf einzelner Immobilien an private Interessenten zu verhindern.
- Aktive Förderung bezahlbaren Wohnungsbaus durch Erbbaurecht
- Kommune bleibt Grundstückseigentümerin und erhält regelmäßige Einnahmen über Erbbauzins
- Risiko von Ausgleichszahlungen nach Ende des Erbbaurechtsvertrags
- Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung
- Wirtschaftlicher Kraftakt für kommunale Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften
- Kommunales Vorkaufsrecht in Zeiten knapper Kassen