Großes Schaufenster eines Wettbüros mit rotem Werbeschild für Sportwetten, Livewetten und Bundesliga. Im Fenster spiegelt sich eine belebte Straße mit parkenden Autos und Fußgängern.
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Beschränkung und Regulierung von Spielhallen und Wettbüros

Zielsetzung:
  • Angebotsstruktur regulieren
  • Überangebot von Glücksspielmöglichkeiten verhindern
Praxisbeispiel: Konstanz, Berlin, Hamburg
Zu beachten:
  • Wie viele Spielhallen gibt es im Gebiet?
  • Wo genau sind die Spielhallen angesiedelt?
  • Welche Beschränkungsmöglichkeiten lassen sich umsetzen?

Zur Regulierung von Spielhallen verschärften die Bundesländer im Jahr 2012 die Voraussetzungen zu deren Genehmigung und Betrieb (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag), um etwas gegen Spielsucht zu unternehmen sowie den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Die §§ 24 bis 26 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) sehen seither Begrenzungen für die Zulassung gewerblicher Spielhallen vor: Erlaubniserfordernis, Verbot von Mehrfachkonzessionen bzw. Abstandsgebot (Einhaltung eines Mindestabstands), Verbundverbot (keine Erlaubnis in einem gemeinsamen Gebäude oder Gebäudekomplex), Werbeverbot sowie die Einrichtung von Sperrzeiten. Noch dazu können die Länder die Anzahl der Erlaubnisse für Spielhallen in einer Gemeinde begrenzen.

Im Rahmen der sog. „Clan-Kriminalität“ sind Spielhallen, die von Angehörigen mit einem gemeinsamen Abstammungsverständnis betrieben oder kontrolliert werden, im polizeilichen Fokus. Diese Glücksspielstätten helfen wohl dabei, Kontakte zur Vorbereitung und Begehung von Straftaten anzubahnen sowie kriminell erlangte Gelder in den legalen Kreislauf einzuschleusen (Geldwäsche); zusätzlich können Manipulationen an Spielgeräten die Spielenden, die Betreibenden und den Fiskus schädigen.

Chancen und Herausforderungen:
  • Kriminalitätsprävention und -bekämpfung
  • Suchtprävention und -bekämpfung
  • Steuerausfall durch Begrenzung
  • Zunahme von Internetglücksspiel
  • Leerstand von Gewerbeflächen bei fehlenden Alternativen