
Anwaltsplanung
Zielsetzung:- Verschiedene Interessen ausbalancieren
- Nachhaltige Lösungen finden
- Empowerment erhöhen
- Wo besteht Unterstützungsbedarf?
- Wie kann ein dialogorientierter Austausch aussehen?
Das Konzept der Anwaltsplanung stammt aus den USA. Es sieht vor, dass artikulationsschwache und/ oder sozial benachteiligte Bewohnergruppen bei der Wahrnehmung ihrer Interessen durch erfahrene Fachleute unterstützt werden. Ziel ist es konkret, die Interessen benachteiligter Quartiersbewohnenden in der kommunalen Gremienarbeit stärker zur Geltung zu bringen, Alternativplanungen und Gegengutachten zu erarbeiten, Planungsprozesse verständlicher und transparenter zu artikulieren, Selbstorganisationsprozesse zu unterstützen und zu begleiten und im Konfliktfall vermittelnd tätig zu werden. Anwaltsplanung weist Merkmale anderer Kommunikations- und Prozessgestaltungsformen auf wie → Gemeinwesenarbeit, → Konfliktmanagement oder → Quartiersmanagement und sollte Teil von → Dialogformaten in Planungsverfahren sein.
Finanziert werden Anwaltsplanerinnen und Anwaltsplaner oftmals von der kommunalen Verwaltung oder intermediärer Organisationen, die öffentliche Gelder treuhänderisch verwalten. Primäre Aufgabe ist die Herstellung, Vermittlung und Kommunikation von Fach- und Alltagswelt zugunsten sozial Benachteiligter.
- Parteilichkeit, d.h. gibt Benachteiligten eine Stimme
- Konstruktive Auseinandersetzung von Fachleuten und sozial benachteiligten Bürgerinnen und Bürgern
- Trotz klarer Parteilichkeit Gesprächsoffenheit nach allen Seiten gewährleisten
- Gradwanderung, Fachinhalte einfach zu formulieren
- Einseitige Interessenvertretung
- Ggf. Bevormundung benachteiligter Gruppen
- Umfassende Konflikte werden auf technisch bearbeitbare Probleme reduziert