Illustration von zwei Frauen in einem Beratungsgespräch. Eine Frau wirkt fragend, die andere erklärt etwas mit einem Dokument vor sich.
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Allgemeine Sozialberatung (ProstSchG)

Zielsetzung:
  • Sexarbeitende besser schützen
  • Zwangsprostitution leichter aufdecken
  • Über Rechte und Pflichten aufklären
  • Aufklärung über Hilfen und soziale Angebote
Praxisbeispiel: Bundesweit, Berlin, Ludwigsburg
Zu beachten:
  • Ist die Beratung Teil der Verwaltung?
  • Wird mit Fachberatungsstellen kooperiert?
  • Wie wird die Anonymität gewährleistet?

Am 01.07.2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft. Seither müssen Sexarbeitende ihre Tätigkeit persönlich anmelden sowie verpflichtend an einer Gesundheitsberatung und einem Informations- und Beratungsgespräch teilnehmen. Im Rahmen einer allgemeinen Sozialberatung bekommen sie Informationen zu ihren Rechten und Pflichten sowie zu lokalen gesundheitlichen und sozialen Angeboten. Zudem erfahren sie, wie sie Hilfe in Notsituationen erhalten können. Den Nachweis über diese Beratung müssen Prostituierte bei ihrer Arbeit mit sich führen.

Chancen und Herausforderungen:
  • Hilfe für unerfahrene Sexarbeitende aus dem Ausland
  • Möglichkeit zur Unterstützung bei einer beruflichen Neuorientierung
  • Beratung alle 6 Monate für Personen unter 21 Jahren und jährlich für Personen ab 21 Jahren
  • (Keine) Gebühren für Beratung und Ausstellung des Nachweises
  • Skepsis von Sexarbeitenden gegenüber Behörden
  • Unkenntnis von Behörden
  • Unterschiedliche Handhabung von Behörden
  • Beratung von Sexarbeiterinnen durch männliche Angestellte problematisch