Ein weißes Schild mit rotem Rand und der Aufschrift „Alkoholverbot“. Darunter ist ein Symbol mit durchgestrichenen Flaschen zu sehen. Im Hintergrund sind grüne Bäume erkennbar.
© ProPK/KI generiert

Alkoholverbot

Zielsetzung:
  • Gewaltpotenzial verringern
  • Ruhestörungen und Verunreinigungen verringern
  • Sachbeschädigungen verringern
Praxisbeispiel: Duisburg, Gelsenkirchen, München, Solingen
Zu beachten:
  • Wo, zu welcher Tageszeit und wie lange?
  • Auf welcher rechtlichen Grundlage?
  • Wie wird mit Alkoholkranken, deren Lebensmittelpunkt die Straße ist, umgegangen?

Häufig fallen stark Alkoholisierte im öffentlichen Raum durch Belästigungen auf, die Außenstehende verunsichern können (u.a. zerschlagene Bierflaschen und grölende Gruppen Betrunkener). Als Reaktion darauf wurden in einigen Städten Alkoholverbote an öffentlichen Plätzen ausgesprochen, um leichter auf Alkoholisierte zugreifen zu können und alkoholbedingter Ruhestörung, Sachbeschädigung oder Gewalttätigkeit vorzubeugen. Allerdings hielten die Alkoholverbote einer rechtlichen Überprüfung oft nicht stand. Dies lag nicht nur an einer fehlenden Verordnungsermächtigung im Landesgesetz, sondern auch an zu allgemeinen und weitreichenden Alkoholverboten. Da nicht der Alkoholkonsum an sich das Problem ist, sondern die sich aus übermäßigem Konsum ergebenden Folgen in der Öffentlichkeit, schränkt ein Alkoholverbot die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und den Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) empfindlich ein. Eine Ungleichbehandlung zeigt sich, weil ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum alle alkoholkonsumierenden Personen – egal, ob sie sich unauffällig oder auffällig verhalten – erfasst und nicht Personen, die sich in Gastwirtschaften betrinken und dann stören. Aus rechtlicher Perspektive muss für den Erlass eines Alkoholverbots eine abstrakte Gefahrenlage nachgewiesen werden. Mehrere Bundesländer ergänzten ihre Polizeigesetze um eine Ermächtigungsgrundlage und einige Städte die Straßenverordnung um ein Alkoholverbot an öffentlichen Einrichtungen, um den Allgemeingebrauch von Bushaltestellen oder bestimmten Plätzen zu gewährleisten. Des Weiteren dient ein Alkoholverbot dem Jugendschutz auf Spielplätzen oder in der Nähe von Schulen.

Chancen und Herausforderungen:
  • Verringerung von (Lärm-)Belästigungen
  • Jugendschutz
  • Inklusion durch integratives Konzept oder weitere Exklusion von Alkoholkranken?
  • Verlagerung der Trinkerszene/ Umgehung durch unauffälligeres Trinken
  • Rechtliche Vorgaben (Grundrechte, Landesgesetze)