Betrüger missbrauchen Bürger für Geldwäsche

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Geldwäscher versuchen, Geld, das sie durch illegale Transaktionen erwirtschaftet haben, zum Beispiel im Drogen- oder Waffenhandel, in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, um dessen Herkunft zu verschleiern, d.h. rein zu waschen. Zu diesem Zweck missbrauchen sie immer öfter auch Privatpersonen.

Anzeigen wegen Verdachts auf Geldwäsche

Nachdem die Anzeigen wegen Verdachts auf Geldwäsche in den vergangenen Jahren bis 2016 (11.541 Fälle) gestiegen sind, gingen sie seit 2017 (10.015 Fälle) zurück. 2018 fiel die Zahl der Verdachtsanzeigen nach §11 GwG (Geldwäschegesetz) auf 8.652 Fälle. 2019 wurden mit 9.764 Fällen erstmals wieder mehr Fälle verzeichnet. 2022 wurden 22.614 Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) verzeichnet.

Geldwäscher missbrauchen Bürger als Finanzagenten

Per Stellenanzeige bzw. Nebenverdienstangebot, z.B. in Zeitungen, suchen Geldwäscher nach so genannten Finanzagenten. Diese sollen gegen eine Aufwandsentschädigung ihr privates Bankkonto für Einzahlungen zur Verfügung stellen. Die eingezahlten Gelder sollen sie dann an unbekannte Dritte weiterleiten. Damit beteiligen sich die Finanzagenten aber – ohne es vielleicht zu ahnen – an einem Geldwäschetransfer und machen sich strafbar.

Per Phishing-Mail Kontodaten ausspähen

Andere Täter missbrauchen die Konten von Privatpersonen ohne deren Zustimmung: Dazu schicken sie ihren Opfern per Mail einen Link, der diese auf die gefälschte Internetseite ihrer Bank führt, auf der sie ihre Kontodaten und Passwörter eingeben sollen. Dabei fangen die Betrüger die eingegebenen Daten und Passwörter ab, um damit auf die Konten ihrer Opfer zugreifen zu können und ihre Gelder zu waschen.

Kaution soll ins Ausland überwiesen werden

Eine weitere Masche der Geldwäscher ist das Anmieten von Wohnungen, um diese kurze Zeit später zu kündigen und den Vermieter dazu aufzufordern, die Kaution auf ein ausländisches Konto zu überweisen.

Barbezahlung beim Kauf hochwertiger Güter

Bieten Privatleute hochwertige Güter zum Verkauf an, z.B. Schmuckstücke oder Luxusuhren, ist das für Geldwäscher eine willkommene Gelegenheit, Gelder zu waschen. Denn hier werden nicht nur hohe Summen bewegt, die die Täter in bar bezahlen. Privatpersonen sind zudem, anders als gewerbliche Verkäufer, nicht dazu verpflichtet, die Identität ihrer Kunden festzustellen, wenn sie Bargeld in Höhe von mehr als 15.000 Euro annehmen. Sie können allerdings ihren Verkaufserlös verlieren, sollte sich herausstellen, dass beim Verkauf Geld gewaschen wurde.

Wenn Privatpersonen aber gezielt Waren selber herstellen oder einkaufen, um diese weiter zu verkaufen, müssen sie unter Umständen ein Gewerbe anmelden und sind damit verpflichtet, das Geldwäschegesetz zu beachten. Dies betrifft beispielsweise Verkaufsagenten oder so genannte Powerseller, die Auktions- und Verkaufsplattformen nutzen, oder einen Internet-Shop betreiben. Wo sie ihr Gewerbe anmelden können, erfahren Betroffene bei ihrer Kommune.

Wollen Privatpersonen bei größeren Anschaffungen hohe Summen mit Bargeld bezahlen, müssen sie sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen, das schreibt das Geldwäschegesetz vor. Hält sich ein Händler nicht an diese Vorschrift, riskiert er ein Bußgeld- oder Strafverfahren. Legt ein Käufer bei einer größeren Bargeldzahlung keinen Ausweis vor, muss er mit einer Strafverfolgung wegen Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung rechnen.

Barbezahlung beim (Ver-)Kauf von Grundstücken

Geht ein Verkäufer beim Grundstückskauf auf die Forderung des Käufers ein, im notariellen Kaufvertrag einen niedrigeren als den tatsächlichen Kaufpreis anzugeben und sich die Differenz bar bezahlen zu lassen, kann er nicht nur wegen Steuerhinterziehung belangt werden, sondern macht sich unter Umständen auch wegen Geldwäsche strafbar.

Geldwäscheversuche erkennen

  • Anzeigen in Zeitungen oder im Internet über die Geschäftspartner gesucht werden, die gegen eine hohe Provision ihre Konto- und Kontaktdaten zur Verfügung stellen.
  • Stellenanzeigen ausländischer Firmen über die z.B. Testkäufer gesucht werden, die am Ende aber als Finanzagenten eingesetzt werden.
  • E-Mails von Kreditinstituten in denen nach Kontodaten und Passwörtern gefragt wird.
  • Mieter, die hohe Kautionen akzeptieren und diese nach der Wohnungskündigung ins Ausland überwiesen haben wollen.
  • Hohe Bargeldsummen bei Kauf und Verkauf.
  • Wenn Käufer bei größeren Bargeldanzahlungen anbieten, den Kaufpreis in Tranchen unter 15.000 € zu begleichen, so dass der Verkäufer den Betrag auf verschiedene Konten einzahlen kann. Ziel dieser Splittungen ist es, die Sicherungssysteme der Kreditinstitute zu umgehen. Diese werden bei größeren Bargeldeinzahlungen ihrer Kunden rasch misstrauisch.

Weitere Informationen zum Geldwäschegesetz finden Interessierte auf der Internetseite des Bundeskriminalamts oder auf den Internetseiten der Landeskriminalämter.

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