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Unerlaubte Werbeanrufe

Tastenfeld eines Telefons

Werbeanrufe, die ohne ausdrückliche Zustimmung des Angerufenen getätigt werden, sind verboten. Jedoch nutzen zumeist unseriöse Firmen diese Methode, um das Vertrauen der Angerufenen zu gewinnen und Verträge abschließen zu können.

Die betrügerischen Unternehmen missbrauchen oftmals die Rufnummern seriöser Personen oder Organisationen, und rufen mit Hilfe einer speziell präparierten Telefonanlage über eine andere Telefonnummer an als über die Nummer, die auf dem Display des Angerufenen erscheint.

Diese Anrufe erfolgen immer mit dem Ziel, die Bürgerin oder den Bürger zu überreden, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, den Telefon- oder Stromanbieter zu wechseln oder ein Abonnement abzuschließen. Zumeist werden dabei auch persönliche Daten, wie unter anderem Kontoverbindungen, abgefragt.

Wichtig ist, dass die Angerufenen sich dessen bewusstwerden, dass sie oft schon eine Auftragsbestätigung zugestellt bekommen, auch wenn sie nur Informationsmaterial haben wollten. Da muss man schnell handeln, denn auch am Telefon geschlossene Verträge sind gültig.

Allerdings können fast alle am Telefon abgeschlossenen Verbraucherverträge innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen werden, schriftlich oder durch Rücksendung der gelieferten Sache, eine Begründung ist nicht nötig. Es genügt der rechtzeitige Versand des Schreibens per Brief, Fax oder E-Mail, der aber nachgewiesen werden muss.

 

Legen Sie einfach auf...

  • Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie einfach den Hörer auf!
  • Widersprechen Sie der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Werbezwecken. Falls Sie es doch einmal tun: Ein einmal gegebenes Einverständnis können Sie auch telefonisch widerrufen. Hilfe bietet Ihnen auch Ihre örtliche Verbrauchzentrale.

Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, können Sie den Fall der Bundesnetzagentur melden. Die Bundesnetzagentur kann nach Prüfung des Falls die Rufnummern ggf. abschalten.

  • Notieren Sie sich dafür am besten Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie die Rufnummer, den Namen/das Unternehmen des Anrufers.

Die Bundesnetzagentur können Sie auch einschalten, wenn Sie unerlaubte Werbung über Messenger, E-Mail, Fax oder Telefon erhalten haben. auf Ihrer Mobilfunkrechnung Positionen von einem Drittanbietern stehen, die Sie sich nicht erklären können:

Be­schwer­den zu Är­ger mit Ruf­nummern und An­ru­fen

 

Mehr Informationen finden Sie unter:

Unerlaubte Werbeanrufe

Bundesverband der Verbraucherzentrale

 

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