Politisch motivierte Kriminalität

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Definition

Der Begriff "Politisch motivierte Kriminalität" (PMK) geht auf eine polizeiliche Definition zurück und wird umgangssprachlich seltener verwendet. Der Begriff umfasst Straftaten, bei denen eine politische oder ideologische Motivation des Täters bedeutsam war.

 

Phänomenologie

Eine Straftat gilt als PMK, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet.  

Politisch motivierte Straftaten entspringen den Haltungen beziehungsweise dem Hass gegenüber gesellschaftlichen Gruppen oder politischen Gegnern. Das Opfer einer politisch motivierten Straftat wird dabei auch immer als Vertreter dieser Gruppe angegriffen, da der Täter eine Botschaft senden will. Diese Taten zielen darauf, andere Menschen mit gleicher Haltung zu motivieren, ähnliche Straftaten zu begehen. In letzter Konsequenz will der Straftäter eine Veränderung des politischen Systems erreichen oder die demokratischen Grundwerte abschaffen. Das beginnt bereits bei scheinbar harmlosen Straftaten, wie einem Hakenkreuz auf einer Wand. Viele schauen einfach darüber hinweg. Aber schon allein das Symbol kann bei einigen Menschen Angst und Schrecken auslösen. Hier steht die Gemeinschaft auf der Seite des Opfers und verfolgt die Straftat.

 

Sie wurden Opfer?

  • Bei akuter Bedrohung, wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.
  • Zeigen Sie die Straftat bei der Polizei an. Eine Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
  • Prägen Sie sich nach Möglichkeit Aussehen und Bekleidung des Täters oder der Täterin sowie besondere Merkmale ein. Dazu gehören zum Beispiel Brille, Tätowierung, Frisur oder Fluchtmittel wie Auto, Fahrrad, Bahn, die Fluchtrichtung, mögliche Bewaffnung sowie den Ablauf der Tat. So können Sie dazu beitragen, den Täter oder die Täterin zu fassen.
  • Gibt es Zeugen? Bitten Sie Passanten oder andere Beobachter der Straftat, sich als Zeuge oder Zeugin zur Verfügung zu stellen und notieren Sie sich deren Personalien.
  • Lassen Sie Ihre Verletzungen medizinisch behandeln und dokumentieren! Sie sollten sich von Ihrem Hausarzt, einem Facharzt oder in einem Krankenhaus behandeln lassen. Hier werden Ihre Verletzungen zugleich dokumentiert. Dieses Attest kann sowohl im Strafverfahren als auch für die Durchsetzung Ihrer Interessen (Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc.) als Beweismittel von Bedeutung sein. Die Kosten für die Behandlung übernimmt in der Regel Ihre Krankenversicherung.
  • Dokumentieren Sie die Ihnen entstandenen Schäden.
  • Erstatten Sie Anzeige nicht nur um eigene Ansprüche auf Entschädigung anzumelden und geltend zu machen, sondern auch um die Täter zu stoppen und so weitere Opfer zu vermeiden.
  • Wenden Sie sich für Rat und Unterstützung an eine spezialisierte Opferhilfeeinrichtung. Wenn Sie einverstanden sind, hilft Ihnen die Polizei dabei, einen Kontakt herzustellen.

 

Rechte und Ansprüche

  • Um Opfern von extremistischen Angriffen und terroristischen Gewalttaten eine Soforthilfe zukommen zu lassen, stehen Härteleistungen für Opfer zur Verfügung, die über das Bundesamt für Justiz schnell und unbürokratisch beantragt werden können.
  • Oft ist es sinnvoll, sich durch einen Rechtsanwalt beraten zu lassen. Er vertritt Ihre Interessen vor Gericht und darf bei Ihrer Vernehmung durch das Gericht oder der Staatsanwaltschaft anwesend sein. Allerdings ist meistens schon das erste Beratungsgespräch kostenpflichtig. Der Verein WEISSER RING bietet Opfern von Gewalt einen Beratungsscheck für das rechtsanwaltliche Erstgespräch an.
  • Falls Sie rechtsschutzversichert sind, erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach einer Kostenübernahme. Sind Sie nicht rechtschutzversichert, lesen Sie die Hinweise zur möglichen Kostenübernahme.
  • In manchen Fällen können Sie beantragen, vom Gericht einen eigenen "Opferanwalt" bestellt zu bekommen. Der Opferanwalt oder die Opferanwältin vertritt dann Ihre Interessen im Strafverfahren und vor Gericht. Folgt das Gericht Ihrem Antrag, ist die opferanwaltliche Tätigkeit für Sie kostenfrei.
  • Auf Antrag können sie als "Nebenkläger" im Strafverfahren auftreten. Das erweitert Ihre Rechte. Informieren Sie sich zur Nebenklage.
  • Eventuell können Sie auch Anspruch auf psychosoziale Prozessbegleitung haben.
  • Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) Versorgung erhalten (z.B. Heil - und Krankenbehandlung, Hilfen zur beruflichen Rehabilitation, Beschädigtenrente). Die Versorgung wird nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist an das für den Wohnort der/des Geschädigten zuständigen Versorgungsamt zu stellen. Lesen Sie mehr zu Opferentschädigung bei Opferrechten. Diese Form der Entschädigung ist nicht mit Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu verwechseln.
  • Opferhilfeeinrichtungen stehen Ihnen während des gesamten (Straf-) Verfahrens und darüber hinaus zur Seite und unterstützen Sie in allen Bereichen.