Bezahlen mit der Karte ist Normalität geworden. 2020 lag der Umsatzanteil der Zahlungskarten im deutschen Einzelhandel bei knapp über 56 Prozent (Quelle: EHI Retail Institute). Auch das kontaktlose Bezahlen ist im Alltag angekommen. So nutzen laut einer Befragung im Auftrag der Deutschen Bundesbank inzwischen 32 Prozent der Besitzer von kontaktlosen Debitkarten diese Funktion. Das Bezahlen mittel Near Field Communication (NFC) funktioniert mit der Karte selbst oder unter Nutzung sogenannter Wearables, wie Smartwatches oder Smartphones.
Darum sollten Sie auch bei Verlust einer Debitkarte Anzeige bei der Polizei erstatten
Das praktische: Das bezahlen erfolgt nicht nur kontaktlos, sondern in der Regel auch ohne die Eingabe der PIN. Doch so können auch Taschendiebe ohne ihr Persönliche Identifikationsnummer mit ihrer Karte im Einzelhandel bezahlen.
Was ist also zu tun, wenn die Debitkarte (Girokarte, ehem. EC-Karte) gestohlen wird oder verloren geht?
KUNO - Debitkarten für Lastschriftverfahren sperren
Transaktionen über kontaktlose Zahlungsvorgänge basieren in der Regel auf dem elektronischen Lastschriftverfahren – dem sogenannten „Bezahlen mit Unterschrift“. Eine PIN zur Autorisierung der Zahlung ist dabei nicht notwendig.
Deshalb sollten Sie bei Diebstahl oder Verlust ihrer Zahlungskarten schnell handeln, ihre Karte bei der Bank sperren und auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Denn die Polizei kann über das computergestüzte System KUNO Ihre Debitkarte für das elektronische Lastschriftverfahren sperren.
Wenn Ihre EC-Karte gestohlen wurde
- Sperren Sie ihre Karte unmittelbar bei Ihrer Bank/Sparkasse oder über den zentralen Sperrnotruf 116 116
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und veranlassen Sie eine KUNO-Sperrung
- Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge auf Unregelmäßigkeiten
Wie funktioniert eine KUNO-Sperrung?
Die Polizei meldet die Daten Ihrer abhanden gekommenen Debitkarte (Bankleitzahl, Kontonummer bzw. IBAN und Kartenfolgenummer) dem Kooperationspartner des Einzelhandels. Von dort werden diese Daten an die dem KUNO-Sperrsystem angeschlossenen Einzelhandelsgeschäfte weitergeleitet. Nur so ist Ihre Karte auch für das Lastschriftverfahren (Bezahlen mittels Karte plus Unterschrift) gesperrt!
Weitere Tipps zum sicheren Umgang mit Zahlungskarten und der PIN finden Sie in unserem Faltblatt zum Thema Zahlungskartenbetrug.
Detaillierte Informationen zu Betrug mit Zahlungskarten, Empfehlungen für den Ernstfall und dem Umgang mit der EC-Karte off- und online, alle wichtigen Sperrnummern für Debit- und Kreditkarten sowie zur gemeinsamen Initiative des Einzelhandels und der Polizei „KUNO“ finden Sie auch auf folgenden Seiten:
Erfahren Sie außerdem, wie Sie sich vor Taschendiebstahl schützen können:
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