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Vorsicht vor Fake-Shops

Einkaufswagen-Symbol auf Computertastatur

Weihnachtsgeschenke online zu kaufen wird immer beliebter. Jedoch nutzen unseriöse Anbieter und Kriminelle die Möglichkeiten des Internets für ihre Machenschaften. Betrüger bieten über so genannte Fake-Shops, also gefälschte Verkaufsplattformen, entweder minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis an oder liefern nach einer Vorauszahlung das Produkt gar nicht. Oft täuschen sie Lieferschwierigkeiten vor, um Betroffene daran zu hindern, bereits getätigte Überweisungen rückgängig machen zu können.

 

Wenn Sie online etwas kaufen möchten, dann sollten Sie das nicht spontan tun. Informieren Sie sich über den Händler, indem Sie den Namen des Shops in eine Suchmaschine eingeben oder erkundigen Sie sich bei der Verbraucherzentrale. Nutzen Sie kostenfreie Programme („Web of Trust“ oder „Abzockschutz“): Diese zeigen die bekanntesten Fake-Shops im Internet auf.
Wählen Sie sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Getätigte Überweisungen können jedoch nur innerhalb einer Stunde rückgängig gemacht werden. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union oder paysafecard.
 

Wenn Sie glauben, Opfer eines Fake-Shops geworden zu sein, beachten Sie die Tipps der Polizei:

  • Sollten Sie bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten (bspw. Bargeldtransfer) kontaktieren Sie sofort den Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen.
  • Sichern Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren Kauf auf. Drucken Sie diese aus.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil diese aus dem Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von Fake-Shops konsequent vorangetrieben werden.

 

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