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Upskirting ist Straftat

Frau sitzt mit Smartphone auf dem Fensterbrett

Das Gesetzt zur „Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen“ stellt das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt unter Strafe. Betroffene Frauen können sich wehren, Zeugen können helfen.

Oft bekommen Frauen es nicht einmal mit, wenn jemand ein Foto unter ihren Rock oder ihr Kleid gemacht hat. Im Café, in der Bahn, auf der Rolltreppe oder auf der Straße - ein solches Handyfoto kann unauffällig gemacht werden, bei den allermeisten Smartphones kann das Klickgeräusch beim Fotografieren ausgeschaltet werden. So ist es als Betroffene sehr schwierig, darauf aufmerksam zu werden.

Die Fotos und Videos werden auf Messenger-Diensten geteilt oder auf Instagram und YouTube veröffentlicht, natürlich gegen den Willen der Frauen und Mädchen. Oft sind die Abgelichteten jedoch gut erkennbar.

 

Gesetz zur Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen

Bisher kamen die zumeist männlichen Täter damit ungestraft davon. Im Herbst 2020 hat der Bundestag das Gesetz beschlossen, das sogenanntes Upskirting als Straftat bewertet und dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vorsieht. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Das Gesetz zur "Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen" zielt neben dem Upskirting oder "Downblousing" (das heimliche Filen oder Fotografieren in den Ausschnitt) (§ 184k StGB) auch auf Gaffer an Unfallstellen ab. Das Fotografieren oder Filmen von Unfallopfern wurde ebenfalls zur Straftat erklärt (§ 201a StGB).

 

Verhaltenstipps der Polizei

So können Sie reagieren, wenn Sie ein solches Verhalten bei anderen beobachten:

1. Hilf, aber bring Dich nicht in Gefahr

2. Ruf die Polizei unter 110

3. Bitte andere um Mithilfe

4. Präg dir Tätermerkmale ein

5. Kümmer Dich um Opfer

6. Sag als Zeuge aus

 

Die Sechs Regeln für Zivilcourage

Rechte von Betroffenen von Straftaten

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