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Upskirting ist Straftat

Frau sitzt mit Smartphone auf dem Fensterbrett

Ab Herbst 2020 ist das heimliche Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt eine Straftat. Bislang wurde das sogenannte Upskirting meist nur als Ordnungswidrigkeit mit geringen Geldbußen geahndet. Der Bundestag hat jetzt ein Gesetz beschlossen, das eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren für das Upskirting vorsieht.

Oft bekommen Frauen es nicht einmal mit, wenn jemand ein Foto unter ihren Rock oder ihr Kleid gemacht hat. Es geht nämlich schnell: im Café, in der Bahn, auf der Rolltreppe oder auf der Straße. Ein solches Handyfoto kann unauffällig gemacht werden, bei den allermeisten Smartphones kann das Klickgeräusch beim Fotografieren ausgeschaltet werden. So ist es noch schwieriger als Betroffene darauf aufmerksam zu werden.

Bisher kamen die zumeist männlichen Täter damit ungestraft davon. Die Fotos und Videos werden dann auf Messenger Diensten geteilt oder auf Instagram und YouTube veröffentlicht, natürlich gegen den Willen der Frauen und Mädchen. Oft sind die Abgelichteten jedoch gut erkennbar.

 

Neues Gesetz

Das Gesetz zur "Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen" zielt neben dem Upskirting auch auf Gaffer an Unfallstellen ab. Das Fotografieren oder Filmen von Unfallopfern wurde ebenfalls zur Straftat erklärt.

 

Verhaltenstipps der Polizei

So können Sie reagieren, wenn Sie ein solches Verhalten bei anderen beobachten:

1. Hilf, aber bring Dich nicht in Gefahr

2. Ruf die Polizei unter 110

3. Bitte andere um Mithilfe

4. Präg dir Tätermerkmale ein

5. Kümmer Dich um Opfer

6. Sag als Zeuge aus

 

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