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Stalking

Handzettel Opferschutz Stalking mit den wichtigsten Handlungsempfehlungen gegen Stalking.

© ProPK

Stalking ist nach wie vor ein Thema, das oft verharmlost und unterschätzt wird. Beharrliches Verfolgen und Nachstellen greift tief in den Alltag und in die Psyche der Opfer ein. Nächtliche Anrufe, E-Mails oder physisches Nachstellen am Arbeitsplatz und auf dem Heimweg - Stalking passiert in unterschiedlicher Form und Intensität.

Opfer fühlen sich in vielen Fällen hilflos, nicht ernst genommen oder schämen sich sogar, über ihre Situation zu sprechen. Die Schuld wird oftmals im eigenen Verhalten gesucht. Unterstützung und Hilfe aufzusuchen oder gar die Polizei zu verständigen, das passiert leider noch viel zu selten.

Stalkerinnen und Stalker belästigen, verfolgen und bedrohen die von ihnen ausgewählten Personen oft intensiv und über längere Zeiträume hinweg. Die Übergriffe nehmen dabei viele Formen an - bis hin zu körperlicher und sexueller Gewalt.

 

Stalking ist eine Straftat - erstatten Sie Anzeige

Wiederholtes Nachstellen, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers "nicht unerheblich" zu beeinträchtigen ist nach § 238 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden; in schweren Fällen sind Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich.

Es hilft, Anzeige bei der Polizei zu erstatten! Die polizeiliche Erfahrung hat gezeigt, dass schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei gegen Stalkende Wirkung zeigt und die Belästigungen nach einer Anzeige häufig aufhören.

 

Polizeiliche Handlungsempfehlungen für Stalking-Opfer

Die wichtigsten Handlungsempfehlungen für Betroffene finden Sie zusammengefasst im Handzettel "Opferschutz Stalking". Der Handzettel kann als PDF heruntergeladen oder als Printversion bestellt werden.

Handzettel Opferschutz: Stalking

 

Sind Sie von Stalking betroffen?

Bei akuter Bedrohung wählen Sie 110! Die Polizei wird alles Erforderliche tun, um Sie zu schützen.

Nehmen Sie die Situation ernst! Häufig haben die Betroffenen von Stalking ein ungutes Gefühl, sind sich jedoch nicht sicher, ob es sich wirklich um Stalking handelt. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Denn vor allem schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei zeigt gegen Stalkende Wirkung und die Belästigungen hören nach einer Anzeige häufig auf.

  • Machen Sie dem Stalker oder der Stalkerin sofort und unmissverständlich klar, dass Sie jetzt und in Zukunft keinerlei Kontakt wünschen, am besten in Gegenwart von Zeuginnen oder Zeugen. Lassen Sie sich nicht auf Diskussionen oder ein "letztes klärendes Gespräch" ein. Bleiben Sie konsequent!
  • Auch wenn es schwerfällt: Dokumentieren Sie alle Anrufe, Nachrichten oder Briefe. Führen Sie Tagebuch, notieren Sie jeden (versuchten) Kontakt und die für Sie daraus entstandenen Auswirkungen.
  • Informieren Sie Ihr Umfeld! Haben Sie keine Angst, Ihrer Familie, Ihren Freunden, Kollegen oder Nachbarn die Situation zu schildern. Sie werden dann besonders aufmerksam sein und können Sie warnen. Denken Sie daran: Öffentlichkeit kann schützen!
  • Findet Stalking an ihrem Arbeitsplatz statt oder hat es dort Auswirkungen, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber.

 

Viele Betroffene von Stalking möchten nur, dass es endlich aufhört. Hierbei kann auch der Rat einer Fachberatungsstelle für Stalking-Opfer eingeholt werden, um gemeinsam das eigene Verhalten anzupassen und die weiteren Schritte zu planen.

Hier finden Sie Hilfe:

Informationen für Betroffene: Stalking

 

 

Tipps und Informationen des Weißen Ring gegen Stalking

Tipps gegen Stalking

 

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Opferschutz: Stalking