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Sicherer Umgang mit Silvesterfeuerwerk

Brennender Silvester-Böller.

© Canva

Heute startet in Deutschland der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Durch leichtfertigen Umgang kommt es immer wieder zu schweren Unfällen, mit teils schweren Verletzungen. Dass man sich dabei nicht nur in Gefahr bringt, sondern auch strafbar machen kann, ist kaum bekannt. Tipps für den richtigen Umgang mit Feuerwerk.

Darauf sollten Sie beim Kauf von Feuerwerkskörpern achten

Um sicher zu gehen, beim Einkauf in Deutschland zugelassene und damit geprüfte und sichere Böller zu erhalten, sollten Sie diese ausschließlich in regulären Geschäften, z. B. Supermärkten, erwerben. Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Registrierungsnummer.

Feuerwerkskörper aus dem Ausland sollten gemieden werden, da diese möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland verboten sind. Aus gutem Grund: denn ungeprüfte Böller können lebensgefährlich sein. Illegale Feuerwerkskörper zeichnen immer wieder für schwere Verletzungen, wie Knalltraumata, Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen, Verätzungen, Atemnot oder Lungenschäden verantwortlich.

Für das Internet gilt: Feuerwerkskörper nur über seriöse, geprüfte Online-Shops kaufen.

 

Böller und Raketen: Was ist erlaubt?

Der Einsatz und der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist streng geregelt: Silvesterfeuerwerk darf in Geschäften nur an den letzten drei Tagen des Jahres und nur an Erwachsene verkauft werden. Nur wer volljährig ist, darf zum Jahreswechsel Feuerwerk zünden; und zwar nur in Deutschland zugelassene Böller und Raketen der Kategorie F2.

Ausnahmen gelten für Kleinstfeuerwerk (Feuerwerk der Kategorie F1). Das sind z.B. Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und andere Artikel, die für den Gebrauch im Haus bestimmt sind. Dieses darf schon von Personen ab 12 Jahren abgebrannt werden und auch das ganze Jahr über.

Wer sich nicht an diese Gebote hält, macht sich strafbar: Der Besitz, die Weitergabe sowie das Abbrennen von nicht geprüften und zugelassenen Böllern fallen unter das Sprengstoffgesetz. Bei Zuwiderhandlungen drohen Geld- oder Freiheitsstrafen. Ebenso ist die Einfuhr ungeprüfter Feuerwerkskörper verboten.

 

Lebensgefährlich: Selbstgebastelte Böller

Auf keinen Fall sollte man Silvesterknaller selbst basteln. Das ist nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich! Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern (sogenannte Selbstlaborate) können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen können die Folge sein.

 

Tipps der Polizei zur sicheren Nutzung von Feuerwerkskörpern

 

Diese und weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern finden Sie in unserem Informationsblatt „Silvesterfeuerwerk“. Das Informationsblatt können Sie kostenlos als PDF runterladen oder als Printversion bestellen. Dieses gibt es auch in englischer, französischer und arabischer Übersetzung.

Infoblatt Silvesterfeuerwerk

 

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