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Schützen Sie sich vor Gewalt

Frau hält sich Hände vors Gesicht

Zu keiner Zeit im Jahr flüchten mehr Frauen in Frauenhäuser und auch Männer in Hilfseinrichtungen als an Weihnachten. Überzogene und oft unerfüllte Erwartungen an die Festtage können zu Frust und Aggressionen führen. Doch die Polizei kann schon im Vorfeld tätig werden.

Weihnachten ist ein Familienfest, doch an den Festtagen herrscht nicht überall ein freundliches Miteinander. In jeder Familie kann es zu Konflikten kommen, und auch für Menschen, die allein oder nicht im Familienkreis feiern, sind die Tage rund um Weihnachten und Silvester oft eine schwere Zeit. Helfen kann hier die Polizei: Sie kann z. B. einer Person, die Ihnen unbefugt nachstellt, untersagen, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen oder von einer bestimmten Örtlichkeit wegschicken (Platzverweis). Auch ist es möglich, gewalttätige Personen für die Dauer von 10 bis zu 14 Tagen (je nach Bundesland) aus der gemeinsamen Wohnung zu verweisen oder in Gewahrsam zu nehmen. Die Polizei berät und informiert Sie zu weiteren Maßnahmen zu Ihrem Schutz, wie z. B. Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.

Maßnahmen nach Gewaltschutzgesetz

Die Maßnahmen der Polizei haben eine zeitliche Begrenzung. Sie können diese Zeit nutzen, um z. B. bei Gericht eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zu beantragen. Das GewschG stärkt die Rechte von Opfern körperlicher Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung (Stalking). Die Anordnungen des Gerichts erfolgen zu Ihrem Schutz gegen weitere Beeinträchtigungen. 

Opferinformationen

Gewaltschutzgesetz