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Eine Sachbeschädigung ist kein Scherz

Sachbeschädigung ist strafbar: Zwei Jungen spielen mit Spraydosen

© Canva

April, April: Der 1. April verleitet manchmal auch zu Scherzen, die nicht lustig, sondern strafbar sind. Wenn Gegenstände oder öffentliche Einrichtungen beschmiert, beklebt oder besprüht werden, ist das Sachbeschädigung. Das sollten auch Kinder wissen, denn für entstandene Schäden können ihre Eltern und die Kinder (ab 7. Jahren) haftbar gemacht werden.

Streiche und Scherze sind nicht immer eine gute Idee. Wenn dabei Gegenstände zerstört werden, handelt es sich um eine Sachbeschädigung. Wenn Kinder sich daran beteiligen, hat das für sie und für ihre Eltern Folgen. Auch in Fällen, in denen ein Kind nur mit einer Gruppe von Kindern unterwegs war, die öffentliche Einrichtungen usw. beschädigt hat, kann das unbeteiligte Kind zur Verantwortung gezogen werden. Wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung ist dann mindestens mit einer Geldstrafe zu rechnen.

 

Aktiv gegen Sachbeschädigung

Deswegen ist es entscheidend, solche Situationen nicht einfach hinzunehmen, sondern sich aktiv dagegen auszusprechen. Die folgenden Tipps können Eltern ihren Kindern weitergeben.

 

Handeln gegen Sachbeschädigung

  • Lass dich nicht zu Streichen und Scherzen überreden, bei denen Gegenstände oder fremdes Eigentum beschädigt werden könnten. Auch wer nur "Schmiere" steht, macht sich strafbar.
  • Sieh nicht weg, wenn jemand fremdes Eigentum beschädigt. Wende dich in einer akuten Situation an einen Erwachsenen oder an die Polizei unter 110.
  • Greife nicht selbst ein. Gewalt gegen Gegenstände kann auch zu Gewalt gegen Personen ausarten.
  • Melde auch Schäden, die eine Gefahr für andere sein könnten.

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Für Opfer von Sachbeschädigung

 

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