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Polizeiliche Kriminalstatistik 2019: Mehr Straftaten mit dem Tatmittel Internet

Simulation Infografik Tatmittel Internet PKS 2019

Das Internet als Tatmittel gewinnt immer mehr an Bedeutung. Für das Jahr 2019 verzeichnet die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) erneut einen Anstieg der Zahlen, über die Hälfte der erfassten Fälle sind Waren- und Warenkreditbetrugsdelikte. Diese und weitere Zahlen der heute veröffentlichten PKS veranschaulichen auch unsere Infografiken zu wichtigen Themen der Kriminalprävention.

Die Grafiken zu den Themen Wohnungseinbruch, Taschendiebstahl, Kindesmissbrauch, Tatmittel Internet, Diebstahl unbarer Zahlungsmittel, Kindesmisshandlung, Betrug im unbaren Zahlungsverkehr und Körperverletzung können kostenlos heruntergeladen werden. Neben der Entwicklung der Straftaten im Zeitverlauf enthalten die Grafiken auch Informationen zu Opfern und Tatverdächtigen. Zu jeder Grafik finden Sie zudem einen kurzen Informationstext, der die Zahlen erläutert.

 

Verbreitung pornografischer Schriften: Viele Jugendliche werden unwissentlich zu Tätern

294.665 – das ist die Zahl der Straftaten unter Einsatz des Tatmittels Internet, die die Polizeiliche Kriminalstatistik im Jahr 2019 erfasst hat. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Fälle damit weiter angestiegen (2018: 271.864). Von den 106.087 Tatverdächtigen waren 69,2 Prozent männlich und 30,8 Prozent weiblich. Zu den Straftaten, die mit dem Tatmittel Internet verübt wurden, gehören Delikte wie Waren- und Warenkreditbetrug, Computerbetrug, Leistungs- und Leistungskreditbetrug, Straftaten gegen die Urheberrechtsbestimmungen und die Verbreitung pornografischer Schriften. Wie die Infografik der Polizei zeigt, entfielen allein 32,5 Prozent der Fälle auf den Warenbetrug; beachtenswert ist auch der Anteil von 20,7 Prozent beim Warenkreditbetrug. Waren- und Warenkreditbetrug machen somit über die Hälfte aller Fälle aus.

Mit 10.662 Fällen hat das Delikt „Verbreitung pornografischer Schriften“ einen verhältnismäßig kleinen Anteil an den Straftaten unter Nutzung des Tatmittels Internet (3,6 Prozent). Verglichen mit dem Vorjahr sind diese Fälle allerdings um 43,7 Prozent gestiegen (2018: 7.421 Fälle). Hierzu zählen auch die Verbreitung, der Erwerb, Besitz und die Herstellung kinderpornografischer Schriften, die allein 75,1 Prozent der Fälle der Verbreitung pornografischer Inhalte ausmachen. Eine Besorgnis erregende Entwicklung, zumal laut polizeilicher Erfahrung viele der Täterinnen und Täter Jugendliche sind, die gar nicht wissen, dass sie eine Straftat begehen. Denn zu den pornografischen Videos und Bildern, die unter Schülerinnen und Schülern kursieren, gehören immer wieder auch Darstellungen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen. Diese Inhalte zu verbreiten ist strafbar. Was viele nicht wissen: Bei Kinderpornografie ist nicht nur die Verbreitung eine Straftat, sondern bereits der Besitz. Werden Inhalte beispielsweise in WhatsApp-Gruppen geteilt, machen sich auch die Empfänger der Nachrichten bereits strafbar, weil sie in den Besitz von kinderpornografischen Darstellungen gelangen. Wer Inhalte unreflektiert weiterverbreitet, riskiert nicht nur seine Zukunft sondern auch sein Smartphone, das in der Regel im Rahmen der Ermittlungen beschlagnahmt und eingezogen wird. 

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Was tun gegen Kinderpornografie?  

FAQ zur Verbreitung von Kinderpornografie

Gefahren im Internet

 

Sexueller Missbrauch von Kindern: Das Dunkelfeld ist groß

13.670 Fälle des sexuellen Kindesmissbrauchs registrierte die Polizei im Jahr 2019, 2018 waren es 12.321. Der Großteil der 10.259 erfassten Tatverdächtigen im Jahr 2019 war männlich (9.632 Tatverdächtige), mehr als zwei Drittel der 15.701 Opfer weiblich (11.878). Die in der Polizeilichen Kriminalstatistik registrierten Fälle des Kindesmissbrauchs bilden das eigentliche Ausmaß jedoch bei weitem nicht ab: Zu groß ist das Dunkelfeld, weil sexuelle Gewalt gegen Kinder oft innerhalb der Familie oder des Bekanntenkreises geschieht. Das zeigt auch die PKS. 

Denn auch in den meisten polizeilich registrierten Fällen kennen sich Opfer und Täter: Von den im Jahr 2019 erfassten Opfern eines sexuellen Missbrauchs waren 2.664 mit dem Tatverdächtigen verwandt und 3.399 mit dem Tatverdächtigen bekannt bzw. befreundet. 1.683 kannten den Tatverdächtigen durch eine flüchtige Bekanntschaft, 5.154 hatten mit dem Tatverdächtigen keine Beziehung. Bei 1.125 ist die Beziehung ungeklärt. Wichtig zu wissen: Taten von Fremden werden eher angezeigt als der sexuelle Kindesmissbrauch im sozialen Umfeld. Gründe für die mangelnde Anzeigenbereitschaft bei Taten im sozialen Nahraum sind neben der Abhängigkeit des Opfers vom Täter auch die Angst der Angehörigen vor den Folgen einer Anzeige und einem damit verbundenen Gerichtsverfahren.

 

Die bundesweite Kampagne „Missbrauch verhindern!“ der Polizeilichen Kriminalprävention klärt erwachsene Bezugspersonen von betroffenen Kindern über Erscheinungsformen von sexuellem Kindesmissbrauch auf, zeigt Hilfemöglichkeiten und informiert über den Ablauf eines Strafverfahrens. 

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Körperverletzung: Weniger Fälle erfasst

Die Zahl der gefährlichen und schweren Körperverletzungsdelikte ist auch im Jahr 2019 weiter gesunken. Die Polizeiliche Kriminalstatistik erfasste 59.529 Fälle, 2018 waren es noch 61.194; im Jahr 2017 wurden 61.502 Fälle verzeichnet. Der Großteil der Tatverdächtigen war männlich (87,8 Prozent). Minderjährige und Heranwachsende machten 39,4 Prozent aller Tatverdächtigen aus. Eine gefährliche Körperverletzung liegt bereits dann vor, wenn mehrere Täter gemeinschaftlich handeln, auch ohne Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen. Gruppentaten sind bei Minderjährigen verbreiteter als bei älteren Personen. Häufig sind auch die Opfer Jugendliche oder junge Erwachsene.

Unsere Kampagne „Zivile Helden“ sensibilisiert Jugendliche und junge, internetaffine Erwachsene für mehr Zivilcourage, unter anderem auch im Kontext „Gewalt im öffentlichen Raum“. Ein interaktives Deutschrap-Musikvideo auf www.zivile-helden.de ist der Türöffner, um sich intensiv mit dem Thema zu beschäftigen. Die interaktiven Elemente im Video fordern die Nutzer auf, den Verlauf der Geschichte durch ihre Entscheidungen zu beeinflussen. Im anschließenden Quiz lassen sich gelernte Elemente vertiefen. Ihre Erfahrungen können sie dann im Dialog mit der Polizeilichen Kriminalprävention auf Facebook, Twitter, Instagram und im Chat auf www.zivile-helden.de diskutieren.

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