Kinder schützen
Unter Kindesmisshandlung wird heute allgemein die psychische und physische Schädigung von Kindern oder Jugendlichen durch Eltern, Erziehungsberechtigte und andere nahestehenden Personen wie Nachbarn oder Verwandte verstanden.
Bei Verdacht auf solche Situationen ist es wichtig, behutsam aber auch schnell zu handeln.
Was tun bei Verdacht auf Kindesmisshandlung?
- Greifen Sie beim Verdacht auf Kindesmisshandlung zum Schutz des Kindes rasch ein - das Kind braucht Ihre Hilfe!
- Nehmen Sie ein Kind ernst, wenn es von Gewalt zu Hause erzählt. Bewahren Sie Ruhe und hören Sie zu, ohne bohrende Fragen zu stellen.
- Ermitteln Sie nicht selbst, sondern schalten Sie Fachleute von Beratungsstellen, Jugendämtern und der Polizei ein - notfalls auch anonym.
- Eine Mitteilung an die Polizei schließt die Hilfe anderer Einrichtungen nicht aus und gewährleistet offizielle, professionelle Ermittlungen. Damit auch die zum Schutz des Kindes notwendigen Maßnahmen getroffen werden können, werden das zuständige Jugendamt oder auch das Familiengericht von der Polizei unterrichtet.
- Zwar ist die Polizei keine Einrichtung der Opferhilfe, doch gibt es auch hier Spezialisten - etwa die Jugendbeauftragten oder die Jugendsachbearbeiter, die Sie gerne beraten.
Wichtige Telefonnummern
Elterntelefon unter der "Nummer gegen Kummer" - 0800 111 0 550
Kinder und- Jugendtelefon- 116 111
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" - 08000 116 016
TelefonSeelsorge - 116 123
oder im Chat unter www.telefonseelsorge.de
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