Hass im Netz: Unbedingt melden

Bei Hass im Netz hört Meinungsfreiheit auf.

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Mehr als drei Viertel der Deutschen erleben Hass im Netz. Ihre Zahl ist 2021 auf einen neuen Höchstwert gestiegen. Gleichzeitig werden auch mehr Hassinhalte angezeigt. Das ist wichtig, denn nur so kann die Polizei gegen die Hater vorgehen.

In einer forsa-Studie zur Wahrnehmung von Hassrede im Internet aus dem Frühjahr 2021 gaben 76 Prozent der Befragten an, schon einmal Hate Speech bzw. Hasskommentaren im Internet begegnet zu sein. Gegenüber dem Vorjahr stieg der Anteil derjenigen von 34 Prozent auf 39 Prozent, die Hasskommentare sehr häufig oder häufig wahrnahmen – ein neuer Höchstwert.

 

Hate speech

Von Hassrede (engl. Hate Speech) spricht man, wenn Menschen oder ganze Personengruppen aufgrund bestimmter Attribute wie Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Behinderung, Weltanschauung oder Religion angegriffen werden. Im Internet passiert dies häufig in Form von Kommentaren, Beiträgen, Memes oder Videos. Dazu gehören beispielsweise rassistische, sexistische oder homophobe Beleidigungen, aber auch extremistische, holocaustverleugnende oder gewaltverherrlichend Beiträge, besonders in sozialen Netzwerken, Foren und Kommentarspalten.

Auch Menschen, die sich öffentlich für diskriminierte Gruppen einsetzen oder sich zivilgesellschaftlich engagieren, können im Netz Zielscheibe hasserfüllter Kommentare, Beleidigungen und Drohungen werden.

 

Grenzen freier Meinungsäußerung

Das Internet ist allerdings kein rechtsfreier Raum. Auch hier sind Äußerungen dann strafbar, wenn sie die Rechte anderer verletzen, zum Beispiel wenn sie abwertend, menschenverachtend oder volksverhetzend sind. Eine Volksverhetzung (§ 130 StGB) begeht beispielsweise, wer zu Hass und Gewalt gegen Bevölkerungsgruppen aufruft, ganze Gruppen gegeneinander aufhetzt oder als weniger wert bezeichnet und damit den öffentlichen Frieden gefährdet.

 

Zunahme von Hate Speech

Beobachter sprechen von einer kontinuierlichen Zunahme hasserfüllter Beiträge und Enthemmung im Netz. Dabei beschränkt sich das Verbreiten von Hasspostings nicht auf einige wenige Plattformen, sie sind überall im Netz zu finden. Über das Internet können sie schnell weiterverbreitet werden und erreichen dadurch eine große Öffentlichkeit. Hinzu kommt die Anonymität. Die Hemmschwelle für verletzende Beiträge sinkt. Häufig wird sogar unter dem Klarnamen gehetzt.

 

Was kann ich gegen Hate Speech tun?

  1. Generell gilt: Hasserfüllte Äußerungen nie unkommentiert stehen lassen, sondern Stellung beziehen (Counterspeech).
  2. Wichtig ist auch, die Hasskommentare zu dokumentieren. Dazu gehört die Fundstelle (Website) sowie die dazugehörende URL zu notieren und einen Screenshot anzufertigen. Diese Informationen sollten dann an den Plattformbetreiber, eine Meldestelle (www.internet-beschwerdestelle.de oder Jugendschutz.net) oder an die Polizei weitergeleitet werden.
  3. Strafrechtlich relevante Inhalte, z. B. Volksverhetzung, sollten auf jeden Fall der Polizei gemeldet werden, damit diese gegen die Täter vorgehen kann. Das geht auch online über die Internet-, bzw. Onlinewachen der Polizeien der Länder.

 

Zivile Helden gegen Hass im Netz

Strategien gegen Hate Speech

Hate Speech

forsa-Umfrage: Wahrnehmung von Hate Speech