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Polizei warnt vor unangemessenen Streichen zu Halloween

Zwei Halloween-Kürbisse.

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November ist es wieder soweit, Kinder und Jugendliche ziehen von Haus zu Haus und fordern "Süßes oder Saures!". Wer nichts Süßes für die verkleideten Gestalten parat hat, der staunt am nächsten Morgen oft nicht schlecht.

Denn dann wurde durch einen „Streich“ das umgesetzt, was der originale englische Spruch „trick or treat“ bedeutet: Wer nichts Süßes gibt, dem wird ein fieser Streich gespielt. Aus den oft nicht böse gemeinten Streichen wird jedoch allzu oft eine ungewollte Sachbeschädigung. Wer Glibber-Schleim in den Briefkasten gießt oder Rasierschaum auf Türklinken und an Hauswände sprüht, der ist sich meist den möglichen Folgen nicht bewusst.

Auch wer nur mit dabei ist, bei einer abendlichen Tour durch die Halloween-Nacht und persönlich nichts beschädigt hat, kann unter Umständen wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung haftbar gemacht werden. Das bedeutet in jedem Fall eine Geldstrafe für alle Beteiligten, hinzu kommt noch die Summe der Schadenswiedergutmachung. Zu Halloween also besser die gesamte Energie und Kreativität in die Kostüme und die Dekoration stecken und nicht in Streiche! Sonst wird aus dem als Spaß gedachten Scherz schnell eine bittere Erfahrung.

Sollten Sie Zeuge oder Opfer einer solchen Straftat werden, scheuen Sie sich bitte nicht, den Notruf 110 zu wählen.

 

Halloween Streiche: Was ist erlaubt?

Damit die Streiche der Kinder und Jugendlichen nicht als Sachbeschädigung enden,

  • klären Sie Ihre Kinder darüber auf, dass Eier an Hauswände werfen oder Böller in Briefkasten stecken, keine Streiche sind, sondern eine Sachbeschädigung darstellen. Es kann im schlimmsten Fall sogar eine Anzeige folgen.
  • haben Sie ein Auge darauf, welche Gegenstände Ihre Kinder mit auf Halloween-Tour nehmen.
  • machen Sie Ihrem Kind Mut, trotz Gruppendruck nicht bei üblen Streichen mitzumachen.
  • falls möglich, begleiten Sie Ihre Kinder auf Ihrer Halloween-Runde.