Zu Gewalt in der Pflege gehört einerseits das Alleinlassen der zu betreuenden Personen oder die Verweigerung ausreichender Nahrungs- und Flüssigkeitsversorgung sowie der umfassenden Hygiene. Andererseits können auch das Beschimpfen, Einschüchtern, Isolieren oder das Androhen einer Heimeinweisung eine Gewalttat sein. Weitere Formen der Misshandlung sind ein zu hartes Zufassen, Drängen, Ziehen an Ohren und Haaren, der Zwang zur Bettruhe, das Einschränken des freien Willens mit Beruhigungsmitteln oder das Fixieren von Armen und Beinen bis hin zu Schlägen. In solchen Fällen können bereits Straftatbestände erfüllt sein.
Zu Hause kommt es am häufigsten durch diejenigen Familienmitglieder zu Übergriffen, die kontinuierlich mit der Pflege von Angehörigen beschäftigt sind. Ursache kann der tagtägliche Kontakt mit der pflegebedürftigen Person sein. Dadurch kann es zur permanenten Anspannung und Überforderung kommen, die der Einzelne unter Umständen nicht rechtzeitig genug wahrnimmt. Verbale, psychische oder körperliche Gewalttätigkeiten können die Folge sein.
Tipps, wie man Angehörige oder sich selbst vor solchen Situationen schützen kann:
- Wenn Sie selber Ihre Angehörigen pflegen, schützen Sie sich vor Überforderung und erwägen Alternativen.
- Nutzen Sie das Beratungsangebot der Pflegekassen und der regionalen Pflegestützpunkte.
- Wenn ein Angehöriger in einer Pflegeeinrichtung ist, achten Sie auf Missstände, augenscheinliche Verletzungen oder Anzeichen von Verwahrlosung der pflegebedürftigen Person.
- Informieren Sie in diesen Fällen die Heimleitung, die zuständige Aufsichtsbehörde oder die Polizei.
Handreichung - Gut beraten im hohen Alter
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