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Hinweis der KfW zur Zuschussförderung: Förderung von Einbruchschutz

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Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2016 zur Förderung von Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz sind bereits aufgebraucht. Im Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt für 2017 sind jedoch ausreichende Mittel über 50 Mio. Euro vorgesehen. Anträge für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz im Programm Altersgerecht Umbauen können weiter gestellt werden.

Anträge für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz im Programm Altersgerecht Umbauen können weiter gestellt werden

Die Mittel aus dem Bundeshaushalt 2016 zur Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz sind aufgrund der hohen Nachfrage bereits aufgebraucht. Im Kabinettsentwurf zum Bundeshaushalt für 2017 sind jedoch ausreichende Mittel über 50 Mio. Euro vorgesehen.

Zusagen zur Förderung einbruchsichernder Maßnahmen im verbleibenden Jahr 2016 erfolgen daher unter dem Vorbehalt, dass Mittel aus dem Bundeshaushalt 2017 für den Verwendungszweck Einbruchschutz in dem vorliegenden Produkt bereitgestellt werden. Die Zusagen werden erst mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017 und der Ausstattung von Mitteln für den Verwendungszweck Einbruchschutz in dem vorliegenden Programm wirksam.

Ein Hinweis über das Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes für das Jahr 2017 erfolgt im Januar 2017 auf http://www.kfw.de/455 bzw. http://www.kfw.de/einbruchschutz. Hier finden Sie auch nähere Informationen zum Förderprogramm.

Sie können jedoch nach Erhalt Ihrer Zusage bereits mit dem geplanten Vorhaben beginnen, die Voraussetzung zum Vorhabensbeginn gemäß Merkblattbedingungen gilt als eingehalten. Die Zuschüsse werden frühestens 2017 allerdings nur unter dem o.g. Vorbehalt ausgezahlt.

Bereits durch die KfW zugesagte Anträge ohne den o.g. Vorbehalt bleiben hiervon unberührt. Die dafür erforderlichen Bundesmittel sind für die Auszahlung des Zuschusses reserviert.

Weitere Informationen zum Thema Förderung finden Sie unter http://www.k-einbruch.de/foerderung