Das Internet vergisst nichts und jedes geteilte Foto hinterlässt einen „digitalen Fußabdruck“. Manche Kinderfotos gehören eher als ausgedrucktes Bild ins private Familienalbum als digital in die Öffentlichkeit.
Familienmitglieder sensibilisieren
In allen Bereichen, in denen Fotos von Kindern entstehen, sollte darauf geachtet werden, dass diese Bilder nur mit deren Einverständnis oder der Erlaubnis der Eltern geteilt werden. Denn auch kleine Kinder haben Persönlichkeitsrechte. Insbesondere Großeltern oder Babysitter sind sich oft ihrer Verantwortung für die Verbreitung von Fotos und Videos der ihnen anvertrauten Kinder nicht bewusst.
Dabei geht es nicht nur um später einmal „peinliches“ Bildmaterial, das den Kindern im weiteren Leben Kummer bereiten können, sondern ganz besonders um Nacktaufnahmen oder Fotos von leicht bekleideten Kindern. Solches Bildmaterial kann ungewollt zu kinderpornografischen Aufnahmen werden!
Fotos in den falschen Händen
Sind Fotos und Videos erstmal hochgeladen, haben Eltern nicht mehr in der Hand, was mit diesen Aufnahmen im Netz geschieht. Es gibt Profile und Seiten, die Kinderbilder sammeln, gezielt verbreiten und in einen sexualisierten Kontext stellen. Umso wichtiger ist es, dass Erwachsene, insbesondere Eltern und Großeltern bewusst und rücksichtsvoll mit den Persönlichkeitsrechten ihrer Kinder im Internet umgehen.
Missbrauchs-Prävention
Wie können Eltern vermeiden, dass die Bilder des eigenen Kindes unangemessen, missbräuchlich oder in einem strafrechtlich relevanten Zusammenhang verwendet werden? Indem sie besonders freizügige Bilder ihrer Sprösslinge gar nicht erst posten.
Faktencheck für die Veröffentlichung Kinderfotos
- Ist mein Kind zu nackt für ein Foto im Internet?
- Würde ich wollen, dass mein Fotoalbum aus Kinderzeiten online zu finden ist?
- Ist es im Interesse meiner Kinder, dass diese Bilder im Internet zu finden sind?
- Würde mein Kind das (auch noch in zehn Jahren) wollen?
- Verletze ich die Rechte meines Kindes?