Die Verbreitung von Gewaltdarstellungen ist strafbar
In Deutschland sind die Herstellung und Verbreitung von Medien, die grausame oder unmenschliche Gewalt gegen Personen zeigen, verboten (vgl. § 131 StGB). Dieses Verbot gilt auch für die Verherrlichung von Krieg oder die Verletzung der Menschenwürde beispielsweise durch die Verbreitung von Aufnahmen, die entstellte oder tote Personen zeigen (vgl. § 130 StGB). Wer gegen diese Vorschriften verstößt, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bestraft werden. Dieses Recht gilt auch dann, wenn die Inhalte von Deutschland aus an Personen im Ausland weitergeleitet werden.
Auch Bilder von Kriegsgefangenen, die immer wieder zu Propagandazwecken von Kriegsparteien weltweit eingesetzt werden, sollten auf keinen Fall zusätzlich weitergeleitet werden. Die Würde dieser Menschen ist durch Artikel 13 der III. Genfer Konvention besonders geschützt.
Auf die eigene psychische Gesundheit achten
Das Ansehen von Gewaltdarstellungen kann eine erhebliche psychische Belastung darstellen. Wenn Sie merken, dass Sie Bilder oder Videos nicht mehr loslassen, sprechen Sie mit einer vertrauten Person darüber oder wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, beispielsweise die Telefonseelsorge (0800 111 0 111, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar).
Kontakadressen zu weiteren Beratungsstellen finden sie hier:
Vorsicht vor gefälschten Inhalten – Deepfakes
Bild- und Videomaterial in Konfliktsituationen wird zunehmend mithilfe von Künstlicher Intelligenz manipuliert oder vollständig gefälscht. Solche Inhalte – sogenannte Deepfakes – sind oft kaum als unecht erkennbar und werden gezielt zur Desinformation und Meinungsmanipulation eingesetzt. Wer solche Inhalte unbedacht weiterleitet, trägt ungewollt zur Verbreitung von Falschinformationen bei. Prüfen Sie daher Bild- und Videomaterial kritisch, bevor Sie es teilen, vergleichen Sie Quellen oder nutzen Sie im Zweifel Faktencheckangebote.
Wenn Deepfakes zu "News" werden
Was können Nutzerinnen und Nutzer tun, um die Verbreitung von Gewaltdarstellungen über das Internet zu stoppen?
- Nutzen Sie zur Information seriöse Nachrichtenquellen, z.B. die Online-Auftritte von öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Das schützt auch vor Fake News und vor der unbewussten Weiterverbreitung von gefälschten Inhalten.
- Verbreiten Sie nicht jeden Inhalt weiter, den Sie über soziale Netzwerke oder Messenger erhalten.
- Seien Sie besonders skeptisch gegenüber Inhalten, die sehr emotional wirken oder deren Herkunft unklar ist – das sind mögliche Merkmale von manipuliertem Material.
- Klären Sie Freunde, Familienmitglieder und andere Netzwerknutzer über die Strafbarkeit der Verbreitung von Gewaltdarstellungen auf.
So können Sie Gewaltdarstellungen melden:
- Melden Sie Inhalte (URL und ggf. andere Beweise), die strafbar sein könnten, der Internetbeschwerdestelle, jugendschutz.net oder auch der Polizei. Soziale Netzwerke und Messenger-Dienste haben ebenfalls Meldefunktionen.
- Leiten Sie die Inhalte nicht an Freunde oder Bekannte weiter, wenn Sie sich unsicher sind und eine Einschätzung benötigen. Damit könnten Sie sich selbst strafbar machen.
Die Internetbeschwerdestelle ist eine Initiative der Verbände eco und FSM, jugendschutz.net eine Stelle der Bundesländer. Beide arbeiten eng mit Behörden zusammen und leiten strafbare Inhalte zur weiteren Prüfung weiter. Nach einer Meldung werden die gemeldeten Inhalte juristisch bewertet und die Seitenbetreiber ggf. dazu aufgefordert, entsprechende Inhalte zu löschen. Die Polizei verfolgt die Verbreiter verbotener Inhalte über das Internet. Daher ist es entscheidend, Inhalte möglichst umfassend zu melden.
