Betrug mit Corona-Hilfe: Kriminelle fischen Daten

Frau prüft kritisch ein Soforthilfeformular

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Seit Beginn der Corona-Pandemie versuchen Kriminelle immer wieder von kleinen und mittelständischen Unternehmen Daten abzufischen. Momentan verschicken sie in Namen der EU oder der Bundesregierung massenhaft Mails mit einem gefälschten Antragsformular für die "Überbrückungshilfe Teil 3". Das Ziel: Sie wollen an teils sensible Unternehmensdaten kommen.

In dieser Phishing-Welle sind vor allem Nutzerinnen und Nutzer von E-Mailadressen bei T-Online betroffen. Die Betrüger geben sich in den E-Mails als Mitarbeitende der europäischen Kommission oder der Bundesregierung aus. Mit diesem offiziellen Anschein versuchen sie insbesondere Soloselbständige, Freiberufler und andere Unternehmen dazu zu bewegen, das mitgesandte Antragsformular auszufüllen oder einen entsprechenden Link anzuklicken. Die Betroffenen werden gebeten, das Formular an deutschland@unternehmen-soforthilfe.com zu senden. Dies ist keine offizielle Adresse der EU oder der Bundesregierung!

 

Kein Antrag auf Fördermittel per E-Mail

Teils verwenden die Kriminellen auch die Absenderadresse von einem "Wahlkreisbüro" der EU in Berlin und geben falsche Telefonnummern und Namen von vermeintlichen Pressesprechern an. Wer solche E-Mails erhält, sollte unbedingt misstrauisch werden. Tatsache ist: Die Überbrückungshilfen für Unternehmen werden von Bund und den Bundesländern gewährt, nicht von der Europäischen Union. Zudem können Unternehmen einen Antrag nicht direkt stellen, sondern ausschließlich über prüfende Dritte. Es werden keine E-Mails mit entsprechenden Formularen versandt. 

 

Wenn Sie eine E-Mail zu Corona-Hilfe erhalten: 

  • Anträge auf Corona-Hilfen werden niemals unaufgefordert verschickt. Momentan können Unternehmen nur über dritte Stellen Anträge stellen. Nähere Informationen unter ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de 
  • Wenn Sie unaufgefordert E-Mails zur Soforthilfe erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre örtliche Polizeidienststelle oder die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime in Ihrem Bundesland.
  • Wenn Sie Opfer eines Betrugs geworden sind und bereits Daten übermittelt haben, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.

 

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