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Achtung: Beleidigungen können strafbar sein

Nachbarn streiten sich

© Canva

Bei Beleidigungen ist die Grenze zur Strafbarkeit schnell erreicht. Im Strafgesetzbuch werden darunter verschiedene Straftaten zusammengefasst. Beleidigende Äußerungen können sowohl mündlich als auch schriftlich getätigt werden, Handlungen können Gesten (z. B. Vogel / Mittelfinger zeigen) oder auch Tätlichkeiten (z. B. eine Ohrfeige) sein.

Gerade in „aufgeheizten“ Situationen kann es schnell passieren, dass Worte fallen, die man normalerweise vielleicht nicht benutzt hätte. Deshalb sollte man immer im Hinterkopf behalten, dass das Gegenüber sich auch mit einer Strafanzeige „wehren“ kann. Das kann unter Umständen weitreichende Folgen für die beleidigende Person haben: Es können Geldstrafe oder Gefängnis bis zu zwei Jahren drohen.

 

Tipps zum Umgang mit Beleidigungen

  • Versuchen Sie in aufgeheizten Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren.
  • Bleiben Sie sachlich und behandeln Sie Ihre Mitmenschen mit Respekt.
  • Lassen Sie sich nicht zu einer beleidigenden Äußerung hinreißen.
  • Wenn Sie mit einer Situation überfordert sind, holen Sie sich Hilfe.
  • Wenn alles scheitert, einen Streit friedlich zu beenden, können Sie die Beleidigung auch bei der Polizei anzeigen.
  • Denken Sie daran, Jüngeren ein Vorbild zu sein.

 

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Von der Beleidigung zum Mobbing

Aus einer Beleidigung kann auch Mobbing werden. Hiervon spricht man jedoch normalerweise erst, wenn Beleidigungen oder andere "Angriffe" sich wiederholt gegen dieselbe Person richten und / oder von mehreren gemeinsam ausgeführt werden.

 

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