Gruppierungen auf dem Index
Oftmals stützen sich rechtsextreme Ideologien auf straff organisierte Parteien, Vereine oder Gruppierungen. Mehrere davon sowie deren Kennzeichen sind deshalb verfassungswidrig.
Verbotene Parteien
- Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei - NSDAP
- Sozialistische Reichspartei - SRP
Verbotene Organisationen und Vereine und deren ebenso verbotene Kennzeichen
- Bund Nationaler Studenten - BNS
- Volkssozialistische Bewegung Deutschlands / Partei der Arbeit - VSBD / PdA

- Junge Front - JF (Jugendorganisation der VSBD/PdA) (die Wolfsangel ist nur in Verbindung zur Jungen Front ein strafrechtlich relevantes Zeichen)
- Direkte Aktion Mitteldeutschland (JF)
- Aktionsfront Nationaler Sozialisten/Nationale Aktivisten - ANS/NA


- Nationale Sammlung - NS


- Nationalistische Front - NF


- Deutsche Alternative - DA


- Nationale Offensive - NO


- Nationaler Block - NB
- Wiking-Jugend - WJ


- Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei - FAP


- Nationale Liste - NL
- Blood & Honour Division Deutschland - B & H


- Sozialistische Reichspartei - SRP
- Wehrsportgruppe Hoffmann - WSG Hoffmann
- Freundeskreis Freiheit für Deutschland - FFD
- Direkte Aktion Mitteldeutschland
- Hamburger Sturm (auch "Hamburger Sturm 18")
- Kameradschaft Oberhavel
Übermittlungsklausel
Im Sinne der Sozialadäquanzklausel aus § 86 III StGB ist darauf hinzuweisen, dass die nachstehenden Kennzeichen und Symbole verbotener rechtsextremistischer Organisationen lediglich im Rahmen der staatsbürgerlichen Aufklärung bzw. der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen oder ähnlichen Zwecken verwendet werden dürfen. Jede andere Nutzung/Verbreitung unterliegt den Strafbestimmungen der §§ 86 und 86a StGB.




