Auf die richtige Materialwahl kommt es an

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Kinderspielplätze und Kleinsportanlagen müssen so ausgestattet und möbliert sein, dass sie den aktuellen Normen entsprechen. Gleichzeitig müssen bei den Ausstattungsmaterialien Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden, die nicht in den Normen enthalten sind.

Die folgenden Ausführungen zur Ausstattung und Möblierung beziehen sich im Wesentlichen auf Sicherheitsaspekte zur Kriminalitätsverhütung. Sicherheitsanforderungen an Spielplätze sind in einschlägigen Normen festgeschrieben. Dazu gehören:

  • DIN EN 1176 - 1 bis 11 (Spielplatzgeräte)
  • DIN EN 1177 (Stoßdämpfende Spielplatzböden)
  • DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen - Anforderungen und Hinweise für die Flächensicherung, die Planung und den Betrieb).

 

Als Grundsatz für die Betreibenden von Spielplatzgeräten gilt: Wer ein Spielplatzgerät in Verkehr bringt und es der Öffentlichkeit zugänglich macht, übernimmt damit dauerhafte und umfangreiche Verkehrssicherungspflichten. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Ausstattung und Möblierung auf dem Kinderspielplatz bzw. der Kleinsportanlage den aktuellen Normen entsprechen und regelmäßige Kontrollen, Inspektionen und Instandhaltungsarbeiten an den Anlagen durchgeführt werden. Darüber hinaus gilt es, Sicherheitsaspekte bei der Planung und dem Betrieb eines Platzes zu berücksichtigen, die von den zuvor genannten Normen nicht erfasst sind. Dazu gehören die nicht zu der Kategorie der Spielgeräte gehörenden Ausstattungsmaterialien. Das können sowohl Sitzgelegenheiten wie auch Materialien zur Grenzmarkierung sein. Bei der Planung und der Auswahl der Materialien und der Möblierung sind die Grundsätze der Transparenz und der Widerstandsfähigkeit gegen Vandalismus zu beachten.

Bei der Auswahl der Spielgeräte ist besonders darauf zu achten, dass ein längerer Verbleib oder Versteckmöglichkeiten nicht gegeben werden. So können bspw. Spielhäuschen in der dunklen Jahreszeit Unterschlupf oder Raum für den Betäubungsmittelkonsum bieten. Damit sind meist Nutzungskonflikte durch Lärmbelästigung verbunden oder es verbleiben gar Überreste des Drogenkonsums, die eine große Gefahr für die Kinder darstellen.

Dem Schutz vor Graffiti ist ebenfalls Rechnung zu tragen. Verschmierte Flächen signalisieren mangelnde soziale Kontrolle und wenig Pflegebereitschaft. Großflächigere Mauer- oder Betonelemente bieten eine attraktive Angriffsfläche. Die Oberfläche ist daher uneben und damit für Sprayende unattraktiv zu gestalten oder mit einem speziellen Schutz für eine unkomplizierte Beseitigung zu versehen. Im Zuge eines Gestaltungskonzeptes einschließlich Beteiligung kann gemeinsam mit Interessierten eine farbliche Gestaltung der Elemente erfolgen. Das stärkt die Identifikation und kann Sachbeschädigung durch Graffiti vorbeugen.

 

Exemplarische Leitfragen zur Ausstattung von Spielplätzen:

  • Sind Verantwortlichkeiten bekannt (Kontaktdaten der Betreiber)?
  • Finden die einschlägigen Normen ausreichend Beachtung?
  • Wer kümmert sich zukünftig um Pflege und Instandhaltung?