Tiefgaragen: Hohes Sicherheitsgefühl für alle Nutzende schaffen

Hinweis: Zur Wiedergabe der Vorlesen-Funktion wird der Dienst von LinguaTec GmbH verwendet. Mit Aktivierung des Vorlesen-Buttons erteilen Sie Ihre Einwilligung darin, dass LinguaTec möglicherweise Ihre Nutzerdaten erhebt, nutzt und weiterverarbeitet.

Tiefgaragen sind von außen meist weder über- noch einsehbar. Ziel ist, das Sicherheitsgefühl der Nutzenden von Tiefgaragen zu verbessern sowie keine Tatgelegenheiten für potenzielle Tatbegehende zu schaffen. Hierfür gibt es eine Vielzahl von Maßnahmen, die kombiniert werden können.

Tiefgaragen und Parkhäuser ermöglichen die platzsparende Unterbringung von Kraftfahrzeugen, sie lassen aber zumeist nur eine sehr begrenzte Sozialkontrolle zu. Die bauliche und technische kriminalpräventive Ausgestaltung der Abstellflächen entscheidet langfristig über die Akzeptanz bei den Nutzenden.  Das individuelle Sicherheitsempfinden kann z. B. durch ungepflegte oder verschmutzte Objektbereiche, unübersichtliche Wegführungen, mangelhafte Beleuchtung oder andere angstfördernde Faktoren nachhaltig negativ beeinträchtigt werden.

 

Fahr- und Fußwege

Die Einfahrtssituation, die Zugänge, die Wegeführung und die Zufahrtsmodalitäten zu Parkhäusern und Tiefgaragen sollten möglichst einfach und selbsterklärend gestaltet werden. Ein durchdachtes Parkleitsystem ist eine attraktivitätssteigernde Maßnahme, klare Verkehrsleitregeln durch Symbole vereinfachen und vereinheitlichen das Nutzungsverhalten. Die Laufwege für Fußgängerinnen und Fußgänger innerhalb der Parkebenen sollten sich deutlich von den Fahr- und Parkflächen unterscheiden. Die zur Verfügung stehenden Bewegungsräume können so dem Fahr- und Fußverkehr klar zugeordnet werden. Das Risiko von Gefährdungen und Unfällen wird reduziert.

 

Kassenbereiche

Die Ausschilderung zum nächstgelegenen Ausgang und Kassenautomat sollten für die Nutzenden stets deutlich erkennbar sein. Fehlende Fußwegausschilderungen können dazu führen, dass Personen die Fahrwege und Rampenanlagen unkontrolliert nutzen, wodurch das Unfallrisiko steigt. Zudem führt die Unübersichtlichkeit zu einem verstärkten Unsicherheitsgefühl bei den Nutzenden.

 

Beleuchtung

Die Beleuchtung sollte zu jedem Zeitpunkt der Nutzung eine Orientierung im Raum und das optische Erkennen von potenziellen Gefahrenquellen ermöglichen. Moderne, vor Vandalismus geschützte LED-Systeme ermöglichen eine effiziente und dennoch kostengünstige Ausleuchtung rund um die Uhr. 

Eine effektive Ausleuchtung dunkler Bereiche reduziert potenzielle Versteckmöglichkeiten oder Tatörtlichkeiten für Tatbegehende, das Entdeckungsrisiko steigt. Gute Lichtkonzepte heben zusätzlich wichtige Örtlichkeiten, wie z. B. Fluchtwege, Ausgänge, Kassenbereiche hervor. Besondere Parkflächen für Carsharing, Familien- oder Behindertenparkplätze sollten zusätzlich lichttechnisch markiert werden.

 

Farben und Oberflächen

Die Verwendung von hellen Wand- und Bodenfarben, kombiniert mit einem guten Beleuchtungskonzept, helfen zusätzlich, Straftaten und sonstiges abweichendes Verhalten zu vermeiden. Kriminologische Untersuchungen haben gezeigt, dass das Belassen von Verschmutzungen oder Beschädigungen weiteres normabweichendes Verhalten zumindest wahrscheinlicher macht. Ein darüber hinaus in Teilbereichen eingebrachtes attraktives, durchbrochenes Farbkonzept an Decken und Wänden oder die Schaffung unebener Oberflächen können die Wahrscheinlichkeit von Graffiti reduzieren. Verschmutzte Stellen können kleinflächig und damit schneller und kostengünstiger ausgebessert werden.

 

Orientierung

Auf den Parkebenen sollten Bereiche mit unübersichtlichen Verwinkelungen, Sackgassen oder so genannten gefangenen Stellplätzen vermieden werden. Ideal sind übersichtliche Wege mit geraden Sichtachsen. Mauern oder sonstige Sichtbarrieren erhöhen zusätzlich die Unübersichtlichkeit des Raumes. Sie engen die individuellen Bewegungsmöglichkeiten der Nutzenden ein und können von Tatbegehenden zusätzlich als Sichtschutz bei der Durchführung missbraucht werden.

Die Ein- bzw. Ausgänge zur Garage, die Treppenhäuser zu den Ebenen sowie die Ebenen selbst sollten nicht nur wegen ihrer Funktion als Notausgänge deutlich erkennbar, klar differenzierbar und gut einsehbar sein. Hilfreich ist dazu der Einsatz verschiedener Symbole oder unterschiedlich farbiger Bodenbeläge zur differenzierten Kennzeichnung.

Für ein besseres Verständnis ist auch die Mehrsprachigkeit der Ausschilderungen eine sinnvolle Ergänzung. Alternativ können Parkebenen auch mit individuellen Bezeichnungen oder Symbolen markiert werden, die sich alle gut merken können (Städtenamen, Ländersymbole, Tierbilder, Sternzeichen, Pflanzenbilder, usw.)

 

Halböffentliche Parkanlagen

Häufig werden auch Stellplatzanlagen konzipiert, die zum Teil öffentlich (z. B. als P+R-Anlage und als Parkraum für einen benachbarten Supermarkt) genutzt werden und zu einem anderen Teil aus fest vermieteten Stellplätzen bestehen sollen, ohne dass eine konsequente räumliche Trennung erfolgt.  Aus kriminalpräventiver Sicht handelt es sich hierbei um eine Kombination von sehr unterschiedlichen Objekten mit verschiedenen Tatbegehungsrisiken.

Die allgemeine tägliche entgeltliche Nutzung der Parkplätze einer Tiefgarage durch einen unbestimmten Personen- und Fahrzeugkreis bedingt, dass der Zutritt zu der Tiefgarage auch potenziellen Tatbegehenden möglich sein wird. Die Nutzung kann lediglich durch vorgegebene Öffnungszeiten der Tiefgarage zeitlich begrenzt werden. Trotzdem könnten sich potenzielle Tatbegehende einschließen lassen. 

Die Mieterschaft von Dauerstellplätzen dagegen wird ihre Parkflächen zu jeder Tages- und Nachtzeit nutzen wollen. Im Gegensatz zu den öffentlichen Stellplätzen werden die Fahrzeuge auf den vermieteten Stellplätzen nicht immer täglich bewegt.

Im Ergebnis hat in solchen Stellplatzanlagen ein unbegrenzter und unbekannter Personenkreis zu den regulären Öffnungszeiten die Möglichkeit, auch auf die Fahrzeuge auf den vermieteten Stellplätzen zuzugreifen. Durch die unbegrenzte Nutzungsmöglichkeit wird die Sozialkontrolle reduziert, daher wäre eine bauliche Trennung der öffentlichen und der vermieteten Parkplätze wünschenswert. Zukünftig werden vermehrt Stellplätze für Car-Sharing-Fahrzeuge und Elektrofahrzeugladebereiche in Parkhäusern und Tiefgaragen geschaffen, die die Nutzungsmöglichkeiten zusätzlich erweitern.

 

Mechanische bzw. mechatronische Zugangssicherung

Um den Zugang zu den Parkflächen zu regulieren, ist ein individuell angepasstes Zugangskonzept wichtig. Grundsätzlich sollten Türen nur durch Berechtigte zu öffnen sein. Ist der zutrittsberechtigte Personenkreis klar umgrenzt, kann eine Schlüssel- oder Transponderlösung mit Knauf-Beschlag von außen nach innen hilfreich sein. Die Objekte können zudem mit automatisch selbstverriegelnden Türschlössern inklusive der so genannten Antipanikfunktion weiter gesichert werden. Das Verlassen einer Tiefgarage über besonders gekennzeichnete Flucht- und Rettungswege muss im Notfall immer gewährleistet sein. Diese Türen sollten soweit möglich mechanisch gegen Einbruch von außen gesichert werden. Die unberechtigte Nutzung von Fluchttüren kann zusätzlich z. B. durch elektronische Systeme mit akustisch-optischen Warneinrichtungen (so genannte Türwächter) erschwert werden.

 

Exemplarische Leitfragen für die Parkraumgestaltung:

  • Ist eine gute Orientierung möglich? Sind andere Personen im Umfeld erkennbar?
  • Gibt es Bereiche, die schlecht einsehbar oder dunkel sind?
  • Wie können Missstände der sicheren Gestaltung behoben werden?
  • Gibt es Bereiche, die ein unsicheres Gefühl auslösen?
  • Ist die Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen gleich?
  • Gibt es besondere Anforderungen zur Nachtzeit?
  • Kann die Sicherheitslage durch die Einrichtung von Notrufmöglichkeiten und/oder videoüberwachten Bereichen verbessert werden?
  • Können bauliche Maßnahmen die Übersichtlichkeit verbessern