Öffentlichen und privaten Raum trennen

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Durch kriminalpräventive Siedlungsgestaltung kann die Tatgelegenheitsstruktur so verändert werden, dass sich die Kriminalität verringert. Die Freiraumgestaltung ist daher ein wichtiger Bestandteil der städtebaulichen Kriminalprävention.

Öffentliche, halböffentliche und private Flächen sollten durch Grenzmarkierungen klar abgetrennt sein (beispielsweise transparente Zäune, halbhohe Hecken oder Änderung der Bodenmarkierung), ohne dadurch unübersichtliche Räume zu schaffen. Bewohnende fühlen sich unwohl und ggf. unsicher, wenn das Wohnumfeld wegen einer verwirrend labyrinthischen Wegeführung unübersichtlich ist oder durch Büsche zugewuchert ist, dass keine Blickbeziehungen über das Areal möglich sind. Deshalb sollten die Flächen zwischen den Gebäuden übersichtlich geordnet sein und freie Blickbeziehungen sowie Transparenz bieten bzw. zulassen.

Eine gute Orientierung und Sichtbarkeit gehören zu den zentralen Merkmalen der kriminalpräventiven Siedlungsgestaltung: So müssen die Eingänge zu einem Gebäude von der Straße aus deutlich erkennbar sein, um den Zugang schnell finden zu können. Zugleich sollten die Zugänge zum Wohngebäude von der Straße bzw. der Zuwegung aus einsehbar sein. In Vorgärten sollte darauf geachtet werden, dass die Bepflanzungen niedrig gehalten werden, damit keine unübersichtlichen Ecken im Eingangsbereich oder auch Vermüllungen oder Urinecken entstehen können.

Öffentliche Wege sollten sich von halböffentlichen und privaten Wegen klar abheben. Dies kann durch Farbgestaltung des Bodens oderdurch unterschiedliche Materialien erfolgen. Privatwege und Sackgassen sollten also solche erkennbar gemacht werden. Wege zum Haus bzw. zwischen Wohngebäuden sollten zudem übersichtlich gestaltet und gut beleuchtet sein. Die Mischnutzung der Wege durch Fuß- und Radverkehr und durch verschiedene Altersgruppen ist bei der Wegegestaltung ebenfalls zu beachten. Durch eine Außenbeleuchtung der Wege und Plätze können dunkle und unübersichtliche Bereiche vermieden werden. Hierbei ist auf die Lux-Zahl, die Lichttemperatur und eine gleichmäßige Ausleuchtung der Freiflächen zu achten, ohne Lichtverschmutzung zu fördern. (DIN EN 13201).

Wege und Plätze sollten barrierefrei bzw. barrierearm gestaltet werden. Bäume und Sträucher können strategisch platziert werden, um Fehlverhalten (z.B. wildes Parken) zu verhindern oder um Grenzen zwischen den öffentlichen und privaten Bereichen zu verdeutlichen. Die Auswahl der Pflanzen, die Beachtung der Bepflanzungshöhe und regelmäßiger Rückschnitt verhindern die Entstehung nicht einsehbarer Bereiche. Im halbprivaten Bereich, vor dem Haus können    Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen. Meist befinden sich hier auch Abstellflächen für Müllbehälter. Diese sollten zugangskontrolliert und in Sichtbeziehung zu den Wohnungen liegen. Um keine zusätzlichen Angsträume im näheren Wohnumfeld entstehen zu lassen, sollten die Abfallbehälter nicht in unbelebten und unübersichtlichen Bereichen abseits der Wege oder des Wohngebäudes angeordnet werden.

Es empfiehlt sich, die Außenbeleuchtung der Wege und Gebäude so zu konzipieren, dass dunkle Bereiche verhindert werden.

 

Exemplarische Leitfragen zur Gestaltung von Außenanlagen:

  • Sind die Wege zu bzw. zwischen den Gebäuden gut beleuchtet und barrierefrei?
  • Sind private, halböffentliche und öffentliche Bereiche klar abgegrenzt?
  • Gibt es im Außenbereich nicht einsehbare, dunkle Winkel und Bereiche?
  • Sind Abstellflächen für Fahrräder, Kinderwagen etc. vorhanden?