Aufmerksam bleiben, Missbrauch verhindern

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Aufmerksamkeit ist ein Schritt, um Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen – auch in der Schule und in der Freizeit. Denn es gibt keine spezifischen Merkmale oder Anzeichen, die eindeutig auf sexuellen Missbrauch schließen lassen. Dennoch sollten folgende Verletzungen aufmerksam machen und abgeklärt werden: Unterleibsverletzungen, Blutergüsse und Bisswunden im Genitalbereich sowie Geschlechtskrankheiten.

Alle betroffenen Mädchen und Jungen versuchen, sich mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen den sexuellen Missbrauch zu wehren. Auch wenn viele sich nicht trauen, über den Missbrauch zu sprechen, können Erwachsene häufig aufgrund von Verhaltensänderungen des Kindes auf die traumatischen Erlebnisse aufmerksam werden. Verhaltensauffälligkeiten oder Verhaltensänderungen bei Kindern sind sehr unterschiedlich – zudem treten sie nicht immer auf. Dies können sein: Angstzustände, körperliche Schmerzen, Schlafstörungen, Schlafen in Straßenkleidung, nicht altersgemäßes Sexualverhalten, Rückzug, Schulversagen oder auch umgekehrt plötzlich extreme Leistungsorientiertheit, aggressives Verhalten gegen sich selbst oder andere, Essstörungen oder andere Möglichkeiten.

Wichtig:
Verhaltensauffälligkeiten können immer auch andere Ursachen (z.B. Schulstress oder andere Gewalthandlungen) haben! Erwachsene sollten daher grundsätzlich jede Veränderung ernst nehmen und ihr auf den Grund gehen.

Missbrauch gibt es auch in Schule und Verein

Auch in Vereinen, Schulen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche versuchen Täter mit potentiellen Opfern in Kontakt zu kommen und deren Vertrauen zu gewinnen. Als Lehrende oder Betreuende kennen sie den Tages- oder Trainingsablauf von Mädchen und Jungen genau. Es fällt ihnen leicht, Tatort und Zeitpunkt zu wählen, um unbeobachtet ein Kind zu missbrauchen. Oft schaffen sie auch Gelegenheiten, um mit ihrem Opfer allein zu sein – beispielsweise bei einer Fahrt zum Lehrgang oder beim Einzeltraining.

Viele Vereine haben darauf reagiert und vorbeugende Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören beispielsweise ein Ehrenkodex zum Umgang mit Kindern oder Leitlinien, die zeigen wie bei einem Verdacht reagiert werden soll. 

 

Hat Ihr Verein Leitlinien gegen sexuelle Gewalt?

  • Müssen Betreuende einen Ehrenkodex oder eine Verpflichtungserklärung mit konkreten Regeln für den Umgang mit Kindern unterzeichnen?
  • Müssen Mitarbeitende ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen?
  • Gibt es Leitlinien zum Vorgehen im Verdachtsfall?

Nähere Informationen über die Schutzkonzepte der Schulen, Vereine und Institutionen zur Prävention des sexuellen Missbrauchs oder mögliche Verpflichtungserklärungen für Mitarbeitende erhalten Sie z.B. auf den Internetseiten der Dachverbände, z.B. des Deutschen Olympischen Sportbundes unter www.dsj.de/kinderschutz

Jugendliche als Täter sexueller Gewalt

Sexuelle Übergriffe von Jugendlichen an Kindern und Gleichaltrigen sind keineswegs selten. Viele Mädchen und junge Frauen, aber auch Jungen und junge Männer machen unfreiwillige sexuelle Erfahrungen. Sie werden mit anzüglichen Bemerkungen, obszönen Nachrichten, aggressiven Kommentaren über ihren Körper, sexualisierten Beschimpfungen oder ungewollten Berührungen konfrontiert. Oft sind die Grenzen zwischen harmlosen Bemerkungen zu sexualisierten Handlungen fließend und nicht jeder sexuelle Übergriff ist mit körperlicher Gewalt verbunden. Die meisten Attacken unter Jugendlichen werden im Freundeskreis oder durch Bekannte verübt, der fremde Täter ist selten.

Entscheidend ist, dass Erwachsene und Jugendliche sich folgender Dinge bewusst werden: Sexuelle Übergriffe oder sexuelle Gewalt sind kein Jugendspaß und nicht harmlos. Sie sind auch in Beziehungen strafbar. Entgegen der weit verbreiteten Meinung sind Betroffene nicht selbst schuld, wenn sie Opfer werden. Verantwortlich für sexuelle Übergriffe sind die Täter und deren Anstifter!

 

Das ist strafbar - das sollten Jugendliche wissen: 

  • ohne dessen Einwilligung die Geschlechtsteile eines anderen anfassen,
  • andere dazu zwingen, die Geschlechtsteile von anderen anzufassen,
  • heimlich Handy-Filme oder -Fotos von intimen Situationen machen, verschicken oder (im Internet) veröffentlichen,
  • einvernehmlich aufgenommene Nacktfotos oder –filme weitergeben oder veröffentlichen,
  • Porträtaufnahmen von Bekannten auf Bilder von Pornodarstellern montieren und versenden oder ins Netz stellen,
  • ein betrunkenes oder durch K.O.-Tropfen gefügig gemachtes Opfer vergewaltigen (§ 177 StGB Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung).

Betroffene Mädchen und Jungen haben ein Recht auf Unterstützung und Hilfe. Weitergehende Informationen für Jugendliche unter www.save-me-online.de oder www.juuuport.de

Opfer-Telefon des WEISSEN RING e. V.:
116 006 (täglich 7 bis 22 Uhr, kostenlos)

Nummer gegen Kummer:
0800 111 0 333 (montags bis samstags 14 bis 20 Uhr, kostenlos)

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