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Weitere Initiativen zum Schutz unserer Kinder

Systemmeldungen:

Eine weitere besonders menschenverachtende Form sexueller Ausbeutung ist der so genannte Kindersextourismus.

Insbesondere in Ländern mit großer Armut wird die Not der dort lebenden Kindern schamlos ausgenutzt. Sie ziehen in Touristenzentren und bieten sich dort als "Sexobjekte" an, um auf ein zusätzliches Einkommen zu hoffen. Dabei eingeschritten wird nur in den seltensten Fällen.

Diesen Umstand nutzen auch Kindersextouristen und produzieren bei ihren Aufenthalten in eigener Regie Bilder oder Videos, die Zuhause mit "Gleichgesinnten" getauscht oder auch verkauft werden und finanzieren sich so "ganz nebenbei" ihre Reisen. Teilweise werden diese direkt elektronsich vom Urlaubsort nach Hause geschickt, um Problemen beim Zoll aus dem Weg zu gehen.

Die Täter reisen zurück in ihre "heile Welt", die Opfer bleiben zurück und müssen mit dieser schrecklichen Situation fertig werden. Verheerend sind neben den körperlichen vor allem die seelischen Folgen für die Betroffenen.

Einmal ins Internet gebracht, sind die Bilder nicht mehr zu kontrollieren, und das Opfer bleibt auf Dauer mit dem Missbrauch konfrontiert.

Aktion gegen Sextourismus

In einer gemeinsamen Aktion von DRV (Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V.), ECPAT (Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung) und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes wurde zum Kampf gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern das Faltblatt „Kleine Seelen, große Gefahr" entwickelt.

Absicht der Information ist es, Urlauber für das Thema zu sensibilisieren und Reisende als Verbündete im Kampf gegen „Kinderprostitution“ zu gewinnen. So enthält das Faltblatt konkrete Tipps und Empfehlungen, die zeigen, wie zur Bekämpfung solcher Straftaten beigetragen werden kann. „Unbeschwerter Urlaubsgenuss und praktizierte Zivilcourage sind kein Widerspruch“, unterstreichen die Herausgeber. Darum gelte es, gemeinsam aktiv zu werden, um insbesondere der kommerziellen sexuellen Ausbeutung von Kindern die Grundlagen zu entziehen.

Das Faltblatt wird seit Beginn der Wintersaison 2001/2002 durch die deutsche Reisebranche an Kunden verteilt. Zusammen mit den Reiseunterlagen erhalten Sie dieses von ihrem Reiseveranstalter oder Reisebüro.

Das Faltblatt "Kleine Seelen, große Gefahr ..."  [Dateigröße: 736 KB]

Mit ihrer Beteiligung an der Informationskampagne macht auch die deutsche Reisebranche ihre Bereitschaft deutlich, soziale Verantwortung zu übernehmen. Deutliches Signal dafür ist das erklärte Ziel des DRV, mit ECPAT einen umfangreichen Verhaltenskodex zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung zu vereinbaren und damit aktiv und nachhaltig für die Rechte Minderjähriger einzutreten.

Zu den Vereinbarungen der Verhaltensrichtlinien zählen:

  • die Aufnahme der Thematik in Mitarbeiterschulungen
  • die Selbstverpflichtung, über durchgeführte Maßnahmen und deren Einhaltung zu berichten
  • das Ziel, Reisende zu informieren und für das gemeinsame Anliegen zu werben
  • die Aufnahme des Schutzes der Kinder vor sexueller Ausbeutung in die Firmenphilosophie oder das Leitbild
  • Klauseln in den Hotelverträgen und anderen Partnern der Reisebranche

Weitere Informationen zum Sextourismus 

Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung

Die wirksame Bekämpfung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche hat für die Bundesregierung hohe Priorität. Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung sowie den Schutz der Opfer solcher Gewalttaten langfristig zu verbessern, hat das Bundeskabinett am 29. Januar 2003 einen Aktionsplan verabschiedet.

Die Bundesregierung verfolgt mit dem Aktionsplan vier Ziele:

  • den strafrechtlichen Schutz von Kindern und Jugendlichen weiter zu entwickeln
  • die Prävention und den Opferschutz zu stärken
  • die internationale Strafverfolgung und die Zusammenarbeit sicher zu stellen sowie
  • die Vernetzung der Hilfs- und Beratungsangebote zu fördern.

Zu den wesentlichen Eckpfeilern, die bereits umgesetzt wurden, gehören die Reform des Sexualstrafrechts sowie die Verbesserung des Opferschutzes. Mit der Verschärfung des Sexualstrafrechts wurden wichtige Gesetzeslücken geschlossen, Strafen verschärft und der strafrechtliche Schutz von Kindern und behinderten Menschen verbessert. Das Gesetz gilt seit dem 1. April 2004. Mit dem im März 2004 beschlossenen Gesetz zum verbesserten Opferschutz werden künftig die Interessen der Opfer im Strafverfahren stärker berücksichtigt.

Die Kampagne "Hinsehen.Handeln.Helfen!" als wesentliches Element des Aktionsplans soll das Bewusstsein für sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen schärfen, über qualifizierte Hilfsangebote und Beratungsstellen informieren und Allianzen im Interesse der Kinder und ihrer Familien schmieden. "Hinsehen.Handeln.Helfen!" beginnt im April 2004 und läuft bis Ende des Jahres.

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