Polizeiberatung - Aktuelles https://www.polizei-beratung.de Aktuelle Nachrichten und Informationen de_DE www.polizei-beratung.de Sun, 14 Dec 2025 23:02:39 +0100 Sun, 14 Dec 2025 23:02:39 +0100 TYPO3 EXT:news news-1332 Fri, 12 Dec 2025 08:52:00 +0100 Diebstahl im Pflegeheim und Krankenhaus https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/diebstahl-im-pflegeheim-und-krankenhaus/ Immer wieder berichten Patienten nach Aufenthalten in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen von Diebstählen. Patientinnen und Patienten sollten auch im Krankenhaus ihre Wertsachen nicht offen liegen lassen. Besondere Situation in Krankenhäusern und Pflegeheimen erleichtert es Dieben

Die besondere Situation – große Komplexe mit offenen Stationen - in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen macht es Dieben einfach. Eine Vielzahl an Besuchern macht es für die Pflegekräfte nahezu unmöglich, neben der ohnehin fordernden Arbeit auch noch den Überblick über ein- und ausgehende Personen zu behalten. Auch die Patientinnen und Patienten verlassen häufig das Zimmer für Untersuchungen, Operationen oder andere gesundheitliche Maßnahmen und Anwendungen. Dort zurückgelassene Wertsachen sind dann leichte Beute für Diebe.

Zwar sind Krankenhaus- und Pflegepersonal für dieses Thema sensibilisiert und informieren Patientinnen und Patienten über die Risiken von Diebstahlen aus den Krankenzimmern - viele Kliniken bieten zusätzlich Schließfächer oder Tresore zur Verwahrung von Wertsachen an, einige beschäftigen sogar Sicherheitsdienste - dennoch sind Diebstähle keine Seltenheit und die Schadenssummen immens.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserer kostenlosen Broschüre "Im Alter sicher leben".

 

Tipps für den Aufenthalt im Krankenhaus

  • Nehmen Sie keine größeren Geldbeträge oder wertvolle Schmuckstücke mit ins Krankenhaus oder die Pflegeeinrichtung.
  • Schließen Sie Wertgegenstände und Bargeld immer in ein abschließbares Aufbewahrungsfach ein oder geben Sie sie zur sicheren Verwahrung.
  • Schließen Sie immer die Tür – auch bei kurzfristiger Abwesenheit. Verlassene Zimmer locken Diebe an!
  • Achten Sie auch auf abgestellte Handtaschen oder abgelegte Garderobe Ihrer Mitpatienten.
  • Sprechen Sie fremde Personen in Ihrem Patientenzimmer an und/oder informieren Sie das Pflegepersonal.

Melden Sie jeden Diebstahl beim Pflegepersonal und erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei.

 

Im Alter sicher leben

 

Trickdienbstahl in Wohnungen

 

Tipps zur Sicherung von Wertgegenständen

 

Wertgegenstandsliste

 

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Diebstahl in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen

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News
news-1598 Wed, 10 Dec 2025 11:44:25 +0100 Neue Job Scamming Masche: Betrüger locken über Messenger mit gefälschten Jobangeboten https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/task-scamming-betrug-mit-fake-jobs/ Beim sogenannten Task Scam kontaktieren Betrüger ihre potentiellen Opfer direkt über Messengerdienste. Sie geben sich als Personalvermittler aus und werben mit attraktiver Bezahlung für scheinbar einfache Tätigkeiten. Lockmittel sind häufig Gruppen-Chats und vermeintliche Erfolgsstorys. So erkennen Sie den Schwindel. Task Scam: Datenklau und fingierte Stellenanzeigen

Task Scam ist eine Unterform des Job Scammings. Dabei ködern Betrüger mit lukrativen Aufgaben wie dem Bewerten von Hotels, dem Testen von Produkten oder dem "Liken" von YouTube-Videos.

Erstkontakt findet immer häufig direkt über Messenger statt. Mobilfunknummern werden plötzlich zu unbekannten Gruppen-Chats hinzugefügt, in denen vermeintliche Mitglieder von ihrem lukrativen Nebenjob schwärmen und von Erfolgsstorys berichten. Ziel ist es, Vertrauen zu schaffen. In anderen Fällen erfolgt die Kontaktaufnahme über unerwartete Anrufe. Eine automatische Sprachansage fordert in dem Gespräch auf, einen Kontakt über einen Messenger hinzuzufügen.

Tatsächlich wollen die Kriminellen nur an Ihre sensiblen persönlichen Daten wie Kontodaten oder Ausweisdokumente. Sie nutzen professionell gestaltete, gefälschte Stellenanzeigen, um Bewerber in die Falle zu locken. Kriminelle fordern mitunter sogar die Durchführung eines Video-Ident-Verfahrens, angeblich zur Identitätsprüfung, um in Ihrem Namen Konten zu eröffnen oder Kredite aufzunehmen. Aktuelle und korrekte Datensätze sind dabei äußerst begehrt und werden für weitere Betrügereien missbraucht.

 

Nebenjob, Trading, Abstimmen: So gehen die Betrüger vor

Task Scam (Vorkasse-Falle)

Obwohl anfangs kleine Entlohnungen erfolgen können, um Vertrauen zu schaffen, eskaliert die Masche, indem Opfer aufgefordert werden, Geld einzuzahlen - oft über Krypto-Apps -, um angeblich an weitere Aufträge zu gelangen. Die versprochenen Aufträge bleiben aus und das Geld ist verloren.

Trading-Plattform-Masche

Auf gefälschten, seriös wirkenden Fake-Seiten werden arglose Nutzer dazu verleitet in fiktive Geldanlagen zu investieren. Die Apps und Webportale zeigen Scheingewinne an, die nicht existieren. Einzahlungen führen zum Totalverlust des Geldes.

Abstimm-Masche

Nutzer erhalten eine Einladung (Link), an einer Online-Abstimmung teilzunehmen. Dabei werden sie aufgefordert, ihre Mobilfunknummer einzugeben. Was Sie nicht wissen: Dadurch ermöglichen sie den Betrügern, den Messenger-Account zu übernehmen. Die Täter senden anschließend unbemerkt Links zur Abstimmung oder Zahlungsaufforderungen an die Kontakte des Account-Inhabers.

 

Seien Sie grundsätzlich skeptisch gegenüber unerwarteten Jobangeboten

  • Deaktivieren Sie Gruppen-Einladungen, damit Unbekannte Sie nicht ungefragt zu Gruppen hinzufügen können. Wenn es doch passiert, melden Sie den Administrator, sperren Sie die Nummer und verlassen Sie die Gruppe sofort.
  • Nehmen Sie keine Jobs per Messenger- oder Kurznachrichtendienst (SMS) an.
  • Lassen Sie sich nicht von lukrativen Angeboten mit scheinbar einfachen Aufgaben blenden.
  • Gehen Sie niemals in Vorkasse, um Geld zu verdienen.
  • Vorsicht bei der Nutzung von Kryptowährung-Apps im Zusammenhang mit der Tätigkeit (z. B. für Gehaltszahlungen).
  • Verlassen Sie Gruppen, in denen entsprechende Jobangebote gemacht werden.
  • Übermitteln Sie keine persönlichen und sensiblen Daten an Unbekannte (Identitätsdiebstahl).
  • Stellen Sie Ihr Konto keinesfalls für Überweisungen zur Verfügung. Sie könnten sich damit der Geldwäsche strafbar machen.

 

Sofortmaßnahmen im Schadensfall

  • Sollten Sie bereits Opfer geworden sein, handeln Sie schnell, um den Schaden zu begrenzen.
  • Sichern Sie Beweise mittels Screenshots (Chatverläufe, gefälschte Angebote usw.).
  • Informieren Sie Ihre Bank, um Transaktionen zu stoppen und Konten sperren zu lassen.
  • Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.

 

Weitere Präventionshinweise und Notfall-Checks finden Sie auf den folgenden Seiten

Scamming

Betrüger nutzen Gruppenfunktion bei Messengern

Task Scam als neue Variante des Job scammings

Was tun, wenn das Traumangebot zur Falle wird

 

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Job Scamming: So funktioniert der Betrug mit Fakejobs

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News
news-1311 Mon, 08 Dec 2025 13:53:00 +0100 Trading-Scam: Vorsicht vor Online-Anlagebetrug https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/trading-scam/ Es klingt zu schön, um wahr zu sein: Traumhafte Renditen und unschlagbare Handelsstrategien - all das mit einer kinderleicht zu bedienenden Software und Unterstützung professioneller Broker. Es ist zu schön, um wahr zu sein! Erfahren Sie, wie Sie Anlegebetrug erkennen können. Falsche Anlageplattformen locken Kunden

Beim Trading-Scam versprechen Betrüger Anlegern außergewöhnlich hohe Renditen, vor allem bei Kryptowährungen, Devisengeschäften oder Differenzkontrakten (Contract for Difference, kurz: CFD) und preisen angeblich innovative Produkte an.

Der Kontakt erfolgt häufig unaufgefordert über Messengerdienste oder Telefon. Sie präsentieren sich als Experten und bieten angeblich unschlagbare Handelsstrategien oder Softwarelösungen an. Ihr Ziel ist es, Anleger davon zu überzeugen, ihr Geld in vermeintlich profitable Schemata zu investieren.

Die Opfer investieren im Glauben, gut beraten worden zu sein, doch sehen sie das investierte Geld nie wieder.

 

Das sollten Sie wissen, wenn Sie Online-Trading nutzen

  • Ungewöhnlich hohe Gewinne mit wenig Einsatz, sollten immer misstrauisch machen.
  • Seien Sie misstrauisch, wenn die Investitionen in Kryptowährungen getätigt werden sollen.
  • Banken und Sparkassen gehen nicht direkt auf Kunden zu, um sie zum Online-Trading zu bringen.
  • Informieren Sie sich über die Trading-Plattformen, bevor Sie sich anmelden oder Geld überweisen. - Nutzen Sie dafür z. B. die Unternehmensdatenbank der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Fragen Sie notfalls bei der offiziellen Plattform nach, wer der Händler ist.
  • Geben Sie keine sensiblen Daten preis, wie Zugangsdaten zum Online-Banking oder zum Depot, Ausweisfotos oder Ihre Anschrift.
  • Überweisen Sie kein Geld auf unbekannte Konten.

Befürchten Sie Opfer geworden zu sein? - Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei!

 

Die Verbraucherzentrale gibt weitere Hinweise, wie Sie unseriöse Online-Tradingplattformen erkennen können.

unseriöse Online-Tradingplattformen erkennen

Informationen zu Handelsplattformen und Unternehmen finden Sie in der Datenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über in Deutschland zugelassene Finanzdienstleistungs- und Wertpapierinstitute.

BaFin Unternehmensdatenbank

 

Achtung: Trading-Plattformen wirken seriös und werden professionell beworben

Um mögliche Opfer zu akquirieren, erstellen Cyberkriminelle aufwendig betrügerische Anlageplattformen für Online-Investments. Diese Plattformen sehen seriös aus. Auch beworben wird professionell: auf vertrauenswürdigen Webseiten, in den sozialen Netzwerken, wie Facebook, Instagram, YouTube u.a. oder sogar in Tageszeitungen, Magazinen und im TV. Einige dieser Anbieter gaben in der Vergangenheit an, auch mit Prominenten erfolgreich zusammen gearbeitet zu haben (was nicht stimmt!). Für einen Krypto-Fond wurde mit „Steven Reece Lewis“ sogar ein CEO mit beeindruckendem Lebenslauf erfunden, der dann durch einen unwissenden Schauspieler in Werbevideos verkörpert wurde. Bilanz dieses Betrugs ist eine Schadenssumme in Höhe von fast 1,3 Milliarden US-Dollar.

 

Seien Sie misstrauisch: Investments mittels Kryptowährung und vorgetäuschte Depots

Wenn der interessierte Kunde sich online bei der Trading-Plattform angemeldet hat, wird er von den Cyberkriminellen direkt kontaktiert. Die "Trader" sind in Wahrheit Betrüger, die aus Call-Centern heraus agieren. Sie betreuen ihre "Kunden" sehr intensiv per Telefon und Messengerdienst. Die Opfer werden im Verlauf der vermeintlichen Beratung jedoch bedrängt. Nach der ersten, recht niedrigen Einzahlung - um das Depot kennenzulernen und Vertrauen in die Plattform zu gewinnen - sollen immer größere Summen in spekulative Finanzinstrumente und Kryptowährungen investiert werden. In der Regel findet oft gar kein Handel statt und auch die Broker-Software zeigt nur fingierte Transaktionen und Gewinne.

Sollen nun Gewinne und Renditen ausbezahlt werden, fangen die Probleme an. Es werden beispielsweise Steuern, Gebühren oder der Erwerb von Versicherungen verlangt, ehe eine Auszahlung vorgenommen werden könne. Teils wird ein Verdacht auf Geldwäsche vorgetäuscht und mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht. Die Betrüger sind einfallsreich, wenn es darum geht, die Auszahlung hinauszuzögern und die Betrogenen hinzuhalten. Das Geld sehen die Betrogenen jedenfalls nicht wieder.

Mehr zu lesen Sie auch im Ratgeber Internetkriminalität des LKA Niedersachsen.

Betrug mit gefälschten Anlageseiten

 

Tinder-Trading-Scam: Lockvögel (um)werben in sozialen Netzwerken

Beim sogenannten “Tinder-Trading-Scam" treten Lockvögel zunächst über Partnerbörsen und soziale Netzwerke, wie Tinder, Badoo oder Grindr, LinkedIn oder Facebook, mit ihren potenziellen Opfern in Kontakt. Sie flirten, versuchen Interesse zu wecken und über die Chats Vertrauen aufzubauen. Gelingt dies, inszenieren sie sich als wohlwollender Freund oder Geschäftskontakt. Im Folgenden locken sie, angebliche Verwandte oder Bekannte aus deren Umfeld, die Opfer auf vorgeblich besonders lukrative Anlagenportale. Von der ersten Kontaktaufnahme bis zum “Tippgeben” vergehen oft mehrere Wochen. Zunehmend werden solche irreführenden "Finanztipps" auch über Gruppen in Messengern verbreitet.

 

Datenklau per Remote-Software

Die Kriminellen, die sich sehr überzeugend und selbstbewusst als echte Broker ausgeben, nutzen zudem oft eine sogenannte Remote-Software. Diese wird unter dem Vorwand benutzt, den Kunden das Benutzerkonto zu erklären und einzurichten. Währenddessen stehlen die Betrüger unbemerkt Daten z.B. zu Kreditkarten und Bankkonten vom PC des “Kunden”. Mit den so erlangten Zugangsdaten überweisen die Betrüger später ohne Wissen der Geschädigten weitere Beträge an sich, meist auf ausländische Konten.

Mehr zum Thema

Kredit- und Anlagebetrug

 

Anschlussbetrug bei schon erlittenen Verlusten: Falsche Verbraucherschützer versprechen Hilfe

Seien Sie misstrauisch bei (erneuten) Hilfsangeboten unter anderem Namen nach einem Betrug. Dahinter steckt oft dieselbe Betrügergruppe, die Sie zu weiteren Geldzahlungen auf unbekannte Konten verleiten will.

Die Verbraucherzentrale warnt vor Anschlussbetrug bei schon erlittenen Verlusten mit Krypto-Währungen. Betroffene erhalten dabei am Telefon und per Mail das Angebot eines angeblichen Mitarbeiters der Verbraucherzentrale NRW. Die Geschädigten sollen ihr verlorenes Geld aus einer Anlage in Krypto-Währung zurückerhalten; aus einem speziell für solche Fälle zur Verfügung stehenden "Kontingents". Dafür soll jedoch zunächst eine "Gebühr" entrichtet werden.

  • Verbraucherzentralen treten niemals aktiv mit Betroffenen in Kontakt. Beratungen finden ausschließlich auf Nachfrage Ratsuchender statt!
  • Wenn Sie einen solchen Anruf erhalten: Geben Sie keine privaten Daten preis, lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln und gehen Sie nicht auf das Angebot ein.

 

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Kryptobetrug Tipps

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News
news-998 Fri, 05 Dec 2025 11:12:00 +0100 Hilfe, die ankommt - richtig spenden https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/hilfe-die-ankommt-richtig-spenden/ Das Geld, welches gespendet wird, soll da ankommen, wo es gebraucht wird und nicht in den Händen von Betrügern landen, die sich an der Not anderer bereichern wollen. Das Deutsche Zentralinstitut für Soziale Fragen (DZI) hilft dabei, seriöse Organisationen anhand verlässlicher Kriterien zu beurteilen und zu finden. Seriöse Spendenorganisationen finden

Immer wieder stehen betrügerische Spendensammler und Organisationen in den Schlagzeilen. Viele Menschen lassen sich dadurch vom Spenden abhalten. Dabei kann schon ein kleiner Geldbetrag viel bewirken, wenn er an der richtigen Stelle eingesetzt wird.

Die Spendenberatung des Zentralinstituts für Soziale Fragen (DZI) hilft, Hilfsangebote anhand von verlässlichen Kriterien besser einschätzen zu können. Wer sich noch unschlüssig ist, kann sich beim DZI außerdem nach einem passenden Projekt erkundigen. In einer Datenbank können Sie gute Institutionen und Hilfeeinrichtungen auch bequem in einer Datenbank recherchieren.

Grundsätzliche Tipps der Polizei zum Schutz vor Betrug sollten bei jeder Spende beachtet werden.

 

Tipps der Polizei vor Spendenbetrug

Wer mit einem Beitrag gemeinnützige Projekte und Organisationen unterstützt, wünscht sich, dass die Spende auch wirksam wird. Wer die Hinweise der Polizei beachtet, kann richtig spenden und sich vor Betrug schützen.

  • Beim Spenden gilt auch, was in vielen Lebensbereichen richtig ist: Übergeben Sie Geld nie an unbekannte Personen. Setzen Sie beim Spenden auf Einrichtungen und Organisationen, die Sie persönlich kennen.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen - weder beim Spenden noch in anderen Situationen. Sie müssen forsches oder gar bedrohliches Verhalten, z.B. durch Spendensammler an der Haustür nicht tolerieren. Informieren Sie bei aggressivem Vorgehen die Polizei unter Tel. 110.
  • Besonders emotionale Appelle und angstmachende Botschaften seitens der Spendeneintreiber sollten jeden misstrauisch machen. Solches Verhalten ist typisch für unseriöse Organisationen.

 

Oraganisationen Datenbank des DZI

Spendentipps

Spendenauskünfte

Tipps gegen Betrug an der Haustür

 

Persönliche Hilfe in der Nachbarschaft

In vielen Situation gibt es neben Geldspenden auch andere Möglichkeiten, Mitmenschen direkt zu helfen. So können Sie auch genau lenken, wo Ihre Hilfeleistungen ankommen. Dazu gehört:

  • Blut spenden, wenn Sie alle Vorgaben erfüllen.
  • An die Tafeln spenden, wenn Sie Lebensmittel übrighaben.
  • Besonders in der Kalten Jahreszeit: die Obdachlosenhilfe unterstützen.
  • Nachbarschaftshilfe leisten, z.B. einkaufen gehen für ältere Menschen, (chronisch) Erkrankte, Apothekengänge leisten oder andere Aufgaben übernehmen.

Oraganisationen Datenbank des DZI

 

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Richtig spenden - Betrug vermeiden

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News
news-1597 Thu, 04 Dec 2025 11:01:00 +0100 Wie du aktiv zu mehr Freiraum und Sicherheit im ÖPNV beiträgst https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sicher-fuehlen-im-oeffentlichen-raum/ruecksichtsvoll-unterwegs/ Du bist nach einem einem ausgelassenen Abend in der Kneipe auf dem Heimweg - die Kampagne "AnsichtsSache" zeigt: Auch wenn du keine bösen Absichten hast, kann dein unbedachtes Verhalten verunsichernd wirken. Erfahre jetzt, wie z. B. durch bewusstes Abstandhalten oder Fragen nach einem freien Platz mehr Freiraum und Sicherheit im ÖPNV entsteht. News news-1324 Mon, 01 Dec 2025 10:02:00 +0100 Victim Blaming: Wenn Betroffenen die Schuld gegeben wird https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/victim-blaming-wenn-betroffenen-schuld-gegeben-wird/ Opfer von Mobbing, sexualisierten Übergriffen, Stalking oder anderen Straftaten haben bereits durch die Tat großes Leid erfahren. Anschuldigungen anderer, an den Ereignissen eine Mitschuld zu tragen, verursachen zusätzlich Selbstzweifel und Scham – und schützt dadurch die Täter. Victim Blaming schützt die Täter

Der englische Begriff "Victim Blaming" bedeutet, das "Opfer beschuldigen" bzw. "Opfer-Schelte". In der Kriminologie spricht man auch von Täter-Opfer-Umkehr. Gemeint ist, dass dem eigentlichen Opfer einer Straftat als Täterin oder Täter, bzw. als Mittäterin oder Mittäter dargestellt oder behandelt wird – ihm also an Stelle des Täters die Schuld für eine Tat zugesprochen wird.

Vor allem in Kontext von Häuslicher Gewalt oder nach sexualisierten Übergriffen führen – manchmal auch vorschnell – geäußerte Schuldzuweisungen oder auch Vorurteile bei den Betroffenen zu Selbstzweifeln, Stress und Scham. Auch, wer auf eine Betrugsmasche reingefallen ist, schämt sich häufig, so "leichtgläubig" gewesen zu sein.

Die Scham führt häufig dazu, dass Betroffene nicht (mehr) über die erfahrene Tat sprechen und keine Anzeige bei der Polizei erstatten. Im Ergebnis werden durch Victim Blaming die wahren Täterinnen und Täter geschützt.

 

Tipps für Betroffene von Straftaten und deren Angehörige

  • Lassen Sie sich als betroffene Person nicht in eine Täterrolle drängen.
  • Helfen Sie Betroffenen, indem Sie zuhören, ohne die Tat zu bewerten.

 

Mehr wissenswertes und hilfreiche Tipps finden Sie auf unserer Themenseite in der Rubrik "Infos für Betroffene".

Victim Blaming

Infos für Betroffene von Straftaten

 

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Victim Blaming: Was ist das eigentlich?

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News
news-1183 Fri, 28 Nov 2025 06:23:00 +0100 Fakeshops sind oft nur schwer zu erkennen https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/fakeshops-sind-oft-nur-schwer-zu-erkennen/ Beinahe alles kann man online kaufen: Mode, Elektronik, Urlaubsbuchungen, Weihnachtsgeschenke oder Energieträger. Immer öfter verbergen sich auch hinter professionell aufgemachten Online-Shops Kriminelle. Deshalb sollten Angebote genau geprüft werden, um Betrug und finanziellen Schaden zu vermeiden. Nutzen Sie die SHS-Regel zur Orientierung beim Online-Shopping und den “Fakeshop-Finder”, um verdächtige Anbieter zu prüfen. Was ist ein Fakeshop?

Fakeshops sehen aus wie echte Onlineshops: Kriminelle nutzen hierfür neueste Technologien, insbesondere Künstliche Intelligenz (KI), um ihre Betrugsmaschen zu perfektionieren. Mithilfe von KI können fingierte Shops mit optisch perfekten Layouts und fehlerfreien Rechtstexten in kürzester Zeit erstellt werden.

Mit Abbildungen von Produkten, dazugehörigen Informationen, allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und einem gefälschten Impressum, sind diesedann kaum noch von seriösen Onlinehändlern zu unterscheiden. Tatsächlich aber gibt es in der Regel weder die Shops noch die angebotenen Produkte, die sodann nur gegen Vorkasse angeboten werden. Doch hier ist Vorsicht geboten: Mit der Zahlung ist das Geld weg - die Lieferung der Bestellung aber bleibt aus.

Deshalb ist es wichtig, beim Online-Shopping Angebote sorgfältig zu prüfen – auch bei sogenannten Marketplaces größerer Verkaufsplattformen. Tätigen Sie keine Spontankäufe, sondern vergleichen Sie Angebote mehrerer Anbieter – auch mit denen aus dem stationären Handel.

 

Beliebte Waren zu besonders günstigen Preisen sollen in die Falle locken

Betrüger locken mit besonders günstigen Angeboten oder beliebten Produkten, wie beispielsweise der neuesten Spielekonsole, dem aktuellen Smartphone oder mit angesagter Designer-Mode - oft, während diese bei der Konkurrenz längst ausverkauft oder nicht mehr lieferbar sind.

Auch saisonal stark nachgefragte Waren werden, wie Brennholz, Holz-Pallets oder Heizöl werden regelmäßig zu besten Konditionen angeboten. In den letzten Jahren hat sich wiederholt gezeigt, dass Betrüger auf aktuelle Trends zeitnah reagieren und passende Anzeigen oder fingierte Shops aufsetzen, um arglose Nutzerinnen und Nutzer in die Falle zu locken.

 

Fakeshop-Finder kann helfen, Angebote zu prüfen

Mit dem "Fakeshop-Finder" der Verbraucherzentrale können Sie Ihnen unbekannte Onlineshops schnell prüfen. Sie geben einfach die URL/Webadresse des Shops in den Finder ein, welcher dann die Webseite auf die wichtigsten Merkmale für seriöse Webshops prüft und anschließend für Sie zusammenfasst.

Zwar ersetzt dies nicht die eigene sorgfältige Prüfung, doch bereits bekannte Fakeshops können leicht erkannt werden und die Anhaltspunkte und weiterführenden Tipps auf der Seite helfen bei der eigenen Einordnung des Angebots.

zum Fakeshop-Finder

 

Orientierung für sicheres Online-Shopping: Die SHS-Regel

Die SHS-Regel der Initiative für sicheres Handeln (ISH) hilft, sich vor Betrug beim Online-Shopping zu schützen: Stoppen Sie, wenn Angebote Druck ausüben oder zu gut klingen, um wahr zu sein. Hinterfragen Sie die Seriosität des Shops, z. B. durch Recherche im Internet. Schützen Sie sich und andere, indem Sie verdächtige Aktivitäten melden. So können Sie Risiken besser erkennen und vermeiden. Mehr Infos finden Sie hier: Die SHS-Regel.

 

Tipps für sicheres Online-Shopping

Wer beim Online-Shoppen Opfer eines Betrugs geworden ist oder es vermutet, sollte sich unbedingt an die Polizei wenden und Anzeige erstatten.

  • Informieren Sie sich über die Verkaufsplattform bzw. den Verkäufer: Geben Sie deren Namen in eine Suchmaschine ein oder erkundigen Sie sich z. B. bei der Verbraucherzentrale. Recherchieren Sie zusätzlich den Shop-Namen in Suchmaschinen in Kombination mit Wörtern wie "Erfahrung" oder "Bewertung".
  • Prüfen Sie Impressum und Händlerbewertungen aktiv: Ist kein Impressum vorhanden, bestellen Sie keinesfalls. Aber auch Seiten mit einem Impressum dürfen nicht blind vertraut werden. Meist lässt sich durch eine Internetrecherche herausfinden, dass die angegebene Adresse gar nicht existiert oder von einem seriösen Unternehmen übernommen wurde. Nutzen Sie unabhängige Plattformen wie Trustpilot oder die Watchlist Internet.
  • Nutzen Sie sichere Zahlungswege: Bevorzugen Sie den Kauf auf Rechnung. Nutzen Sie auf keinen Fall Bargeld-Transferdienste oder Gutschein-/Geschenk-/Guthabenkarten.
  • Achten Sie grundsätzlich auf eine sichere Internetverbindung (https und das geschlossene Vorhängeschloss im Browser), wenn Sie persönliche Daten an den Online-Shop übermitteln.

 

Weitere Hinweise, wie Sie Fakeshops erkennen können und sicher online Einkaufen, finden Sie auf den folgenden Seiten:

Fakeshops

Vorsicht: Fakeshops werben bei Instagram

 

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Fakeseiten: Wie Betrüger Vertrauen ausnutzen

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News
news-222 Wed, 26 Nov 2025 09:18:00 +0100 Helden des Alltags: XY-Preis 2025 verliehen https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/xy-preis-fuer-zivilcourage/ Der XY-Preis zeichnet jedes Jahr Menschen aus, die auf kluge und beispielhafte Weise anderen in einer bedrohlichen Situation beigestanden haben. Heute Abend werden die diesjährigen Preisträger in der ZDF-Sendung Aktenzeichen XY... ungelöst vorgestellt. Erfahren Sie, wie auch Sie Zivilcourage zeigen können, ohne sich in Gefahr zu bringen. XY-Preis – Gemeinsam gegen das Verbrechen

Für ein friedvolles Zusammenleben braucht es Menschen, die hinschauen und einschreiten, wenn anderen Gewalt angetan wird. Um hierfür Mut zu machen und zu zeigen, dass und wie jede und jeder etwas tun kann, wird seit 2002 jedes Jahr der XY-Preis an Menschen verliehen, die in einer bedrohlichen Situation beherzt eingegriffen und dadurch schlimmeres verhindert haben. Die Preise werden durch den Schirmherr Innenminister Alexander Dobrindt überreicht.

 

Aktenzeichen XY… ungelöst stellt mutige und selbstlose Helfer vor

Am 26. November stellt Moderator Rudi Cerne die Helden des Alltags in der Sendung Aktenzeichen XY im ZDF vor.

Aktenzeichen XY… ungelöst

Mittwoch, 26.11.2025, 20:15 - 21:45 Uhr im ZDF

 

Im Ernstfall helfen: Die 6 Regeln für Zivilcourage der Aktion-tu-was

Zuallererst ist es wichtig, eine Situation überhaupt als Notfall einzuschätzen und dann Zivilcourage zu zeigen - aber ohne sich selbst in Gefahr zu bringen!

Hilfe per Telefon zu holen, andere Anwesende auf das Geschehen aufmerksam zu machen oder Umstehende zu bitten, einem Opfer zu helfen, ist nicht schwer und sollte eine Selbstverständlichkeit für jeden von uns sein.

 

Tipps zum richtigen Handeln geben die Zivilcourage-Regeln der Aktion-tu-was

  1. Hilf, aber bring Dich nicht in Gefahr.
  2. Ruf die Polizei unter 110.
  3. Bitte andere um Mithilfe.
  4. Präg Dir Tätermerkmale ein.
  5. Kümmer Dich um Opfer.
  6. Sag als Zeuge aus.

 

Zeigen auch Sie Zivilcourage!

zum Flyer

 

Wie zivilcouragiert sind Sie? Machen Sie den Selbsttest.

Zivile Helden

 

Zeige Zivilcourage und poste unseren Social Media Post auf deiner Timeline:

Zivilcourage ist nie zu viel Courage!

 

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News
news-1591 Tue, 25 Nov 2025 10:20:00 +0100 Wie du in Alltagssituationen das Sicherheitsgefühl positiv beeinflusst https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sicher-fuehlen-im-oeffentlichen-raum/stark-unterwegs/ Am Geldautomaten oder in der Schlange an der Kasse: In dein Handy vertieft, bemerkst du nicht, dass dein fehlender Abstand die Person vor dir verunsichert. Alltagssituationen werden unterschiedlich wahrgenommen und beurteilt. Mit bewusstem Verhalten kannst du das Sicherheitsgefühl anderer positiv beeinflussen. Finde heraus, wie. News news-1367 Tue, 25 Nov 2025 10:17:00 +0100 Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: Wir brechen das Schweigen! https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/schweigenbrechen-internationaler-tag-gegen-gewalt-an-frauen/ Gewalt gegen Frauen wird oft bagatellisiert oder ignoriert. Die Folge: Betroffene sprechen nicht über das Erlebte, sei es aus Scham, Schuldgefühlen oder Angst. Gemeinsam mit dem Hilfetelefon „brechen wir das Schweigen“ und setzen zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen ein Zeichen, um Betroffenen deutlich zu machen: Sie sind nicht allein, es gibt Wege aus der Gewalt. Die Polizei ist für Betroffene von Gewalt da

Wir, die Polizei, sind für Betroffene von Gewalt da! - Für Frauen, aber auch für Männer sowie nicht binäre Menschen.

Sie erreichen uns bei akuter Bedrohung unter der Polizeinotruf-Nummer 110!

In einer akuten Gefahrensituation, auch in häuslicher Umgebung, können wir erste Hilfe- und Schutzmaßnahmen durchführen. Das kann beispielsweise ein Kontaktverbot sein. Gewalttätige Personen können außerdem einer Örtlichkeit verwiesen werden – auch aus der gemeinsamen Wohnung.

Darüber hinaus klärt die Polizei über weitere mögliche Maßnahmen zu Ihrem Schutz, z. B. nach dem Gewaltschutzgesetz, auf (mehr dazu am Ende des Artikels).

Von Gewalt Betroffene sollten zudem unbedingt Hilfsangebote wie das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" annehmen.

 

An wen richtet sich das Angebot des Hilfetelefons?

Das Beratungsangebot des Hilfetelefons Gewalt gegen Frauen richtet sich an alle Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind – ganz gleich, ob die Gewalterfahrung in der Vergangenheit oder Gegenwart liegt.

Das Hilfetelefon berät unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft, Religion sowie sexueller Orientierung und Identität der hilfesuchenden Personen. Beratung wird in über 18 Sprachen, in Gebärdensprache sowie in leichter Sprache angeboten.

Auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Frauen können sich jederzeit an das Hilfetelefon wenden. Das können Freunde und Verwandte sein, die Gewaltbetroffene unterstützen wollen oder Fachkräfte, die in ihrem Berufsalltag mit dem Thema Gewalt gegen Frauen in Kontakt kommen.

 

Als Betroffene: brechen Sie Ihr Schweigen!

Unter der 116 016* erreichen Sie das Hilfetelefon rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen – an 365 Tagen im Jahr. Der Anruf beim Hilfetelefon ist kostenlos. Selbst ohne Guthaben auf dem Mobiltelefon kann die Beratung genutzt werden. Die Beratung kann auch anonym erfolgen.

Die Beraterinnen beim Hilfetelefon sind ausgebildete und erfahrene Fachkräfte. Sie hören Ihnen zu und nehmen Sie, Ihre Situation und Ihre Fragen ernst. Sie allein bestimmen, was Sie den Beraterinnen anvertrauen und was Sie lieber für sich behalten wollen. Wenn Sie es möchten, vermittelt die Beraterin Ihnen Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote in Ihrer Nähe.

*Bitte beachten Sie: Die Rufnummer des Hilfetelefons 116 016 ist nur innerhalb Deutschlands erreichbar.

 

Hilfetelefon „Gewalt an Männern“

Männer, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind, können sich an das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" wenden unter der Telefonnummer 0800 123 99 00**.

**kostenlos, erreichbar: Montag- Donnerstag: 09.00 Uhr - 13.00 Uhr und 16.00 Uhr - 20.00 Uhr, Freitag: 09.00 Uhr - 15.00 Uhr.

 

Maßnahmen nach Gewaltschutzgesetz

  • Die Maßnahmen der Polizei haben eine zeitliche Begrenzung. Sie können diese Zeit nutzen, um z. B. bei Gericht eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zu beantragen. Das GewschG stärkt die Rechte von Opfern körperlicher Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung (Stalking).
  • Die Anordnungen des Gerichts erfolgen zu Ihrem Schutz gegen weitere Beeinträchtigungen und beinhalten beispielsweise das Verbot:
    • die Wohnung und/oder einen bestimmten Umkreis der Wohnung zu betreten,
    • bestimmte Orte aufzusuchen, an denen sich der Verletzte regelmäßig aufhält,
    • Verbindung zur verletzten Person aufzunehmen und/oder Zusammentreffen herbeizuführen.

 

Nehmen Sie Hilfsangebote an!

Ausführliche Informationen zu diesen Maßnahmen sowie eine Übersicht an Hilfsangeboten finden Sie auf folgender Seite:

Infos für Betroffene: Häusliche Gewalt

Weiterführende Informationen:

Handzettel: Opferschutz häusliche Gewalt

Gewalt

 

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news-548 Thu, 20 Nov 2025 08:49:00 +0100 Fünf Schritte für starke Kinder https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/fuenf-schritte-um-kinder-zu-schuetzen/ Wenn es um die Sicherheit der Kleinsten geht, sind die Großen gefragt: Vor den meisten Gefahren und Risiken können sich Kinder nicht allein schützen. Sie brauchen die Hilfe ihrer erwachsenen Bezugspersonen, um auf möglichst viele Situationen im Leben vorbereitet zu sein. Die Polizei zeigt in fünf Schritten, wie Erwachsene diesen Aufgaben gerecht werden können. Kinder und Jugendliche können aufgrund ihres Alters und ihrer mangelnden Erfahrung nicht jede Situation richtig einschätzen. Das trifft nicht nur auf Gegebenheiten zu, die allen Eltern Angst machen. Wenn Kinder beispielsweise auf der Straße angesprochen werden, das erste Mal auf Klassenfahrt gehen oder schlicht ihren Schulweg immer öfter allein meistern wollen - sind viele Eltern besorgt. Dabei können Sie ihre Kinder auf viele Situationen vorbereiten und ihnen Verhaltensregeln an die Hand geben. Die Polizei hilft Eltern und Erziehungsberechtigten bei dieser Aufgabe mit fünf Schritten für mehr Sicherheit. Mit den Empfehlungen der Kampagne "Missbrauch verhindern" können alle Erwachsenen Kinder schützen, stärken und begleiten. 

 

Wissen, Offenheit, Aufmerksamkeit, Vertrauen und Handeln sind fünf Schritte, um Kinder vor sexuellem Missbrauch und anderen Gefahren zu schützen:

1. Schützen Sie Kinder durch Ihr Wissen.

2. Schützen Sie Kinder durch Ihre Offenheit

3. Schützen Sie Kinder durch Ihre Aufmerksamkeit.

4. Schützen Sie Kinder durch Ihr Vertrauen.

5. Schützen Sie Kinder durch Ihr Handeln

 

So stärken Sie Ihr Kind

sicher unterwegs - Tipps der Polizei

 

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Tag der Kinderrechte

 

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news-1080 Wed, 19 Nov 2025 09:34:00 +0100 Taschendiebe lieben Weihnachtsmärkte https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/taschendiebe-auf-weihnachtsmaerkten/ Zum Beginn der Adventszeit laden festlich geschmückte Innenstädte und Weihnachtsmärkte wieder zum vorweihnachtlichen Bummel ein. Das Gedränge rund um die Marktstände bietet Taschendieben viele gute Gelegenheiten. Die Polizei und der Sperr-Notruf 116 116 geben Tipps, wie Sie im Ernstfall schnell handeln können, um den Schaden gering zu halten. Achten Sie im Gedränge auf Wertsachen

Achten Sie auf Ihre Wertsachen. Denn Menschenansammlungen bieten Taschendieben Gelegenheit, in einem unbeobachteten Moment schnell zuzugreifen und dann in der Menge zu verschwinden.

Das Repertoire der Diebe und Diebinnen ist äußerst vielfältig: Im Gedränge werden Opfer angerempelt oder unter einem Vorwand abgelenkt, beispielsweise, indem ihre Kleidung „versehentlich“ beschmutzt wird oder die Täter nach dem Weg fragen. Während einer das Opfer ablenkt, stiehlt eine Komplizin oder ein Komplize den Geldbeutel oder andere Wertsachen.

 

Die besten Tipps zum Schutz vor Taschendieben

  • Fordern Sie Abstand ein, wenn Ihnen Fremde zu nahe kommen.
  • Nehmen Sie nur so viel Bargeld mit wie nötig.
  • Tragen Sie Geld, Zahlungskarten und Papiere sowie Ihr Smartphone immer in verschiedenen verschlossenen Innentaschen der Kleidung möglichst nah am Körper.
  • Tragen Sie Hand- und Umhängetaschen verschlossen auf der Körpervorderseite oder klemmen Sie sich diese unter den Arm.

Weitere Tipps, wie Sie die Tricks der Taschendiebe durchschauen und sich davor schützen können sowie Videoclips der europaweiten Kampagne „Stop Pickpockets“, die das Vorgehen der Taschendiebe aufzeigen, finden Sie auf unseren Themenseiten.

Die bekanntesten Maschen der Trickdiebe

Die Tricks der Taschendiebe

 

Was tun bei Verlust oder Diebstahl von Debitkarten?

Wurde Ihnen das Portemonnaie, Zahlungskarten, der Personalausweis oder das Smartphone gestohlen – sperren Sie umgehend unter 116 116.

  • Veranlassen Sie die sofortige Sperrung aller Karten. Über den Sperr-Notruf 116 116* ist das für alle girocards und die meisten Kreditkarten möglich. – Hier können Sie im Verlustfall u.a. auch Ihren elektronischen Personalausweis oder Ihre SIM-Karte sperren lassen.
  • Zeigen Sie einen Diebstahl auch bei der Polizei an. Diese kann zusätzlich die Sperrung des elektronischen Lastschriftverfahrens per Unterschrift (SEPA-Lastschriften) veranlassen. 
  • Prüfen Sie sorgfältig Ihre Kontobewegungen und reklamieren Sie unberechtigte Abbuchungen bei Ihrer Bank oder Sparkasse.

* Sperr-Notruf 116 116 aus Deutschland kostenfrei. Aus dem Ausland mit jeweiliger Landesvorwahl von Deutschland vorweg (meist +49). Sollte der Sperr-Notruf in seltenen Fällen aus dem Ausland nicht geroutet werden können, gibt es alternativ die Rufnummer +49 (0) 30 4050 4050; Gebühren für Anrufe aus dem Ausland abhängig vom ausländischen Anbieter/Netzbetreiber. Für Smartphonebesitzer gibt es die Sperr-App 116 116, mit der sie die Daten ihrer Zahlungskarten in ihrem Handy speichern und die girocard direkt sperren können.

 

Mit der SperrApp im Ernstfall alle Daten griffbereit

Um im Notfall alle Daten griffbereit zu haben und ggf. girocard & Co. selbst umgehend sperren zu können, bietet der Sperr-Notruf eine kostenlose SperrApp für Android und iOS an. In der App können alle Daten zu sperrbaren Karten und Ausweisen für den Ernstfall verschlüsselt hinterlegt werden.

SperrApp im PlayStore

SperrApp im AppStore

 

KUNO - Debitkarten für elektronisches Lastschriftverfahren sperren

Bei kontaktlosem Bezahlen oder Transaktionen per elektronischem Lastschriftverfahren - dem sogenannten „Bezahlen mit Unterschrift“ - ist keine Eingabe der PIN zur Autorisierung der Zahlung notwendig.

Taschendiebe können also auch dann mit den Karten einkaufen, wenn sie nicht im Besitzt der vierstelligen Geheimzahl sind.

Deshalb sollten Sie bei Diebstahl oder Verlust ihrer Zahlungskarten schnell handeln, ihre Karte bei der Bank sperren (Bezahlen mit PIN) und auch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Denn die Polizei kann über das computergestüzte System KUNO Ihre girokarte für das elektronische Lastschriftverfahren sperren.

 

Wie funktioniert eine KUNO-Sperrung?

Die Polizei meldet die Daten Ihrer abhanden gekommenen Debitkarte (Bankleitzahl, Kontonummer oder IBAN und Kartenfolgenummer) dem Kooperationspartner des Einzelhandels. Von dort werden diese Daten an die dem KUNO-Sperrsystem angeschlossenen Einzelhandelsgeschäfte weitergeleitet. Nur so ist Ihre Karte auch für das Lastschriftverfahren (Bezahlen mittels Karte plus Unterschrift) gesperrt.

Weitere Tipps zum sicheren Umgang mit Zahlungskarten und der PIN finden Sie in unserem Faltblatt zum Thema Zahlungskartenbetrug.

Vorsicht „Karten-Tricks“

 

Detaillierte Informationen zu Betrug mit Zahlungskarten, Empfehlungen für den Ernstfall und dem Umgang mit der EC-Karte off- und online, alle wichtigen Sperrnummern für Debit- und Kreditkarten sowie zur gemeinsamen Initiative des Einzelhandels und der Polizei „KUNO“ finden Sie auch auf folgenden Seiten:

EC- und Kreditkartenbetrug

KUNO-Sperrdienst

 

Die Folgen reichen bis zu Identitätsdiebstahl

Taschendiebstahl geht über den reinen Verlust von Geld hinaus. Neben Bargeld und Zahlungskarten, können Diebe mit dem Portemonnaie oder dem Smartphone auch an sensible Daten gelangen, wie Kreditkarteninformationen, Personalausweise und dergleichen mehr.

Neben dem unmittelbaren Verlust von Bargeld und Karten, die finanziellen Schaden anrichten, sind es vor allem die mitgeführten amtlichen Ausweise, wie der elektronische Personalausweis oder der Führerschein, die den Betroffenen zusätzlichen administrativen Aufwand bescheren.

Das Ausmaß des Schadens reicht unter Umständen bis hin zu Identitätsdiebstahl, der zusätzliche Hürden und Kosten mit sich bringt.

Denken Sie daher auch daran, gestohlene Ausweise bei den örtlich zuständigen, ausstellenden Behörden zu melden.

 

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KUNO: Was ist das eigentlich?

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news-1477 Tue, 18 Nov 2025 11:57:00 +0100 Heute Live: Webinar "Kinder vor sexueller Ausbeutung schützen" https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/europaeischer-tag-zum-schutz-von-kindern-vor-sexueller-ausbeutung-und-missbrauch/ Heute, zum Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und Missbrauch, bieten die Beschwerdestellen von eco, FSM und jugendschutz.net, gemeinsam mit Akteuren von UBSKM und ProPK ein kostenfreies Webinar für pädagogische Fachkräfte, Multiplikatoren und alle Interessierte an. Es sich noch Plätze frei - melden Sie sich jetzt an! Aufklärung und Schutz

Digitale Räume bieten für Kinder und Jugendliche viele Möglichkeiten. Gleichzeitig bestehen aber nicht zu unterschätzende Risiken. Eines davon ist sexualisierte Gewalt. Das Webinar vermittelt praxisnahes Wissen und bietet Orientierung.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmern erhalten Einblicke in praktische Arbeit u.a. der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendliche (USBKM) und des Programms Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) und zeigen, welches Wissen für den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Netz unverzichtbar ist.

Im Anschluss haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Möglichkeit, in einem offenen Q&A Fragen aus der Praxis an die Expertinnen und Experten zu richten und im direkten Austausch auch Unsicherheiten anzusprechen.

 

Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch im Netz - Was Fachkräfte wissen müssen

Webinar

18.11.2024, 14:00-15:30 Uhr

Die Teilnahme ist kostenfrei.

Für die Teilnahme registrieren Sie sich bis zum 18. November einfach über den folgenden Link (Zoom):

Jetzt kostenlos anmelden!

https://register.gotowebinar.com/register/8286984404269496665

 

Setzen auch Sie ein Zeichen für Kinderschutz

Der 18. November wurde auf Initiative des Europarats zum „Europäischen Tag zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch“ ausgerufen, um das Bewusstsein für alle Formen sexueller Gewalt und die schwerwiegenden Verstöße gegen die Rechte von Kindern zu steigern.

Setzen auch Sie ein Zeichen und teilen unsere Sharepics für den Aktionstag, die Sie auf https://www.soundswrong.de/medien/ herunterladen können.

Auch das Webseminar kann beworben werden, gerne die Beiträge der Zivilen Helden bei Instagram, Facebook und X teilen oder unsere Sharepics verwenden.

 

Mehr Informationen für Betroffene und deren Angehörige

Sexueller Missbrauch von Kindern

Rechte für Betroffene

 

Zögern Sie nicht: Holen Sie sich Hilfe

Die Internetseite www.odabs.org ist ein Angebot für Betroffene von Straftaten. Die Kostenfreie Onlinedatenbank ermöglicht es, sich anonym über die Betreuungs- und Hilfsmöglichkeiten in Ihrer Nähe zu informieren.

odabs.org

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news-1587 Fri, 14 Nov 2025 10:23:10 +0100 Warnt Oma & Opa: Schock-Anrufer zielen auf ihre Ängste https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/schockanrufe/ Eine panische, schluchzende Stimme: Angeblich ein Angehöriger, der dringend Geld braucht. Unter Schock klingt so eine Geschichte erstmal real. Warnt Oma & Opa: Wenn so ein Anruf kommt, legt sofort auf – bevor Angst zu falschen Entscheidungen führt. So könnt ihr verhindern, dass Betrüger ihnen das nehmen, wofür sie ein Leben lang gearbeitet haben. News news-1586 Wed, 12 Nov 2025 09:08:47 +0100 Lass Dich nicht täuschen! Sprechen Sie mit Ihren Eltern über Schockanrufe https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/schockanrufe/ Ihre Eltern erhalten einen Anruf. Eine weinende Stimme - die wie Sie klingt - ist zu hören, gefolgt von einem fordernen "Polizisten". Eine erfundene Geschichte. Zeitdruck. Eine immense Geldforderung. - Was würden Eltern nicht tun für Ihre Kinder? - Nehmen Sie sich Zeit für ein Gespräch und klären Sie Ihre Eltern über Schockanrufe auf. News news-1232 Wed, 12 Nov 2025 08:35:00 +0100 Frauen fühlen sich nachts im ÖPNV unsicher - Tipps für einen sicheren Heimweg https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/frauen-fuehlen-sich-nachts-im-oepnv-unsicher-tipps-fuer-einen-sicheren-heimweg/ Ein Großteil der Frauen fühlt sich nachts im ÖPNV unsicher und meidet sogar deren Nutzung. Diese Unsicherheit entseht nicht nur durch objektive Gefahr - oft lösen bereits unbedachtes Handeln oder fehlende Rücksichtnahme Ängste aus. Die Kampagne AnsichtsSache zeigt, welche Faktoren Einfluss haben und wie Du durch einen Perspektivwechsel das Sicherheitsgefühl deiner Mitmenschen stärken kannst. Immer sicher unterwegs - mit den Empfehlungen der Polizei

Manchmal führen Schlagzeilen über gewalttätige Auseinandersetzungen, mangelnde Zivilcourage oder über sexuelle Belästigung zu dieser Verunsicherung. Diese Verunsicherung ist vor allem bei jungen Frauen verständlich. Doch oft wird das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, höher eingeschätzt, als es statistisch der Fall ist.

Stark unterwegs

 

Welche Faktoren beeinflussen das Sicherheitsgefühl?

Kriminalitätsfurcht ist ein vielschichtiges Konstrukt, das auf verschiedenen Ebenen gemessen werden kann und sich in unterschiedlichen Empfindungen und Verhaltensweisen ausdrückt. Die DunkelfeldstudieSicherheit und Kriminalität in Deutschland“ (SKiD2020) des Bundeskriminalamts (BKA) beleuchtet das persönliche Sicherheitsgefühl und Furchtempfinden der Bevölkerung. Dabei  fokussiert die repräsentative Befragung die Ebene der personalen Kriminalitätsfurcht. Damit gemeint ist die Sorge eines Individuums, selbst Opfer von Kriminalität zu werden.

Im Kontext von Unsicherheitsgefühlen oder der Einschätzung des eigenen Risikos, Opfer von Straftaten zu werden, entwickeln Personen oder Personengruppen Verhaltensweisen, um das eigene Viktimisierungsrisiko zu verringern.

 

2 von 3 der befragten Frauen fühlen sich nachts unsicher im ÖPNV

Auf dieser sogenannten konativen (verhaltensbezogenen) Ebene personaler Kriminalitätsfurcht spiegeln sich also häufig in Schutz- und Vermeidungstaktiken wider. So meidet beispielsweise ein Großteil der Bevölkerung nachts bestimmte Plätze, Straßen oder Parks (43,6 %). (vgl. SKiD2020: 150)

Besonders deutlich wird dies mit Blick auf die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bei Nacht: So geben rund 37 Prozent der Befragten an, den ÖPNV nachts zu meiden. Vor allem Frauen fühlen sich nachts bei der Nutzung des ÖPNV unsicher. Mit 66,7 Prozent übersteigt der Anteil an Frauen, die sich unsicher fühlen im Vergleich zu den Frauen, die Sicherheitsgefühle empfinden deutlich (33,3 %; Zum Vergleich: 60% der Männer fühlen sich sicher). (vgl. SKiD2020: 136)

Ergebnisse SKiD im Überblick

 

Sicher unterwegs in Bus und Bahn

Wer sich sicherheitsbewusst im öffentlichen Raum bewegt, kann sich vor vielen Gefahren schützen. Wenn Sie mit Bus oder Bahn unterwegs sind oder reisen und sich unsicher fühlen,

  • Setzen Sie sich in die Nähe des Fahrers bzw. der Fahrerin oder in einen Wagen, in dem viele Fahrgäste sind.
  • Wenn Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln belästigt, bedrängt oder bedroht werden: Reagieren Sie sofort.
  • Machen Sie andere auf das Verhalten der Person aufmerksam. Sagen Sie laut, damit möglichst viele Fahrgäste es hören: „Lassen Sie mich in Ruhe!“ und bitten Sie andere Fahrgäste direkt um Hilfe.
  • Unterstützen Sie auch andere Fahrgäste in solchen Situationen. Die Tipps der Aktion-tu-was helfen dabei, sich sicher und gefahrlos für andere einzusetzen.

Wenden Sie sich bei einer akuten Bedrohung sofort an die Polizei unter 110.

Alle Tipps zu sicherheitsbewusstem Verhalten für unterwegs finden Sie hier:

Sicher unterwegs mit Bus und Bahn

 

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Zahlen und Fakten zum Sicherheitsgefühl

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news-1585 Mon, 10 Nov 2025 10:37:31 +0100 Schockanrufe: Panikmache am Telefon - Legen Sie sofort auf! https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/schockanrufe-panikmache-am-telefon-legen-sie-sofort-auf/ Ein unerwarteter Anruf: Unter Tränen behauptet ein Angehöriger, er oder sie habe einen tödlichen Unfall verursacht, woraufhin ein angeblicher Polizist eine Kaution verlangt. Lassen Sie sich durch diese Schock-Masche nicht unter Druck setzen: Beenden Sie das Gespräch sofort, denn echte Polizeibeamte fordern niemals Geld am Telefon. Tatort Telefon - Schockanrufe

Telefonbetrüger versuchen immer wieder, vor allem ältere Menschen mittels sogenannter Schockanrufe um ihre Ersparnisse oder wertvollen Schmuck zu bringen. Dabei werden auch Betrugsmaschen miteinander kombiniert. Lassen Sie sich nicht verunsichern - Legen Sie einfach auf!

Die Kampagne "Tatort-Telefon - Schockanrufe" beleuchtet diese zentrale Botschaft: Bei verdächtigen Anrufen - auflegen! Die im Rahmen des bundesweiten KOK-Projekts "CESA" (Callcenterbetrug, Enkeltrick, Schockanruf) entstandene Kampagne richtet sich in erster Linie direkt an ältere Menschen, um sie vor Schockanrufen zu schützen. Sie sensibilisiert darüber hinaus auch deren Umfeld, sodass Kinder und Enkelkinder die Präventionstipps vermitteln können.

 

Was sind Schockanrufe?

Bei einem sogenannten "Schockanruf" geben sich Betrüger am Telefon als Verwandte (meist Tochter/Sohn oder Enkel) oder als ein mit einem Vorgang betrauter Polizeibeamter oder Rechtsanwalt aus und täuschen eine Notsituation vor. Sie wollen die Angerufenen dazu bringen, Geld oder Wertsachen, wie teuren Schmuck, an sie zu übergeben.

Die Anrufer berichten etwa von einem Verkehrsunfall, in dessen Folge ein Familienmitglied sofort operiert werden müsse. Die Operation könne jedoch nur dann durchgeführt werden, wenn sie vorher in bar bezahlt wird. In anderen Szenarien soll der Angehörige beispielsweise einen Verkehrsunfall verursacht oder eine Straftat begangen haben. Um eine Gefängnisstrafe zu vermeiden, soll umgehend eine Kaution gestellt werden.

Mehr zum Thema Schockanrufe

 

So können Sie sich vor Telefonbetrügern schützen

Wenn Sie unsicher sind, wählen Sie die Nummer 110. Nutzen Sie nicht die Rückruftaste, um die Identität des Anrufers zu prüfen.

  • Legen Sie am besten auf, wenn Sie nicht sicher sind, wer anruft und Sie sich unter Druck gesetzt fühlen.
  • Rufen Sie den Angehörigen unter der Ihnen bekannten Nummer an.
  • Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte Personen!
  • Ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu oder verständigen Sie die Polizei.

Bedenken Sie: Niemals ist die Behandlung eines Unfallopfers von einer vorherigen Zahlung eines Geldbetrages abhängig.

 

Betrüger setzen mit Schockanrufen Opfer unter Zeitdruck

Die Betrüger setzen bewusst auf einen Schockmoment und setzen ihre Opfer zeitlich unter Druck, um sie zu unüberlegten und schnellen Entscheidungen zu drängen. Oft bemerken Opfer den Betrug erst, wenn es zu spät ist.

Lassen Sie sich deshalb am Telefon auf keinen Fall unter Druck setzen oder zu kurzfristigen Entscheidungen verleiten - egal, wie plausibel eine Situation zunächst dargestellt wird.

 

Kombination von Betrugsmaschen: Falscher Polizeibeamter und Enkeltrick

Es kommen auch Anrufe an, bei denen vorgegeben wird, dass Geld und Wertsachen im Bankschließfach nicht mehr sicher seien und zur Verwahrung an die Polizei übergeben werden müssten. Als Variante wird den potenziellen Opfern auch gesagt, dass es sich bei deren Geld, das auf dem Bankkonto liegt, um Falschgeld handelt, das durch die Polizei überprüft werden muss.

Um den eigentlichen Schwindel zu verschleiern, setzen Betrüger mitunter auch auf die Kombination verschiedener Betrugsmaschen: So folgt auf den Anruf eines (absichtlich) offensichtlichen Enkeltrickbetrügers ein Anruf eines vermeintlichen Polizeibeamten, der nach dem betrügerischen Enkel fahndet.

In jedem Fall handelt es sich um Betrugsversuche, bei denen die vorwiegend älteren Menschen verunsichert und dazu zu bewegt werden sollen, Geld zu übergeben oder zu hinterlegen.

Mehr zu "falschen Polizisten"

Mehr zum Enkeltrick

 

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Tatort Telefon: Schockanrufe bei Senioren

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news-809 Fri, 07 Nov 2025 09:56:00 +0100 Mobbing - Systematische Schikane https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/mobbing/ Wenn Kinder und Jugendliche in der Schulklasse, im Sportverein oder in anderen Gruppen über einen längeren Zeitraum gezielt Opfer von körperlichen, psychisch oder verbalen Übergriffen werden, spricht man allgemein von Mobbing. Wie können Betroffene in solchen Situationen unterstützt werden? Streitigkeiten und Konflikte lassen sich nicht immer vermeiden und gehören zum Aufwachsen dazu. Auch ist es normal, dass Kinder miteinander kämpfen und ihre Kräfte messen. Solange alle Beteiligten damit einverstanden sind, sind Raufereien oder verbale Auseinandersetzungen unproblematisch und kein Anlass, um sich Sorgen zu machen. Auch gelegentliche Hänseleien sind kein Mobbing.

 

Systematische Erniedrigung - auch in der digitalen Welt

Etwas anderes ist es, wenn ein Kind oder Jugendlicher über einen längeren Zeitraum immer wieder von Klassenkameraden oder Gruppenmitgliedern systematisch erniedrigt, ausgegrenzt und "fertiggemacht" wird, und wenn die Betroffenen den Feindseligkeiten und Schikanen ohnmächtig ausgesetzt sind.

Mobbing beschränkt sich dabei nicht nur auf die "reale" Welt, sondern findet analog auch im Internet bzw. in sozialen Netzwerken oder in Messenger Gruppen statt. Cybermobbing eigen ist die Verwendung von bearbeiteten Bildern, welche das angefeindete Kind in peinlichen Situationen oder in Zusammenhang mit schädlichen Inhalten zeigen und gegen es eingesetzt werden, um es bloßzustellen. Die rasante Entwicklung von KI-Tools, wie beispielsweise Bildgeneratoren oder Face-Swapping-Apps, erleichtert es Mobberinnen und Mobbern, solche Inhalte zu erstellen und ermöglichen darüber hinaus immer realistischer wirkende Bilder, Videos oder Tonaufnahmen (sogenannte "Deepfakes").

 

Mobbing ist Schikane

Im Englischen bedeutet „to mob“ so viel wie „anpöbeln“, „schikanieren“.

Gemobbt wird auf ganz verschiedene Art und Weise: Zum Beispiel werden Kinder verbal angeriffen, Beleidigungen oder abwertenden Bemerkungen, sie werden verprügelt, geschubst, gekniffen, bespuckt oder mit Gegenständen beworfen. Oder man nimmt dem Opfer das Handy weg, versteckt seine Schulsachen oder macht etwas kaputt.

 

Ist Mobbing Strafbar?

Nicht jede Mobbing-Handlung stellt auch gleich eine Straftat dar. Meist ist es aber so, dass sich die Täter im Laufe der Zeit immer schlimmere Aktionen ausdenken, mit denen sie ihre Opfer quälen. Kommt es zu Sachbeschädigungen, Diebstählen, Beleidigungen, Körperverletzungen oder Raubstraftaten (z. B. Diebstahl mit Gewalt), so ist die Schwelle zur Strafbarkeit eindeutig überschritten.

 

Tipps zur Unterstützung von Betroffenen

Je früher Täter erkennen, dass ihr Verhalten nicht geduldet wird, umso eher ändern sie ihr Verhalten.

  • Schauen Sie bei Mobbing nie weg sondern stehen Sie den Betroffenen zur Seite.
  • Zeigen Sie den Betroffenen, dass diese nicht alleine sind.
  • Informieren Sie Personen, die helfen können (Eltern, Lehrer, Trainer etc.).

 

Vermitteln Sie den Betroffenen stets, dass sie als Opfer nicht die Schuld tragen. Suchen Sie Hilfe bei Schulpsychologen oder Beratungsstellen.

 

Beratungsstellen

Nummer gegen Kummer

Gewalt an Schulen

 

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Mobbing

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news-1584 Thu, 06 Nov 2025 10:47:01 +0100 Ein Weg. Zwei Perspektiven - Du gehst. Sie eilt. https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sicher-fuehlen-im-oeffentlichen-raum/stark-unterwegs/ Du bist in der Abenddämmerung auf dem Heimweg und merkst zunächst nicht, dass der gleichleibende Abstand zur Person vor dir auf sie wie eine Verfolgung wirkt. Entdecke, wie du durch eine andere Perspektive das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum steigern kannst. News news-769 Mon, 03 Nov 2025 08:40:00 +0100 Hilfetelefon für Männer als Opfer von Gewalt https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/gewalt-an-maenner/ Auch Männer können von Gewalt in Beziehungen betroffen sein und benötigen Schutz und Hilfe. Das "Hilfetelefon Gewalt an Männern" bietet Betroffenen Rat und Unterstützung nach einer Gewalterfahrung. Unter der Telefonnummer 0800 123 99 00 können sich Männer melden, die von verschiedensten Arten von Gewalt betroffen sind. Dazu gehört häusliche und sexualisierte Gewalt, aber auch Stalking oder Zwangsheirat. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen und das Bayerische Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales haben dieses Hilfetelefon ins Leben gerufen, um die Hilfestruktur für die von Gewalt betroffene Männer flächendeckend zu verbessern und das Beratungsangebot auszuweiten.

Zusätzlich finden Betroffene auf der Internetseite www.maennerhilfetelefon.de ein digitales Beratungsangebot.

 

Hinweise für Betroffene von Gewalt in Beziehungen

  • Wenn Ihr Partner/Ihre Partnerin Ihnen Gewalt androht, wenden Sie sich an die Polizei.
  • Als von Gewalt Betroffener haben Sie Rechte, die Sie schützen.
  • Lassen Sie mögliche Verletzungen immer von Ärzten dokumentieren.

 

Mehr über Gewalt in Beziehungen

Infos für Betroffene

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

 

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Beratung und Hilfe für Männer bei Gewalt

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news-1582 Fri, 31 Oct 2025 11:51:57 +0100 AnsichtsSache: Ihr feiert. Sie fürchten. https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sicher-fuehlen-im-oeffentlichen-raum/stark-unterwegs/ Ihr wart ausgelassen feiern und empfindet die Situation als „locker und lustig“. Doch besonders bei Nacht können laute Stimmen, Blicke oder unpassende Sprüche auf andere schnell bedrohlich wirken. Erfahrt, wie Ihr durch bewusstes Handeln aktiv dafür sorgt, dass euer Spaß nicht zur Furcht eures Gegenübers wird. News news-732 Wed, 29 Oct 2025 09:20:00 +0100 Polizeiliche Beratung gesucht? Kommen Sie zu uns! https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/polizeiliche-beratungsstelle/ Sie benötigen Informationen, wie Sie sich und Ihre Familie besser vor Straftaten schützen können? Sie haben Angst vor einem Wohnungseinbruch und möchten wissen, wie Sie Ihr Zuhause am besten sichern können? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bundesweiten Polizeilichen Beratungsstellen informieren Sie gern. Individuelle und objektive Beratung zu allen polizeilichen Themen

In unseren Polizeilichen Beratungsstellen bieten wir Ihnen individuelle und objektive Beratung zu allen polizeilichen Themen. Neben der Einbruchschutzberatung (Sicherheitstechnik, Einbruchmelde- und Überfallmeldeanlagen, Videotechnik) umfasst das Angebot die Gewalt- und Drogenprävention, den polizeilichen Jugendschutz (Jugendkriminalität, Jugendmedienschutz, Kindesmisshandlung, sexueller Missbrauch), das Waffenrecht, die Computer- und Internetkriminalität und weitere polizeiliche Themen wie z. B. Raub, Eigentumsdelikte, Häusliche Gewalt oder Stalking. Speziell ausgebildete Kolleginnen und Kollegen stehen Ihnen gerne unverbindlich und vor allem kostenlos für eine Beratung zur Verfügung. Nutzen Sie diesen Service Ihrer Polizei und finden Sie hier Ihre nächstgelegene Beratungsstelle.

Bei den Beratungsstellen erhalten Sie zudem Informationsmaterial wie Broschüren, Faltblätter und andere Medien zu allen Delikten.

 

Lassen Sie sich produktneutral, freundlich und kompetent beraten!

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Einbruchschutz-Kampagne K-Einbruch

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news-1216 Mon, 27 Oct 2025 08:32:00 +0100 Interaktives Haus zeigt einbruchgefährdete Stellen https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/interaktives-haus-zeigt-einbruchgefaehrdete-stellen/ Wenn es um effektiven Einbruchschutz geht, steht eine mechanische Sicherung an erster Stelle. Doch welche Stellen am Haus oder auf dem Grundstück sind besonders einbruchgefährdet? Mit Hilfe unseres interaktiven Hauses können Sie dies ganz schnell herausfinden und nebenbei erfahren, wie Sie sich schützen können. Fahren Sie einfach mit der Maus beispielsweise über Fenster, Türen, die Garage des Hauses oder herumliegende Gegenstände. Mit jedem Klick können Sie so die Schwachstellen ermitteln: Es öffnet sich jeweils ein Fenster mit den wichtigsten Tipps und einem Link zu weiterführenden Informationen auf unserer K-EINBRUCH-Website.

Interaktives Haus

Sicherheitstipps

 

Mechanischer Schutz steht an erster Stelle

Die Polizei empfiehlt eine mechanische Sicherung aller Türen und Fenster. Einen guten Einbruchschutz bieten geprüfte einbruchhemmende Türen nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse RC 2). Diese Türen und Fenster werden einer praxisgerechten Einbruchprüfung unterzogen. Achten Sie darauf, dass die Sicherungstechnik fachgerecht eingebaut wird – nur dann kann diese ihren Zweck auch erfüllen.

Viele Einbrüche können auch bereits durch einfache Verhaltensregeln verhindert werden.

 

Die wichtigsten Tipps Ihrer Polizei:

  • Verschließen Sie Fenster, Balkon- und Terrassentüren auch bei kurzer Abwesenheit.
  • Vorsicht: Gekippte Fenster sind offene Fenster und von Einbrechern leicht zu öffnen.
  • Wenn Sie Ihren Schlüssel verloren haben, wechseln Sie umgehend den Schließzylinder aus.
  • Ziehen Sie die Tür nicht nur ins Schloss, sondern schließen Sie immer zweifach ab – auch wenn Sie Haus oder Wohnung nur kurzzeitig verlassen.
  • Deponieren Sie Ihren Haus- der Wohnungsschlüssel niemals draußen. Einbrecher kennen jedes Versteck!

 

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Das interaktive Haus

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news-589 Fri, 24 Oct 2025 09:20:00 +0200 Am Sonntag ist Tag des Einbruchschutzes https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/tag-des-einbruchschutzes/ Am Sonntag werden die Uhren wieder auf Winterzeit und damit eine Stunde zurückgestellt. Nutzen Sie die "Eine Stunde mehr für Sicherheit", um sich am Tag des Einbruchschutzes über effektiven Einbruchschutz zu informieren und aktiv zu werden. Informieren Sie sich

Rund um den Tag des Einbruchschutzes am 26. Oktober 2025 werden die Polizei und deren Kooperationspartner, wie Fachbetriebe und Versicherungen, bei vielen Veranstaltungen über wirksame Schutzmaßnahmen informieren - auch in Ihrer Nähe.

Informieren Sie sich bei Ihrer nächstgelegenen Polizeidienststelle über Aktionen zum Tag des Einbruchschutzes. Für eine individuelle Beratung können Sie sich auch an eine (Kriminal-)Polizeiliche Beratungsstelle wenden. Dort beraten Fachleute kostenlos und neutral über Sicherungsmaßnahmen, die aus Sicht der Polizei sinnvoll und für ihre individuellen Anforderungen empfehlenswert sind.

Nutzen Sie den Aktionstag, um Ihr Zuhause sicherer zu machen. Umfassende Informationen zum Thema Einbruchschutz finden Sie auf der Kampagnenwebsite www.k-einbruch.de.

 

Für mehr Präventionstipps: Folgen Sie uns auf Social Media!

 

 

Einbruchsprävention wirkt

Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist das dritte Jahr in Folge gestiegen. Für 2024 verzeichnet die bundesweite Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 78.436 Fälle einschließlich Einbruchsversuche.

Die Polizei empfiehlt grundsätzlich die mechanische Sicherung aller Fenster und Türen, damit ungebetene Gäste erst gar nicht hineinkommen.

Dass Präventionsmaßnahmen wirken, belegt der hohe Versuchsanteil beim Wohnungseinbruch: Im Jahr 2024 kamen nahezu die Hälfte (45,7 Prozent) der Einbruchsdelikte nicht über das Versuchsstadium hinaus. Dies unterstreicht die Wichtigkeit von Maßnahmen zum Einbruchschutz.

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news-1498 Fri, 24 Oct 2025 07:00:00 +0200 Verstecken Sie Ihren Haus- oder Wohnungsschlüssel niemals draußen https://www.k-einbruch.de/sicherheitstipps/tueren/ Verstecken Sie Ihren Haus- oder Wohnungsschlüssel niemals draußen – egal ob unter der Fußmatte, im Blumentopf oder am Türrahmen. Einbrecher wissen genau, wo sie nach einem Schlüssel suchen müssen. Weitere Tipps gibt’s auf K-EINBRUCH.de. News news-1496 Wed, 22 Oct 2025 08:28:00 +0200 Ein gekipptes Fenster ist ein offenes Fenster https://www.k-einbruch.de/sicherheitstipps/fenster/ Ein häufiges Einbruchsrisiko sind Fenster, die gekippt sind. Solche Fenster bieten Einbrechern einfachen Zugang. Schließen Sie daher immer alle Fenster sowie Balkon- und Terrassentüren, wenn Sie Ihr Zuhause verlassen – auch bei kurzer Abwesenheit. Erfahren Sie jetzt, wie Sie Ihre Fenster richtig sichern und Ihr Zuhause effektiv schützen können. News news-1578 Tue, 21 Oct 2025 09:38:29 +0200 Rücksichtsvoll unterwegs: Ein Spaziergang – zwei Sichtweisen https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sicher-fuehlen-im-oeffentlichen-raum/stark-unterwegs/ Du weißt, dein Hund läuft ohne Leine bei Fuß und hört auf dich. Doch andere, die euch nicht kennen, kann das verunsichern: Alltagssituationen werden unterschiedlich wahrgenommen. Durch bewusstes Handeln kannst du aktiv dazu beitragen, dass sich alle sicherer fühlen, z. B. indem du signalisierst, dass du dein Gegenüber zur Kenntnis genommen hast. News news-1327 Fri, 17 Oct 2025 09:18:00 +0200 Betrug kann jeden treffen  https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/betrug-kann-jeden-treffen/ „Mir würde sowas nicht passieren“ – immer wieder fällt dieser Satz, wenn es um Betrugsdelikte geht. Doch niemand sollte sich zu sicher sein, denn genau diese Einstellung kommt den Tätern zugute. Die Folge: Viele Betroffene erstatten aus Scham keine Anzeige. Es kommt auf die Situation an

„Hallo Mama, Hallo Papa, ich habe eine Nummer“- wer diese Nachricht auf dem Smartphone hat, hat mehrere Möglichkeiten darauf zu reagieren. Entweder man selbst hat gar keine Kinder und der Fall ist klar - Fake! Hat man Kinder, diese sind aber entweder zu klein oder sitzen neben einem, wird wahrscheinlich über solch einen Betrugsversuch gelacht und die ganze Sache ist erledigt.

Aber die Betrüger schicken solche Nachrichten an unzählige Telefonnummern. Und wenn die Situation bei einer Empfängerin oder einem Empfänger passt, dann kann es eben gut sein, dass man auf diese Masche hereinfällt. Etwa, wenn das eigene Kind gerade vereist ist oder ein Auslandsjahr macht. Sofort hat diese Nachricht einen anderen Wert, ist schlüssig und es gibt auch nachvollziehbare Erklärungen, warum Telefonieren gerade nicht möglich ist und schnell Geld benötigt wird.

Wer fällt auf sowas rein?

 

Es kann jede und jeden treffen

Als Elternteil möchte man in einem ersten Reflex natürlich seinem Kind in einer Notsituation helfen. Und häufig sind es Beträge von 1.500 bis 3.000 Euro, die angefragt werden. Für die meisten Betroffenen scheint das genau die Summe zu sein, die ohne viel Nachfragen überwiesen werden kann.

Vielleicht erreicht einen diese Nachricht zusätzlich in einem stressigen Moment der Unaufmerksamkeit. In solch einer Situation wird man leichter Opfer, als wenn man entspannt in einem Café sitzt und Zeit zum Reflektieren hat. Es kommt immer auf die Situation an, ob man der Nachricht Glauben schenkt.

 

Schützen Sie nicht die Täter

Das ist für die Betroffenen sehr belastend, da sie sich nicht nur mit den Folgen der Straftat auseinandersetzen müssen, sondern auch mit der Schuldzuweisung und dem Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit. Es ist wichtig, solche Fälle sensibel zu behandeln und die Perspektive des Opfers ernst zu nehmen

  • Erstatten Sie Anzeige wenn Sie Opfer geworden sind.
  • Geben Sie Opfern keine Mitschuld.
  • Informieren Sie andere über diese Betrugsvariante.

Victim Blaming

 

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Messenger-Betrug kann jeden treffen

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news-1577 Tue, 14 Oct 2025 11:33:38 +0200 AnsichtsSache Gruppendynamik: Ihr hängt ab. Sie weicht aus. https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sicher-fuehlen-im-oeffentlichen-raum/ruecksichtsvoll-unterwegs/ Ihr lacht zusammen und habt Spaß - die ausgelassene Stimmung füllt den Moment. Doch unbedachtes Verhalten oder unpassende Sprüche aus der Gruppe heraus können andere verunsichern. Respekt und Rücksicht gehen Hand in Hand. Wie Ihr durch das Schaffen von Freiraum und durch kleine Gesten das Sicherheitsgefühl Eurer Mitmenschen positiv beeinflusst. News news-1318 Mon, 13 Oct 2025 08:52:00 +0200 Was ist eigentlich Messenger-Betrug? https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/was-ist-eigentlich-messenger-betrug/ Sie geben sich in SMS-Nachrichten oder Messenger-Chats als Freunde oder Verwandte aus, um die angeblichen Eltern dazu zu bringen schnell Geld zu überweisen. Wie gehen die Betrüger vor?

 

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Messenger-Betrug: was ist das eigentlich?

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news-1576 Fri, 10 Oct 2025 06:44:00 +0200 Mehr Sicherheit beginnt mit Bewusstsein – die Kampagne "AnsichtsSache" stärkt das Sicherheitsgefühl von Frauen https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sicher-fuehlen-im-oeffentlichen-raum/stark-unterwegs/ Viele Frauen passen ihren Alltag an, um sich sicher zu fühlen – besonders nachts. Nur etwa ein Drittel aller Frauen fühlt sich nachts in öffentlichem Nahverkehr sicher. Die Kampagne „AnsichtsSache“ zeigt, welche Faktoren Ängste auslösen und wie Sie aktiv zu mehr Sicherheit beitragen können. Erfahren Sie mehr über praktische Tipps und Hintergründe. News news-1574 Wed, 08 Oct 2025 09:05:24 +0200 Ein Lauf, zwei Perspektiven – wie fühlt sich Ihr Gegenüber? https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/sicher-fuehlen-im-oeffentlichen-raum/ruecksichtsvoll-unterwegs/ Was Ihnen alltäglich und harmlos erscheint, kann andere verunsichern. Rücksicht und kleine Verhaltensänderungen können das Sicherheitsgefühl Ihrer Mitmenschen im Alltag stärken. Erfahren Sie, wie Sie durch bewusstes Verhalten Sicherheit schenken können. News news-1572 Mon, 06 Oct 2025 09:53:58 +0200 AnsichtsSache: Wie Ihre Perspektive den öffentlichen Raum sicherer macht https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/ansichtssache-wie-ihre-perspektive-den-oeffentlichen-raum-sicherer-macht/ Täglich begegnen sich Menschen in Parks, auf Straßen oder in Verkehrsmitteln. Doch mit der Dunkelheit schwindet oft das Sicherheitsgefühl – selbst an Orten, die objektiv sicher sind. Was wäre, wenn dieses Gefühl nicht nur durch äußere Umstände, sondern auch durch unbewusstes Verhalten entsteht? Genau das beleuchtet die Kampagne „AnsichtsSache“ – aus zwei Perspektiven. news-1337 Thu, 02 Oct 2025 09:38:00 +0200 Achten Sie auch beim Einkaufen auf Ihre Wertsachen! https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/achten-sie-auch-beim-einkaufen-auf-ihre-wertsachen/ Taschendiebe schlagen in alltäglichen Situationen zu. Denn gerade dann sind wir oft unachtsam – die Gelegenheit für Diebe. So auch beispielsweise beim Einkaufen im Supermarkt. Erfahren Sie, wie die Täter vorgehen und wie Sie sich unterwegs vor Diebstahl schützen. In einem günstigen Moment greift der Täter in die Tasche und entwendet die Geldbörse oder Wertsachen, die im Einkaufwagen liegen oder am Rollator befestigt sind. Dabei arbeiten Taschendiebe gern im Team: Ein Täter spricht das potenzielle Opfer an und bittet um Hilfe, z.B. bei der Suche nach einem bestimmten Produkt, um es abzulenken. Ein zweiter Täter nutzt diesen Moment und greift unbemerkt in die Tasche. Der Diebstahl wird von den Geschädigten oft erst an der Kasse bemerkt.

Bei günstiger Gelegenheit werden auch ganze Taschen gestohlen, aus denen die Wertgegenstände noch im Markt entnommen werden. Die entwendete Tasche wird dann in Tatortnähe unauffällig abgelegt.

Darüber informiert die Polizei Bürgerinnen und Bürger deutschlandweit in vielen Städten im Rahmen einer Aktionswoche vom 06.10.-10.10.2025.

 

So schützen Sie sich im Supermarkt vor Taschendieben

  • Taschen und Wertsachen niemals unbeaufsichtigt lassen.
  • Legen Sie Geldbörsen nicht oben in Einkaufstasche, Einkaufskorb oder Einkaufswagen, sondern tragen Sie sie möglichst körpernah.
  • Hängen Sie Handtaschen im Restaurant, im Kaufhaus oder im Laden (selbst bei der Anprobe von Schuhen oder Kleidung) nicht an Stuhllehnen und stellen Sie sie nicht unbeaufsichtigt ab.
  • Nehmen Sie nur so viel Bargeld und Debitkarten wie nötig zum Einkaufen mit.

Alle Tipps zum Schutz vor Taschendiebstahl lesen Sie hier.

 

So trickreich gehen Taschendiebe in Einkaufsläden vor

Die kurzen Clips der Bundespolizei veranschaulichen die Vorgehensweisen von Taschendieben und zeigen auf, wie Sie sich beim Einkaufen vor Diebstahl schützen können.

Die häufigsten Ticks der Taschendiebe

 

Alle Tipps zum Nachlesen gibt es auch in der kostenlosen Broschüre "Im Alter sicher leben" ab Seite 35.

Im Alter Sicher Leben bestellen

direkt im PDF nachlesen

 

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Taschendiebstahl aus dem Einkaufswagen

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news-1570 Wed, 01 Oct 2025 10:41:17 +0200 Erpressung mit Nacktbildern: Was jetzt zu tun ist https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/352-checkliste-sextortion/ Was als scheinbar harmloser Onlineflirt beginnt, kann schnell in einer Erpressung enden, bei der Täterinnen und Täter mit der Veröffentlichung Ihrer intimen Inhalte drohen und – häufig in Form von Kryptowährung – hohe Summen fordern. Was im Ernstfall zu tun ist, um Schaden einzugrenzen, erfahren Sie in unserer Checkliste "Sextortion". News news-1113 Fri, 26 Sep 2025 08:46:00 +0200 Betrüger locken Studierende mit Schein-Jobs https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/betrueger-locken-studierende-mit-schein-jobs/ Mit einfachen Tätigkeiten nebenbei gutes Geld verdienen - mit disem Versprechen versuchen Kriminelle über das Internet Josuchende zu betrügen. Mit Beginn des Wintersemesters locken sie auch Studierende mit vermeintlich lukrativen Minijobs. Deswegen sollte jede und jeder bei Jobangeboten über das Internet vorsichtig sein. Wir geben Tipps für die Jobsuche. In ihren Anzeigen werben die Betrüger mit leichten Tätigkeiten: Die Studierenden sollen nur empfangene Pakete umetikettieren und weiterverschicken - häufig an Adressen im Ausland. Dafür stellen sie den Arbeitnehmern sogar fertige Versand-Aufkleber von Postunternehmen zur Verfügung. Das Problem: Die Waren in den Paketen wurden auf betrügerische Art und Weise erworben oder abgefangen. Wer einen solchen Job annimmt, hilft als so genannter Warenagent den Kriminellen dabei, ihre Machenschaften zu verschleiern - und können sich dabei selbst strafbar machen. Hinzu kommt, dass die Betrüger den Warenagenten den ausstehenden Lohn nicht auszahlen.

 

Achtung vor Betrug als Warenagent

Deswegen sollte jede und jeder bei besonders lukrativen Minijopbs, besonders misstrauisch werden und das Angebot nicht annehmen.

Wer glaubt, auf die Betrugsmasche "Warenagent" hereingefallen zu sein, sollte sich dringend an seine örtliche Polizeidienststelle wenden. Dafür sollten auch Beweise (E-Mails, Messenger-Nachrichten usw. der Betrüger) beispielsweise mittels Screenshot gesichert werden.

 

Schutz vor Betrug bei der Jobsuche im Internet

  • Achten Sie auf seriöse Angebote. Werden Sie misstrauisch bei ungewöhnlich gut bezahlten Tätigkeiten, für die keine Vorkenntnisse oder Fähigkeiten notwendig sind.
  • Lehnen Sie Angebote ab, bei denen Sie Ihr Konto für Zahlungen zur Verfügung stellen sollen. Lassen Sie sich auch nicht von hohen Provisionen locken.
  • Überprüfen Sie die Angaben des Arbeitgebers, z.B. über eine Suchmaschine.
  • Antworten Sie nicht auf Job-Angebote, die Sie unaufgefordert per E-Mail zugesandt bekommen.

Was ist ein Warenagent?

Strafrechtliche Konsequenzen

Tipps für Betroffene von Cybercrime

 

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Warenagenten: Betrug mit Studentenjobs

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news-1565 Wed, 24 Sep 2025 09:03:23 +0200 Checkliste: So reagieren Sie richtig nach einem Phishing-Betrug https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/351-checkliste-phishing/ Ein Klick auf einen betrügerischen Link genügt, damit Kriminelle Ihre vertraulichen Informationen wie Passwörter oder Kreditkartendaten über gefälschte Internetseiten abgreifen können. Unsere Checkliste zeigt Ihnen, welche Sofortmaßnahmen Sie im Ernstfall ergreifen müssen, um den Zugriff durch Unbefugte zu unterbinden und den Schaden zu begrenzen. News news-760 Mon, 22 Sep 2025 08:21:00 +0200 Sexting unter Jugendlichen: Wann sind Nacktbilder strafbar? https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/sexting-wann-sind-nacktbilder-strafbar/ Zum Flirten, zur Selbstdarstellung oder um sich auszuprobieren – Sexting gehört für viele Jugendliche zur Entdeckung der Sexualität dazu. Das ist in Ordnung. Doch dieser Spaß hat klare Grenzen, die jeder kennen sollte, um sich nicht strafbar zu machen. So geht „Safer Sexting“. Beim so genannten Sexting erstellen und versenden Menschen freiwillig erotische Fotos, Videos oder Nachrichten und versenden diese über Mail oder Messenger. Grundsätzlich ist das im beiderseitigen Einvernehmen erlaubt. Bei Minderjährigen kann es sich jedoch auch um Kinder- und Jugendpornografie handeln - und das ist strafbar.

 

Warum kann es sich beim Sexting unter Minderjährigen um Kinder- und Jugendpornografie handeln?

Sexting unter Minderjährigen ist zunächst nicht verboten. Es kann aber durchaus strafbar sein. Sexuelle Darstellungen von Kindern (bis 13 Jahre) beispielsweise sind ausnahmslos verboten, sie fallen unter den Tatbestand der Kinderpornografie. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren, die sich gegenseitig und - das ist wichtig - einvernehmlich Nacktbilder, sogenannte „Nudes“, zusenden, handelt es sich hingegen nicht um die Herstellung und Verbreitung von Jugendpornografie (§ 184c StGB).

Wichtig: Die Verbreitung von Kinder- und Jugendpornografie ist immer strafbar.

Mehr Informationen zu Sexting unter Minderjährigen gibt es hier:

Safer Sexting

fragZEBRA: So geht Safer Sexting

Ratgeber Sexting

FAQ zu Kinderpornografie

 

Das können junge Menschen tun, wenn intime Bilder unerlaubt verbreitet werden

  • Machen Sie Screenshots der Fotos oder Videos (sofern es sich nicht um Bilder minderjähriger handelt!) und Chatverläufe. Sie können später als Beweise dienen.
  • In sozialen Netzwerken können Bilder gemeldet werden und vom Anbieter gelöscht werden. Dafür ist es wichtig, sich schnellstmöglich beim betreffenden Anbieter zu melden. Mit dem Online-Dienst "Take it Down" können Bilder ebenfalls von vielen Plattformen entfernt werden.
  • Ist die Person bekannt, die ungefragt Fotos oder Videos hochgeladen hat, sollte diese auch kontaktiert werden, um das Material zu löschen. Der Missbrauch intimer Inhalte ist immer eine Straftat.
  • Es kann Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

Generell gilt: Ohne die Einwilligung der abgebildeten Person oder Personen, ist die Veröffentlichung und Weitergabe jeglicher Fotos oder Videos eine Straftat.

 

Safer Sexting: Vorsicht beim Teilen von intimen Bildern und Videos

Safer-Sexting.de bietet ein umfangreiches Angebot zum Thema Sexting und erklärt, wie man erotische Fotos und Videos „sicher“ teilen kann. Die Plattform der Landesmedienanstalt NRW informiert über rechtliche Aspekte, insbesondere im Hinblick auf Minderjährige, und bietet Unterstützung und Hilfe an. Jugendliche werden ermutigt, Verantwortung zu übernehmen und vertrauenswürdige Partner sorgfältig auszuwählen, bevor sie Nudes mit anderen teilen. Zudem werden die Konsequenzen des unautorisierten Weiterleitens von Bildern und Videos betont. Bei unerwünschtem Sexting oder Belästigung stehen verschiedene Beratungsangebote zur Verfügung, darunter fragzebra.de und die Möglichkeit, sich anonym zu melden.

Erpressung mit Nacktbildern

 

Wann ist Sexting strafbar?

Es ist nicht verboten, intime Fotos oder Videos von sich selbst zu erstellen und diese mit der Partnerin oder dem Partner zu teilen. Das Einverständnis des Partners ist aber immer Voraussetzung.
Wann Sexting erlaubt ist und wann nicht, muss im Einzelfall betrachtet und beurteilt werden. Aber: Strafbar wird Sexting auf jeden Fall und in jedem Alter, wenn die Aufnahmen ohne die Zustimmung des oder der Gezeigten an andere weitergeleitet werden. Sobald also die einvernehmlich ausgetauschten erotischen Selfies ohne gegenseitiges Einverständnis an andere weiterleitet oder auch einfach nur gezeigt werden, ist das strafbar (Verletzung des Rechts am eigenen Bild)!

 

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Sexting: Kennt Ihr die rechtliche Lage?

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news-726 Fri, 19 Sep 2025 11:38:00 +0200 Cybermobbing ist digitale Gewalt https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/opfer-von-cybermobbing-schuetzen/ Ob in der Schule, im Sportverein, auf dem Fußballplatz oder bei der Arbeit – Mobbing findet überall statt und verlagert sich aber zunehmend in den digitalen Raum. Die Folgen für Betroffene können sehr weitreichend sein. Schauen Sie nicht weg, sondern unterstützen Sie Betroffene. Was ist Cybermobbing?

Cybermobbing ist die wiederholte, absichtliche und systematische Beleidigung, Bedrohung, Bloßstellung, Belästigung oder Ausgrenzung einer Person mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmedien wie Mail, SMS, Messenger oder sozialen Netzwerken.

Dazu gehören fiese Sprüche, gemeine Kommentare oder Unwahrheiten, die im Internet verbreitet werden. Auch unangenehme oder heimlich aufgenommene Bilder, Videos oder Sprachaufnahmen werden genutzt. Anwendungen wie Bildgeneratoren, gestützt durch Künstliche Intelligenz, können die Situation durch die einfache Herstellung von sogenannten Deepfakes deutlich verschärfen.

 

Cybermobbing: Schikane rund um die Uhr

War Mobbing früher örtlich begrenzt (Schule oder Schulweg), ist das „Opfer“ durch das Internet rund um die Uhr und auch im privatesten Schutzraum erreichbar – dem eigenen Zuhause. Die Hemmschwelle für Angriffe ist im Internet deutlich niedriger, was als „Online-Enthemmungseffekt“ bezeichnet wird. Vielen Tätern fehlt dabei das Unrechtsbewusstsein; oft lautet die Antwort: "Das war doch nicht ernst gemeint, das war nur Spaß".

Durch soziale Medien und Messenger Dienste werden diese Inhalte immer schneller und unkontrolliert geteilt. Die Täter finden online ein großes Publikum. Oft duldet die "schweigende Masse" das Mobbing und unterstützt damit das Verhalten des Mobbers.

 

Rechtliche Konsequenzen

Cybermobbing beinhaltet Handlungen, die gegen das Gesetz verstoßen. Dabei können Straftaten wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung begangen und Persönlichkeitsrechte, wie das Recht am eigenen Bild, verletzt werden. Die Schwelle zur Strafbarkeit ist eindeutig überschritten, wenn es zu Sachbeschädigungen, Diebstählen, Körperverletzungen oder Raubstraftaten kommt.

 

Zivilcourage zeigen: Nicht wegsehen, sondern helfen!

Betroffene tragen niemals die Schuld und versuchen oft, die bedrückende Situation allein durchzustehen. Schauen Sie bei Mobbing nie weg, sondern stehen Sie den Opfern zur Seite und bieten Sie Ihre Hilfe und Unterstützung an.

Je früher den Tätern klar wird, dass ihr Verhalten nicht geduldet wird, desto eher ändern sie ihr Verhalten.

 

Tipps für Zeugen und Helfer - für mehr Zivilcourage

  • Bieten Sie dem Opfer Ihre Hilfe und Unterstützung an.
  • Speichern Sie Beweismaterial (Screenshots von Unterhaltungen, Bilder etc.).
  • Holen Sie sich Unterstützung von einer Vertrauensperson (Lehrer, Trainer, Dozent, Vorgesetzter). Suchen Sie auch Hilfe bei Schulpsychologen oder Beratungsstellen.
  • Informieren Sie in schweren Fällen die Polizei. Wenden Sie sich bei Drohungen, Erpressungen und Nötigungen an die Polizei.

Mehr rund um das Thema Zivilcourage im Alltag

AKTION-TU-WAS!

 

So können Eltern Ihre Kinder unterstützen

Je früher Täter erkennen, dass ihr Verhalten nicht geduldet wird, umso eher ändern sie ihr Verhalten.

  • Schauen Sie bei Mobbing nie weg sondern stehen Sie Ihrem Kind zur Seite.
  • Zeigen Sie, dass diese nicht allein sind und haben Sie ein offenes Ohr für den Kummer Ihres Kindes.
  • Informieren Sie z.B. Lehrer, Trainer etc. und bitten Sie um Hilfe.

Vermitteln Sie den Betroffenen stets, dass sie als Opfer nicht die Schuld tragen. Suchen Sie Hilfe bei Schulpsychologen oder Beratungsstellen.

Mehr Informationen über Cybermobbing

Folgen für Täter

Folgen für Opfer

Tipps für Lehrer

 

Tipp: Cybermobbing Erste-Hilfe-App von Klicksafe

Die Cybermobbing Erste-Hilfe-App von klicksafe wurde von Jugendlichen für Jugendliche entwickelt und enthält kurze Videoclips mit Tipps, um sich gegen Cyber-Mobbing zu wehren. Die App hat die „Resource Competion“ auf dem EU-INSAFE-Meeting in Larnaca (Zypern) gewonnen.

 

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Cybermobbing: Betroffene nicht alleine lassen

Zivilcourage ist nie zu viel Courage!

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news-1564 Thu, 18 Sep 2025 10:08:22 +0200 Gehackter Account: So erlangen Sie die Kontrolle zurück https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/350-checkliste-gehackter-account/ Ihr Passwort wurde geändert, Sie finden fremde Nachrichten im Postausgang oder stellen verdächtige Aktivitäten in Ihrem Namen fest? Dann wurde Ihr Account vermutlich gehackt. Unsere Checkliste „Gehackter Account“ zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Zugang schnell wieder herstellen und absichern. News news-1563 Wed, 17 Sep 2025 10:00:00 +0200 Mit sicheren Bezahlmethoden zum Traumauto https://www.polizei-beratung.de/presse/detailseite/autokauf-sichere-bezahlmethoden-fuer-kaeufer-und-verkaeufer/ Damit der Traum vom neuen Auto kein Albtraum wird, ist die Wahl der richtigen Bezahlmethode entscheidend. Erfahren Sie, wie Sie sich vor unseriösen Machenschaften und Betrug schützen und Ihr Fahrzeug online sicher kaufen oder verkaufen. News news-1561 Mon, 15 Sep 2025 14:59:31 +0200 "Taschengeld-Treffen": Digitale Ausbeutung statt harmloser Verabredung https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/taschengeld-treffen-sexuelle-ausbeutung-minderjaehrige-online-portale/ "Taschengeld-Treffen" sind kein harmloser Trend, sondern ein wachsendes Phänomen sexueller Ausbeutung im Internet. Immer häufiger nutzen Täter Online-Portale und Messenger-Dienste, um Minderjährige in scheinbar freiwillige Treffen zu verwickeln. Was für Jugendliche wie eine „einfache Möglichkeit, Geld zu verdienen“ erscheint, ist rechtlich klar sexueller Missbrauch – mit gravierenden psychischen und körperlichen Folgen für die Betroffenen.  

Was sind "Taschengeld-Treffen"?

"Taschengeld-Treffen" sind Verabredungen, bei denen sexuelle Handlungen gegen geringe Geldbeträge oder Geschenke angeboten werden. Was vom Begriff her harmlos klingt, ist eine Form der sexuellen Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Diese Ausbeutung kann sowohl digital stattfinden, beispielsweise durch intime Bilder, Videos oder Livestreaming, als auch analog mit körperlichem Kontakt.

 

Wie die Anbahnung online erfolgt

Online-Anzeigenportale und Dating-Plattformen spielen eine zentrale Rolle bei der Kontaktanbahnung. Auf solchen Plattformen werden oft gezielt Anzeigen geschaltet. Nach einem ersten Online-Kontakt wechselt die Kommunikation häufig in privatere, nicht öffentlich einsehbare Kanäle wie verschlüsselte Messenger-Dienste.

 

Warum Minderjährige betroffen sind – und wer die Täter sind

Jugendliche erfahren oft über ihren Freundes- und Bekanntenkreis von „TG-Treffen“ und sehen darin zunächst eine "einfache Möglichkeit, Geld zu verdienen". Das Gefühl, bei „Taschengeld-Treffen“ keinem Zwang ausgesetzt zu sein, biete den Jugendlichen eine vermeintliche Kontrolle und Sicherheit. Betroffene nehmen sich auch deshalb selbst oft nicht als Opfer sexueller Gewalt wahr, oder fühlen sich oft schuldig, was das Suchen von Hilfe erschwert. Dabei können Minderjährige die Risiken und gravierenden Folgen kaum abschätzen. Die Täter bei diesen "Taschengeld-Treffen" sind überwiegend erwachsene Männer und gehören allen gesellschaftlichen Schichten an.

 

Rechtliche Einordnung

Rechtlich sind "Taschengeld-Treffen" mit Personen zwischen 14 und 18 Jahren immer als sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB) einzustufen. Minderjährige können ihrer eigenen Ausbeutung rechtlich nicht zustimmen, selbst wenn sie scheinbar "freiwillig" handeln. Bei sexuellen Handlungen mit Personen unter 14 Jahren handelt es sich grundsätzlich um sexuellen Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB).

Weitere detaillierte Informationen zu diesem Phänomen und umfassende Handlungsempfehlungen finden Sie in der Studie von ECPAT Deutschland unter: https://ecpat.de/publikationen/#tgtreffen.

 

Tipps für Eltern und Bezugspersonen

  1. Reden Sie offen und schaffen Sie Vertrauen durch Zuhören: Sprechen Sie regelmäßig und altersgerecht mit Ihrem Kind über die Risiken im Internet, einschließlich Phänomenen wie „Taschengeld-Treffen“. Fördern Sie eine vertrauensvolle Beziehung, damit Ihr Kind sich jederzeit an Sie wenden kann.
  2. Achten Sie auf Warnsignale: Nehmen Sie Veränderungen im Verhalten Ihres Kindes, wie Rückzug, Stimmungsschwankungen oder unerklärliche Besitzgüter, ernst. Diese könnten Hinweise auf Probleme oder Belastungen sein.
  3. Suchen Sie professionelle Hilfe: Zögern Sie nicht, bei Verdacht oder konkreten Anzeichen für sexuelle Ausbeutung, wie „Taschengeld-Treffen“, professionelle Beratungsstellen oder die Polizei zu kontaktieren. Es gibt viele Stellen, die unterstützen.

 

Präventionstipps für Jugendliche

  1. „Taschengeld-Treffen“ ist sexuelle Ausbeutung: Auch wenn es sich vermeintlich "freiwillig" anfühlt oder nach einer "einfachen Möglichkeit, Geld zu verdienen" klingt, ist es sexuelle Ausbeutung.
  2. Sprich darüber – du bist nicht allein: Wenn du Fragen hast, unsicher oder betroffen bist, vertraue dich einer Person an, der du glaubst. Es gibt keinen Grund, sich dafür zu schämen.
  3. Nutze Hilfsangebote: Zögere nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – das kannst Du auch anonym. Es gibt Stellen, die speziell für dich da sind und dir Unterstützung bieten.

 

Wichtige Anlaufstellen für Hilfesuchende

 

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Das steckt hinter "Taschengeld-Treffen"

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news-1246 Fri, 12 Sep 2025 13:21:00 +0200 Sichere Suchmaschinen für Kinder https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/sichere-suchmaschinen-fuer-kinder/ Kinder bewegen sich heute wie selbstverständlich in der digitalen Welt. Dort gibt vieles für sie zu entdecken und vielfältige Chancen, den eigenen Horizont zu erweitern. Doch wo finden Eltern altersgerechte Angebote für ihr Kind? Wie Kinder sicher im Internet stöbern, welche Suchmaschinen und Seiten für Kinder geeignet sind. Etwas für die Hausaufgaben recherchieren, herausfinden, wie hoch Wolken fliegen, oder was ein Wort auf Englisch heißt. Das Internet hilft mit der richtigen Antwort. So kann man sich leicht den lieben langen Tag durch die ganze Welt klicken.

Mit dieser schier endlosen Masse an Informationen müssen Kinder aber erst lernen umzugehen; damit sie die Flut an Informationen nicht überschwemmt und sie sicher zu den Antworten auf ihre Fragen kommen. Besonders die jüngsten Internetnutzer können Risiken und Gefahren, die im Internet lauern - wie pornografische oder gewaltverherrlichende Inhalte oder auch Falschinformationen bzw. Fake News - noch nicht erkennen und abschätzen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, worauf Kinder und auch Jugendliche beim Surfen und Recherchieren achten sollten.

Eltern sollten ihren Kindern deshalb bei den ersten Schritten in der digitalen Welt zur Seite stehen und ihnen das richtige Werkzeug an die Hand geben, damit sie unbeschwert und sicher spielen, ausprobieren, erkunden und lernen können.

 

Geprüfte und altersgerechte Suchergebnisse für Kinder

Dafür gibt es geschützte Räume für sie: Spezielle Suchmaschinen für Kinder sorgen dank sorgfältig kuratierten Inhalten dafür, dass Mädchen und Jungen nur altersgerechte Suchergebnisse erhalten. Suchmaschinen für Kinder, wie „fragFINN“ oder „Helles Köpfchen“, durchsuchen – anders als Suchmaschinen wie Google, Bing & Co. - das Web nicht automatisch, sondern liefern Ergebnisse mithilfe eines Webkatalogs, der redaktionell geprüft und betreut wird. So wird sichergestellt, dass die Informationen für Kinder verständlich sind und sie nicht mit ungeeigneten Inhalten, wie etwa Bildern von Kriegen oder Katastrophen konfrontiert werden.

 

So finden Kinder im Internet die richtigen Antworten

Um möglichst auch die Information zu bekommen, nach denen Kinder suchen, sollten sie diese fünf Tipps befolgen. Wichtig ist, Kinder (besonders am Anfang) zu begleiten, ihnen zu zeigen und zu erklären, wie die Suche funktioniert und wie sie z. B. Favoriten anlegen können, um Seiten später schnell wieder zu finden.

  • Einfache und eindeutige Suchbegriffe wählen.
  • Mit wenigen Hauptwörtern suchen, anstatt mit ganzen Sätzen.
  • Überschrift und Textausschnitt der Suchergebnisse helfen, die Ergebnisse einzuordnen.
  • Suchergebnisse vergleichen. Der erste Treffer ist nicht immer der beste.
  • Kindersuchmaschinen verwenden.

 

Weitere Informationen rund um die sichere Nutzung des Internets sowie zum Erwerb von Medienkompetenz finden Sie auf unseren Themenseiten.

Medienkompetenz

Onlinetipps für Groß und Klein

Sicherheitskompass

 

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Kindersuchmaschinen - Surfen ohne Risiko

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news-777 Thu, 11 Sep 2025 13:36:00 +0200 Cybergrooming – Was Eltern und Kinder wissen sollten https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/cybergrooming-was-eltern-und-kinder-wissen-sollten/ Kinder und Jugendliche bewegen sich ganz selbstverständlich in Chats, Foren oder auf Social Media. Doch das birgt Risiken, die vor allem Kinder nicht abschätzen können. Die Gefahr von Manipulation im digitalen Raum, auch gezielte Täuschung durch Cybergrooming, bedroht junge Internetnutzer. Täter nutzen falsche Identitäten, um Vertrauen aufzubauen und Kinder zu beeinflussen - um etwa einen realen Missbrauch anzubahnen. Nicht hinter jedem Kontakt steckt auch die Person, für die sich der- oder diejenige ausgibt. Eltern sollten deshalb mit ihnen darüber sprechen und ihre Kinder über die Funktionsweisen, Möglichkeiten, aber auch den damit verbundenen Gefahren aufklären.

Mehr zu Medienkompetenz

Noch immer gehen viele Menschen davon aus, dass Straftaten nachts an unbeleuchteten, unbelebten Orten stattfinden. Doch werden sie auch dort begangen, wo es die Wenigsten vermuten: Zu Hause im Kinderzimmer.

 

Was ist Cybergrooming und wie gehen die Täter vor?

Cybergrooming bezeichnet die gezielte Anbahnung von Kontakten zu Kindern und Jugendlichen über das Internet. Die in der Regel erwachsenen Täter agieren über soziale Netzwerke, Online-Spiele oder Chat-Plattformen und setzen auf Täuschung, um ihre Opfer zu manipulieren; zunächst setzen sie auf unverfängliche Gespräch. Problematisch ist, dass sie Ihre Opfer über die digitalen Kommunikationswege unmittelbar und direkt erreichen können. Sie geben sich dabei selbst als Kinder oder Jugendliche aus. Im schlimmsten Fall wird ein realer sexueller Missbrauch angebahnt. Vielfach wird Druck auf die Kinder ausgeübt, um sie zu sexuellen Handlungen vor der Kamera zu nötigen.

Dafür bauen sie ein Vertrauensverhältnis zu den jungen Menschen auf. Sie kommunizieren sehr geschickt und manipulativ. Zu Anfang über unverfängliche und jungen Menschen nahe Themen. Dabei lenken sie die Kommunikation immer mehr auch in die sexuelle Richtung und überreden die Minderjährigen dann zu Nacktaufnahmen oder -videos.

Für die meisten Kinder und Jugendliche ist das Internet Teil des alltäglichen Lebens. Auch Sexting, also das Teilen von intimen Nachrichten, Bildern oder Videos mit der Freundin oder dem Freund, ist für viele „normal“ und freizügige Fotos zu veröffentlichen, um anderen zu imponieren gehört für viele ebenfalls dazu.

Die Polizei rät: begleiten Sie Kinder bei den ersten Schritten im Internet und bieten Sie sich auch später immer wieder als kompetenter Ansprechpartner an. Lassen Sie Kinder und Jugendliche mit Ihren Ängsten und Erlebnissen nicht allein. Im Internet können Jungen und Mädchen leicht beispielsweise mit Gewaltdarstellungen, pornografischen oder kinderpornografischen Inhalten konfrontiert werden.

 

Wie können Kinder Cybergrooming erkennen?

Stellt der Chatpartner oder die Chatpartnerin aufdringliche Fragen? Etwa nach offline Aktivitäten, dem privaten Umfeld oder ob das Gerät allein bzw. ohne Aufsicht genutzt wird? Möchte der Kontakt eventuell sogar spezielle Fotos zugesendet bekommen? - Dann ist Vorsicht geboten! Täter und Täterinnen gehen überlegt vor, um Kinder strategisch zu manipulieren.

 

Eltern können ihrem Kind raten, misstrauisch zu werden, wenn die Online-Bekanntschaft zum Beispiel...

  • Viele Komplimente macht,
  • für alles Verständnis hat,
  • bemüht jugendliche Sprache nutzt,
  • anbietet Modelfotos zu machen,
  • fragt, ob das Kind oder Jugendliche allein chattet,
  • persönliche Daten und Bilder verlangt,
  • ein unglaubwürdiges Profil ohne Fotos hat,
  • das Kind oder Jugendlichen bittet, die Webcam einzuschalten und die eigene auslässt,
  • verlangt, niemandem von den Gesprächen und dem Kontakt zu berichten, oder
  • von einer Plattform zu einem Messenger wechseln möchte oder sich sogar heimlich treffen möchte.

 

Eltern sollten handeln, wenn das eigene Kind im Netz sexuell belästigt wird

Kinder sind nie schuld daran, wenn sie im Netz belästigt werden. Die Person, die den Kontakt sucht, trägt ausnahmslos die Verantwortung.

 Wenn Ihr Kind Ihnen von sexueller Belästigung (Cybergrooming) oder aufdringlichen Kontakten im Internet berichtet, handeln Sie besonnen. Ihr Kind hat richtig gehandelt und sich vertrauensvoll an Sie gewandt.

  • Dokumentieren Sie als Elternteil den Chat-Verlauf, z.B. durch Screenshots.
  • Wenden Sie sich (auch telefonisch) an Ihre örtliche Polizeidienststelle.
  • Fragen Sie nach, wie Sie gesicherte Beweise übermitteln können. Erkundigen Sie sich konkret danach, ob Sie anzügliche Bilder oder Videos aus dem Chatverlauf sichern sollen. Je nach Inhalt der Aufnahmen könnten Sie sich unter Umständen selbst strafbar machen.
  • Nach Absprache mit der Polizei blockieren Sie den Absender oder beantragen Sie eine Löschung des Accounts beim jeweiligen Netzwerk.
  • Nehmen Sie und vor allem Ihr Kind Hilfe an. Es gibt Opferberatungsstellen für Kinder und Eltern, die dabei helfen, das Erlebte zu verarbeiten.

Wichtig: Wenn Sie sich nicht an die Polizei wenden möchten, melden Sie die sexuelle Belästigung zumindest dem Portalbetreiber, dem genutzten Netzwerk oder der Internet-Beschwerdestelle oder unter jugendschutz.net/verstoss-melden.

 

Das können Erwachsene tun, um Kinder und Jugendliche vor Belästigungen im Internet zu schützen

  • Kinder begleiten
    Suchen Sie mit Ihren Kindern geeignete Internetangebote aus, bieten Sie altersgemäße Hilfe bei der Nutzung dieser Angebote, vermitteln und vereinbaren Sie Sicherheitsregeln.  
  • Schwierigkeiten besprechen
    Anfeindungen, Belästigungen oder problematische Inhalte können Kinder und Jugendliche belasten und überfordern. Haben Sie ein offenes Ohr für „Online- Probleme“ und machen Sie ihrem Kind immer wieder klar, dass es sich mit allen Problemen jederzeit an Sie wenden kann.
    Es kann dennoch sein, dass Ihr Kind lieber anonym über Erlebnisse sprechen möchte. Akzeptieren Sie dies und zeigen Sie Ihrem Kind Hilfsangebote auf, wie Hilfeportal sexueller Missbrauch, Nummer gegen Kummer oder fragZEBRA.
  • Auffälligkeiten und Verstöße melden
    Wenn Sie Hinweise auf jugendgefährdende und strafbare Inhalte im Internet haben, wenden Sie sich damit an die Seiten-Betreiber, die Polizei oder an die Meldestellen: jugendschutz.net/verstoss-melden und www.internet-beschwerdestelle.de.
    Sie können sich auch immer direkt an die Onlinewachen der Länder wenden.

 

Wichtig! Auch wenn es gut gemeint ist: Erwachsene sollten im Netz nicht nach kinderpornografischen Seiten suchen und diese sichern, um diese beispielsweise der Polizei zu melden. Denn dadurch können Sie sich unter Umständen strafbar machen. Wenn Sie zufällig einen solchen Inhalt entdecken, melden Sie diesen sofort der Polizei.

Mehr zum richtigen Verhalten und zum Umgang mit strafbaren Inhalten finden Sie in unseren FAQs zu Missbrauchsdarstellungen.

 

Weiterführende Informationen zum Thema Cybergrooming und Hilfestellung, was Sie tun können, wenn doch etwas passiert ist, finden Sie auf folgenden Seiten:

Cybergrooming

Cybergrooming in Online-Games

Hilfe bei Cybergrooming

 

Schützen Sie Ihre Schülerinnen und Schüler vor Cybergrooming – mit der kostenlosen Unterrichtsreihe "Gemeinsam gegen Cybergrooming" von Internet-ABC, die spielerisch aufklärt und wertvolle Schutzstrategien vermittelt!

mehr zur Unterrichtsreihe

 

Faltblatt (Download) „Und dann wollte er Nacktfotos. So machst du dein Kind stark gegen sexuelle Belästigung im Netz - Tipps für Eltern“ von klicksafe.de:

Cybergrooming: Tipps für Eltern

 

Cybergrooming ist Missbrauch im Netz

Sexueller Kindesmissbrauch kann mit und ohne Körperkontakt stattfinden. Der Paragraf 176a (StGB) stellt den sexuellen Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt unter Strafe. Das ist relevant für Handlungen, die vor allem beim Cybergrooming verwirklicht werden, bei denen Täterinnen und Täter über Chats und Messenger Kontakt mit Kindern und Jugendlichen treten, mit dem Ziel, sie zu sexuellen Handlungen vor laufender Kamera zu verleiten.

Der Versuch ist strafbar

Es ist nicht nur strafbar, Minderjährige zu sexuellen Handlungen zu überreden, sondern auch, ihnen pornografische Inhalte zu zeigen. Bereits der Versuch in allen genannten Fällen ist eine Straftat!

 

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Cybergrooming: Was ist das eigentlich?

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News
news-803 Thu, 11 Sep 2025 07:55:00 +0200 Wissen was kommt – mit den Meldungen der Warn-App NINA https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/wissen-was-kommt-warn-app-nina/ Heute findet zum fünften Mal der bundesweite Warntag statt. Mit den Push-Nachrichten der Warn-App NINA bekommen Sie im Ernstfall bundesweit behördlich gesicherte Informationen. Viele Notfallsituationen lassen sich mit der richtigen Vorbereitung bereits im Vorfeld entschärfen und Kriminalität mit einfachen Verhaltenstipps vorbeugen - die Notfalltipps des BBK und die Polizeitipps von ProPK finden Sie gebündelt in der kostenlosen App für Android und iOS. Bundesweiter Warntag 2025 mit Probealarm über alle Warnmittel

Am 11. September 2025 findet der bundesweite Warntag statt. Der Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag von Bund und Ländern, an dem sich auch Kreise, Städte und Gemeinden beteiligen. Ziel ist es, die Menschen in Deutschland über Warnungen in Notlagen zu informieren - mit einem Probealarm um 11:00 Uhr werden in ganz Deutschland die Sirenen heulen und die Warnkanäle wie Cell Broadcast, Warn-Apps, Radio, TV, digitale Informationstafeln und Fahrgastinformationssysteme erprobt. Um 11:45 Uhr erfolgt für die meisten Warnmittel die Entwarnung.

Welche Erfahrungen haben Sie am Warntag gemacht? Unterstützen Sie das BBK dabei, die Warnung der Bevölkerung in Deutschland zu verbessern, indem Sie sich ca. 10-12 Minuten Zeit nehmen und Ihre Eindrücke in einer anonymen Umfrage teilen.

Jetzt an Umfrage teilnehmen

 

NINA steht für Notfall-Informations- und Nachrichten-App

NINA steht für Notfall-Informations- und Nachrichten-App. Über einen optionalen Push-Dienst können tagesaktuelle Warnmeldungen mit behördlich gesicherten Informationen zu Notsituationen empfangen werden. Über die freiwillige Orts- bzw. Gebietsangabe können Meldungen außerdem für die eigene Region gefiltert werden. Die Warn-App NINA bündelt zudem Schutzempfehlungen von Experten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und anderen Behörden und bietet Informationen zu richtigen Verhaltensweisen in Gefahren- und Krisensituationen.

Als zentrales Instrument zur Warnung und Information der Bevölkerung in Deutschland bündelt die Warn-App NINA alle relevanten Warnmeldungen zum Zivil- und Katastrophenschutz sowie zu polizeilichen Gefahrenlagen. Bürgerinnen und Bürger finden neben grundlegenden Notfalltipps zur Vorsorge und zum richtigen Handeln in Krisensituationen auch Verhaltenstipps der Polizeilichen Kriminalprävention für mehr Schutz vor Kriminalität im Alltag.

 

Die App steht in ihrer neuen Version ab sofort für die Betriebssysteme iOS und Android bereit.

Im App Store herunterladen: 
https://apps.apple.com/de/app/nina/id949360949

Im Google Play herunterladen: 
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.materna.bbk.mobile.app

Die Warn-App NINA erhebt keine personenbezogenen Daten und wertet auch nicht den Standort ihrer Nutzerinnen und Nutzer aus.

Mehr zur Warn-App

 

Die wichtigsten Grundregeln für richtiges Verhalten in lebensbedrohlichen Situationen

  • Flüchten Sie aus dem Gefahrenbereich.
  • Helfen Sie, wenn möglich, anderen Menschen bei der Flucht.
  • Suchen Sie Deckung (z.B. starke Mauern).
  •  
  • Alarmieren Sie die Polizei unter Telefon 110, sobald Sie in Sicherheit sind.

Lesen Sie mehr dazu in unserem Faltblatt.

 

Tag des Bevölkerungsschutzes in Wiesbaden

Wer mehr über Bevölkerungsschutz in Deutschland erfahren möchte, für den bietet der Tag des Bevölkerungsschutzes am 21. September 2024 in Wiesbaden eine hervorragende Gelegenheit, sich über vielseitigen Themen des Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz zu informieren und Kenntnisse zu Notfallsituationen zu erwerben. An dem Tag zeigen die Einsatzkräfte ihre Fähigkeiten und machen den Bevölkerungsschutz für Besucherinnen und Besucher erlebbar. Interaktive Mitmachangebote stehen im Mittelpunkt. Der Eintritt zu allen Veranstaltungspunkten ist frei.

 

Was ist Cell Broadcast?

Cell Broadcast ist ein Mobilfunkdienst zum Versenden von Nachrichten, ähnlich wie bei einer SMS. Der größte Vorteil ist, dass alle in einer Funkzelle angemeldeten Mobilfunk-Nutzer direkt erreicht werden können, ohne vorherige Registrierung. Um Cell Broadcast-Nachrichten empfangen zu können, muss das Smartphone eingeschaltet sein, Netzempfang haben und das Betriebssystem auf dem aktuellen Stand sein.

 

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News
news-1560 Wed, 10 Sep 2025 12:45:01 +0200 Schutz und Hilfe für Kinder gegen Cybermobbing https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/349-checkliste-cybermobbing-unter-kindern/ Wenn Kinder und Jugendliche von Cybermobbing betroffen sind, stehen Eltern oft ratlos vor den gravierenden Attacken. Unsere Checkliste leitet Sie durch diese kritische Situation: Wie Sie Betroffene unterstützen, Beweise sichern, die nötigen Schritte gegen die Täter einleiten und welche präventiven Maßnahmen Kinder im digitalen Alltag stärken. News news-858 Mon, 08 Sep 2025 14:11:00 +0200 Loverboys - Wenn aus Liebe Prostitution wird https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/loverboys-wenn-aus-liebe-prostitution-wird/ Sogenannte Loverboys versuchen insbesondere junge Frauen emotional an sich zu binden, um sie dann zur Prostitution zu zwingen. Dabei gehen die Täter strategisch vor: Sie bauen eine intensive Beziehung auf, isolieren sie sukzessive von ihrem sozialen Umfeld und nutzen die entstehende emotionale Abhängigkeit aus. Doch es gibt Hilfe für Betroffene. Sexuelle Ausbeutung im Namen der Liebe

Im Jahr 2024 wurden mehr als 460 polizeilich erfasste Opfer von Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung registriert, wobei die Loverboy-Methode in fast jedem fünften Fall eine Rolle spielt.

 

Die Kontaktaufnahme und Love-Bombing

Die Täter wählen gezielt über soziale Netzwerke, in Chats oder auch vor Schulen junge Mädchen und Frauen aus, bei denen sie Unsicherheit, Probleme in der Schule oder in ihrem sozialen Umfeld vermuten. Über 95 Prozent der Opfer sind weiblich, knapp 30 Prozent dieser Frauen sind jünger als 21 Jahre.

Nach der ersten Kontaktaufnahme folgt das sogenannte „Love-Bombing": Die oft selbst jungen Männer überhäufen die Mädchen mit viel Zuneigung, Aufmerksamkeit, Liebesbekundungen und Geschenken. Sie stellen Gemeinsamkeiten hervor und täuschen ein offenes Ohr für ihre Sorgen und Probleme vor. Durch diese gezielte Manipulation entsteht häufig innerhalb kurzer Zeit eine emotionale Abhängigkeit – der Grundstein für die darauffolgende Ausbeutung.

 

Isolation und Kontrolle

Zunächst achten die Täter penibel darauf, dass der Alltag ihrer Opfer möglichst normal verläuft, damit niemand Verdacht schöpft. Doch mit der Zeit isolieren sie die Mädchen mehr und mehr von ihrem sozialen Umfeld, von Freunden, der Familie und dem Bekanntenkreis. Ihre Freizeit verbringen die betroffenen Frauen nunmehr ausschließlich mit den Loverboys. Durch die soziale Isolation werden die jungen Frauen häufig zusätzlich in eine finanzielle Abhängigkeit getrieben.

 

Der Weg in die Prostitution

Die Täter nutzen die emotionale und finanzielle Abhängigkeit aus, um die oft minderjährigen Frauen sexuell auszubeuten. Sie täuschen oft eine finanzielle Notlage vor und bitten gegen Geld um Sex mit anderen Männern oder Freunden. Nicht selten werden diese sexuellen Kontakte gefilmt und die betroffenen Frauen anschließend mit den Aufnahmen erpresst.

Andere Täter geben sich schnell als Zuhälter zu erkennen und drohen mit Gewalt. Zur sexuellen Ausbeutung ihrer Opfer nutzen sie auch psychische Gewalt und schüchtern diese massiv ein.

Gegen diese Unterdrückung können sich die Frauen dann oft kaum noch wehren, da sie zu diesem Zeitpunkt keinerlei andere sozialen Kontakte mehr haben. Die Frauen geben sich oft selbst die Schuld und suchen sich aus Scham keine Hilfe.

Tatsache ist: Sexuelle Ausbeutung ist immer strafbar! Betroffene dürfen sich gegen den Zwang der Täter wehren.

 

Rat und Hilfe bei der Loverboy-Methode

  • Lassen Sie sich nicht zu sexuellen Handlungen gegen Geld überreden - auch nicht, um Ihrem Partner einen Gefallen zu tun.
  • In einer akut bedrohlichen Situation wenden Sie sich an die Polizei unter 110.
  • Wenn Sie bereits Opfer von sexueller Ausbeutung und Zwangsprostitution wurden, suchen Sie sich Hilfe bei Beratungsstellen oder der Polizei. Sie können Anzeige bei jeder Polizeidienststelle erstatten.
  • Ziehen Sie Vertrauenspersonen oder Ansprechpartner aus Beratungsstellen hinzu, wenn Sie sich nicht allein zur Polizei trauen.
  • Lassen Sie mögliche Verletzungen medizinisch behandeln und dokumentieren. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Hilfe für Betroffene und Angehörige

Kostenlose und anonyme Beratung in vielen Sprachen erhalten Sie beim "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen" unter der Nummer 116 016.

Das bundesweite "Hilfetelefon Sexueller Missbrauch", Telefonnummer: 0800 2255530, E-Mail: beratung@hilfetelefon-missbrauch.de, bietet Rat und Hilfe bei sexueller Gewalt (kostenlos und anonym).

Hilfeeinrichtungen und Beratungsstellen in der Nähe Ihres Wohnortes

  • Fachberatungsstellen für Menschenhandel
  • Notrufeinrichtungen, z. B. Frauen gegen Gewalt, Frauenberatungsstellen
  • Frauenhäuser
  • Gleichstellungsstellen bei den Landratsämtern und Stadtverwaltungen
  • Opferhilfeorganisationen, z. B. WEISSER RING
  • Opferschutzbeauftragte der Polizei
  • Jede Polizeidienststelle, insbesondere die Fachkommissariate für Sexualstraftaten

Mehr zum Thema

 

Informieren Sie sich über Ihre Schutzmöglichkeiten

Hilfe für Betroffene von sexueller Ausbeutung

Opfer von Menschenhandel

Sexuelle Belästigung

Liebesbetrug (Scamming)

 

FAKE LOVE

Erfahren, wie Sie die subtilen Warnzeichen der Loverboy-Methode erkennen und welche konkreten Schutzmöglichkeiten und Hilfsangebote das Bundeskriminalamt bereitstellt. Besuchen Sie die Webseite zur Aufklärungskampagne "FakeLove" des Bundeskriminalamtes für detaillierte Informationen, Präventionstipps, Kampagnenflyer und das offizielle Kampagnenvideo.

FakeLove

 

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Loverboys: Sexuelle Ausbeutung statt Liebe

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News
news-752 Fri, 05 Sep 2025 06:00:00 +0200 Schadsoftware erkennen und entfernen. Daten Sichern. https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/348-checkliste-schadprogramme/ Wenn Ihr Gerät mit Schadsoftware infiziert wurde oder Sie mit Ransomware erpresst werden, ist korrektes Handeln essenziell. Unsere praxisnahe Checkliste ist Ihr unverzichtbarer Leitfaden für diese kritischen Situationen: Sie leitet Sie Schritt für Schritt an, den Schaden zu begrenzen, Ihr IT-System sicher wiederherzustellen und gibt effektive Tipps zur Verhinderung von Angriffen. Cyberkriminelle nutzen solche Schadprogramme für Datendiebstahl, Betrug oder digitale Erpressung. Tagtäglich kommen neue Varianten in Umlauf. Die Checkliste für den Fall einer Infektion mit Schadsoftware vermittelt schnell und prägnant die wichtigsten Verhaltensempfehlungen, um sich vor Datenverlust und anderen Folgen der schädlichen Programme zu schützen. Aufgezeigt werden Wege, nach denen jeder seine Systeme auf solche „Schädlinge“ überprüfen und davon befreien kann. Da Schadsoftware oft für digitale Erpressung genutzt wird, gibt es zudem Informationen für eine schnelle Reaktion - ohne Lösegeldzahlung oder Datenverlust.

 

Das können Sie tun, wenn Sie Schadsoftware auf Ihrem Gerät vermuten:

  • Gerät vom Netzwerk trennen: Schalten Sie das WLAN aus oder entfernen Sie das Netzwerkkabel.
  • Virenscan starten: Führen Sie auf dem Gerät einen Offline-Virenscan mit einem aktuellen Virenschutzprogramm durch.
  • System neu aufsetzen: Wenn Sie das Schadprogramm nicht entfernen können, sollten Sie grundsätzlich eine Neuinstallation des Betriebssystems durchführen. Smartphone und Tablets sollten Sie auf Werkseinstellungen zurücksetzen.
  • Ändern Sie Ihre Passwörter: Beginnen Sie mit dem E-Mail-Konto, das Sie zum Zurücksetzen anderer Passwörter benötigen. Aktivieren Sie wenn möglich eine Zwei-Faktor-Authentisierung.

Eine umfangreiche Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Infektionsbeseitigung von Schadsoftware auf PC, Smartphone und Tablet sowie weiteren smarten Geräten finden Sie auf: www.bsi-fuer-buerger.de/infektionsbeseitigung.

 

Zur Checkliste Schadprogramme

Gegen digitale Erpressung

Sicherheit von Smartphones

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News
news-1558 Thu, 04 Sep 2025 07:49:03 +0200 Vorsicht Betrug: Bedrohungen durch KI https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/betrug-mit-hilfe-von-kuenstlicher-intelligenz/ KI wird immer ausgefeilter, entwickelt sich schnell und ist zunehmend leicht bedienbar – leider auch in den Händen von Betrügern. Mit KI können Betrugsmaschen täuschend echt wirken und sind oft schwer zu erkennen. Was ist Künstliche Intelligenz (KI)?

Künstliche Intelligenz (KI) ist die technische Fähigkeit von Maschinen, menschenähnliche Aufgaben zu erfüllen und kognitive Fähigkeiten des Menschen zu imitieren. Das reicht vom Verstehen von Sprache und dem Erkennen von Mustern bis hin zur Erstellung neuer Medien, wie Texte, Bilder oder Videos.

 

So können Betrüger KI für die Tatbegehung nutzen

Schnelle Texterstellung in allen Sprachen

Die Nutzung von KI ermöglicht es den Tätern, auch in Echtzeit personalisierte und sprachlich korrekte Nachrichten zu verfassen. Dadurch können schnell authentisch wirkende E-Mails zu Betrugszwecken erzeugt werden (z. B. Phishing). Zudem können Betrugsversuche über Online-Chats oder Messenger-Dienste auf diese Weise glaubwürdiger erscheinen.

Informationssammlung im Internet

Mithilfe von KI können Betrüger leichter und effizienter im Internet sowie in den sozialen Medien zahlreiche und unterschiedlichste vorhandene Daten zu bestimmten Personen erlangen. Die Sammlung von Informationen zu Familienangehörigen (z. B. zu Kindern oder Enkelkindern) kann zum Beispiel dazu führen, dass Betrüger sich überzeugend als nahestehende Personen ausgeben können und somit Vertrauen zur Zielperson aufbauen. Mögliche Szenarien sind hier glaubwürdige Enkeltrick-/Schockanrufe oder der sogenannte Messenger-Betrug, bei welchen eine Notlage eines Familienangehörigen vorgetäuscht wird.

Erstellung täuschend echter Fälschungen (Deepfakes)

Betrüger können Bild-, Audio- und Videodateien so manipulieren, dass eine reale Person in einem neuen, gefälschten Kontext dargestellt wird. Mithilfe dieser sogenannten Deepfakes können Täter sich beispielsweise anhand von vorab gesammelten Informationen als Bekannte, Verwandte, Vorgesetzte, Prominente oder Amtsträger ausgeben. Deepfakes ermöglichen den Tätern somit die noch überzeugendere Durchführung verschiedenster Betrugsstraftaten, zum Beispiel des „Anlagebetrugs“.

Erstellung von erfundenen Personen

Darüber hinaus können Täter mithilfe von KI erfundene/nicht real existierende Personen virtuell erstellen, welche in den sozialen Medien mit entsprechenden Profilen und nicht ohne Weiteres als künstlich erzeugt erkennbaren Bildern hinterlegt sind. Diese Profile können beispielsweise dazu verwendet werden, um auf Dating-Webseiten angebliche romantische Beziehungen aufzubauen, welche die Täter anschließend zur Forderung von hohen Geldbeträgen missbrauchen (Love-Scamming).

 

Informationen zu Schutzmaßnahmen und geläufigen Betrugsmaschen

  • Bleiben Sie skeptisch bei unbekannten Kontakten: Seien Sie misstrauisch, wenn Personen Sie kontaktieren, die Ihnen nicht bekannt sind, oder sich eine Nachricht eines vermeintlich bekannten Absenders ungewöhnlich anhört.
  • Überprüfen Sie im Zweifel immer über einen anderen Kanal, z.B. eine bekannte Rufnummer, die Echtheit der Kommunikation.
  • Vertrauen Sie nicht blind auf Anrufe, Bilder, Videos oder Audios, auch nicht von vermeintlichen Bekannten. Diese können mithilfe von KI einfach und schnell gefälscht werden.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über die aktuellen Betrugsmaschen und empfohlene Schutzmaßnahmen. Wenn Sie die jeweiligen Tipps beachten, schützen Sie sich effektiv vor Betrug, auch wenn die Täter hierfür KI nutzen.

Betrugsmaschen

 

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KI-basierte Betrugsmaschen

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News
news-1557 Wed, 03 Sep 2025 06:28:00 +0200 Gemeinsam aktiv gegen digitale Gewalt https://www.polizei-beratung.de/aktuelles/detailansicht/gemeinsam-aktiv-gegen-digitale-gewalt/ Gewalt verlagert sich zunehmend in den digitalen Raum. Die Formen, die sich in diesen Räumen manifestiert, sind vielschichtig und weitreichend. Der Weiße Ring e.V. und das ProPK zeigen gemeinsam, wie sich Betroffene wehren können. Fortsetzung von Gewalt im digitalen Raum

Im Wesentlichen kann Digitale Gewalt als eine Fortsetzung der "analogen" Gewalt betrachtet werden, die sich auf digitale Plattformen und Medien ausweitet oder dort fortsetzt und sich in ihrer Ausgestaltung an den jeweiligen Kontext und die Medialität sowie der Verfügbarkeit des Internets anpasst.

 

Was ist Digitale Gewalt?

Digitale Gewalt bezeichnet jegliche Form von aggressivem Verhalten, das über digitale Medien wie das Internet, soziale Netzwerke, Messaging-Plattformen oder digitale Geräte ausgeübt wird. Dies umfasst eine Vielzahl von Handlungen, darunter Cybermobbing, die Verbreitung von Gewaltdarstellungen, Stalking, Bedrohung, Hass im Netz, sexuelle Belästigung oder Sextortion. Im Gegensatz zur physischen Gewalt manifestiert sich digitale Gewalt häufig in psychischem Stress, Angstzuständen und emotionaler Belastung für die Betroffenen, wobei die Auswirkungen durch die unbegrenzte zeitliche und räumliche Verbreitungsmöglichkeit digitaler Inhalte massiv verstärkt werden.

 

Die Auswirkungen und Herausforderungen

Die unbegrenzten Verbreitungsmöglichkeiten digitaler Gewalt haben eine Qualität erreicht, die es Tätern ermöglicht, ihre Opfer rund um die Uhr und weltweit zu erreichen. Opfer sind einer ständigen Bedrohung ausgesetzt, die ihr Privatleben durchdringt und sie oft isoliert und ohnmächtig fühlen lässt. Die Möglichkeit, digitale Gewalt zu löschen oder zu kontrollieren, ist begrenzt. Die Betroffenen leiden unter wiederholter Viktimisierung durch die fortlaufende Verbreitung der Inhalte.

 

Maßnahmen zum Schutz vor Digitaler Gewalt

Um sich vor digitaler Gewalt zu schützen, sollten Sie folgende Maßnahmen beachten:

  • Bewahren Sie Ihre Privatsphäre: Geben Sie so wenig persönliche Daten wie möglich preis und überprüfen Sie regelmäßig die Datenschutzeinstellungen Ihrer Dienste und Profile.
  • Seien Sie vorsichtig mit neuen Kontakten: Vertrauen Sie nicht sofort neuen Online-Bekanntschaften und teilen Sie keine sensiblen Informationen.
  • Achten Sie auf Ihre Sicherheitseinstellungen: Nutzen Sie die Sicherheitseinstellungen in sozialen Netzwerken und anderen digitalen Plattformen, um Ihre Inhalte zu schützen. Setzen Sie auf sichere Passwörter und Zwei-Faktor-Authentifizierung.
  • Brechen Sie den Kontakt ab: Wenn Gespräche unangenehm werden oder Sie sich bedroht fühlen, brechen Sie den Kontakt ab und suchen Sie Unterstützung bei Vertrauenspersonen oder Hilfsorganisationen.
  • Holen Sie sich Hilfe: Zögern Sie nicht, Hilfe von Behörden oder Hilfsorganisationen in Anspruch zu nehmen, wenn Sie Opfer von digitaler Gewalt werden. Sie sind nicht allein, und es gibt Unterstützungsmöglichkeiten, um mit der Situation umzugehen.

 

Handlungsleitfaden der Polizei bei digitaler Gewalt

  • Wer von digitaler Gewalt betroffen ist, sollte zuallererst Beweise sichern. Solange es sich nicht um Nacktbilder Minderjähriger handelt, kann ein rechtssicherer Screenshot angefertigt werden.
  • Erst danach den Beitrag bei der jeweiligen Plattform oder dem Betreiber melden. (Nach einer Meldung kann eventuell nicht mehr auf den gemeldeten Beitrag zugegriffen werden.)
  • Als nächsten Schritt die digitale Gewalt bei der Polizei melden.

Als Betroffene oder Betroffener von digitaler Gewalt melden Sie sich bei Bedarf beim Opfer-Telefon des WEISSEN RINGS unter der 116 006 oder online unter weisser-ring.de/hilfe-fuer-opfer/onlineberatung

 

Digitale Gewalt ist eine komplexe und weitreichende Problematik, die eine umfassende Auseinandersetzung erfordert. Durch Aufklärung, Prävention und Unterstützung können wir dazu beitragen, eine sicherere und respektvollere digitale Umgebung für alle zu schaffen.

 

Formen der Digitalen Gewalt

Digitale Gewalt ist keineswegs ein einheitliches Phänomen. Vielmehr passt sie sich an verschiedene Kontexte im digitalen Raum an und umfasst praktisch alle Delikte, die - insbesondere psychische - Gewalt beinhalten oder damit einhergehen. Eine differenzierte Betrachtung zeigt die Vielschichtigkeit dieses Phänomens (Liste nicht abschließend).

  • Cybermobbing verlagert die anhaltende und gezielte Schikane Einzelner oder Gruppen in die digitale Welt. Cybermobbing findet sich in sozialen Medien, Messaging-Apps und Online-Plattformen. Durch die Anonymität des Internets scheint die Hemmschwelle für Mobbingaktivitäten zu sinken (sogenannter "Online-Enthemmungseffekt"). Besonders problematisch ist, dass die Täter rund um die Uhr aktiv sein können und ein großes Publikum finden, das ihre Taten verfolgt und im schlimmsten Fall unterstützt.
    Nutzung von Deepfakes: Durch die rasante Entwicklung von KI-Tools können täuschend echte Fälschungen von Bildern, Videos und Tonaufnahmen mit nur wenigen Klicks erstellt werden. Diese Fälschungen können die Täter anschließend für Cybermobbing nutzen oder damit gezielt Personen diskreditieren.
  • Hass im Netz in Form von Beleidigungen, Hassreden, Diskriminierung oder dem Schüren von Vorurteilen sind alltägliche Erscheinungen in sozialen Medien, Kommentarspalten und Chats. Häufig zielt dieser Hass auf typische stereotype Feindbilder wie Geschlecht, Herkunft, Religion und sexuelle Orientierung. Die Auswirkungen von Hatespeech sind nicht nur für die direkten Opfer, sondern für die gesamte Gesellschaft und gravierend.
  • Bedrohung über digitale Kanäle, sei es in Form von direkten Nachrichten, öffentlichen Kommentaren oder anonymen Posts, sollen Betroffene einschüchtern und verängstigen und beziehen sich häufig auf Personen und deren gesellschaftliches oder politisches Engagement. Die permanente Verfügbarkeit solcher Bedrohungen im digitalen Raum kann zu anhaltendem Stress und Angstzuständen führen, die das Leben der Betroffenen stark beeinträchtigen.
  • Auch die Verbreitung von Gewaltdarstellungen findet über das Internet statt. Opfer von Gewalt und/oder sexuellen Übergriffen leiden über die direkten Auswirkungen der Taten hinaus zusätzlich auch unter der permanenten und praktisch unbegrenzten Verfügbarkeit und der damit einhergehenden kontinuierlichen und Viktimisierung.
  • Von sexueller Belästigung und Sextortion sind häufig schon Kinder und Jugendliche betroffen. Das Versenden unerwünschter intimer Aufnahmen (Dickpics oder Nudes) und die Erpressung mit diesen Bildern oder Videos stellen eine ernste Bedrohung der persönlichen Integrität dar. Opfer fühlen sich oft allein gelassen und schämen sich, über das Erlebte zu sprechen oder rechtliche Schritte einzuleiten.
  • Bei Cybergrooming versuchen Erwachsene gezielt Kontakt zu Minderjährigen aufzubauen, um einen sexuellen Missbrauch anzubahnen. Dabei geben sich die Täter häufig selbst (zunächst) als Gleichaltrige aus, um Vertrauen zu erschleichen. Problematisch ist die direkte Erreichbarkeit der Kinder über soziale Netzwerke, Chats, Foren usw.
  • Erpressung bzw. Nötigung: Durch die Androhung von Gewalt, Veröffentlichung von kompromittierenden Informationen oder anderen Druckmitteln versuchen Täter, ihre Opfer zu erpressen oder zu nötigen. Diese Form der digitalen Gewalt kann schwerwiegende Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Opfer haben.
  • Stalking umfasst das belästigende Verfolgen und Überwachen einer Person über digitale Kanäle oder Endgeräte. Täter können durch das Senden von unerwünschten Nachrichten, das Verfolgen von Aktivitäten in sozialen Medien oder das Aufspüren persönlicher Informationen eine Atmosphäre der Angst und Unsicherheit für die Betroffenen schaffen.
  • Doxing umfasst das Sammeln und Veröffentlichen persönlicher Daten einer Person ohne deren Zustimmung. Ziel ist es oft, Opfer bloßzustellen, zu bedrohen oder zu schaden. Täter nutzen öffentlich zugängliche Informationen, wie E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Wohnorte und Arbeitsstellen, um ihre Opfer zu identifizieren und anzugreifen.

 

Laden Sie sich unser Reel „So reagieren Sie richtig auf digitale Gewalt“ herunter und teilen es auf Ihrer Timeline.

Reel Digitale Gewalt

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