Sicherungskonzept gemeinsam entwickeln

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Gewerbeobjekte bieten durch eine geringe Sozialkontrolle und fehlende Wohnbevölkerung gute Gelegenheiten für Einbruchs- und Diebstahlstaten. Tatgelegenheitsstrukturen sollten daher in die kriminalpräventive Betrachtung mit einbezogen werden, wenn es darum geht, ein Sicherungskonzept zur Reduzierung der Risikofaktoren zu entwickeln.

Der Begriff Gewerbe umfasst das produzierende und verarbeitende Gewerbe in Industrie und Handwerk sowie die unterschiedlichsten dienstleistenden Einrichtungen und Betriebe. Konkret geht es um alle Bautypologien von Firmen, Betrieben, Handelsunternehmen, Geschäften, Einkaufszentren und Geschäftsstraßen sowie deren Nachnutzungen, aber auch die entsprechenden Leerstände oder die aus der gewerblichen Vornutzung entstandenen Brachflächen.

Um das Risiko der Begehung von Straftaten wie beispielsweise Einbruch in Gewerbeobjekte einschätzen zu können, sollten Tatgelegenheitsstrukturen näher betrachtet werden, wie die Attraktivität des Zielobjektes für delinquentes Handeln, den Grad des Entdeckungsrisikos, das Nutzungsverhalten, den Aufwand und die kriminelle Energie zur Durchführung einer Tat sowie den möglichen Tatertrag. Auf dieser Basis kann dann ein Sicherungskonzept entwickelt werden.

Firmenverantwortliche, aber auch Planer und Architekten haben bei den Beratungsstellen der Polizei die Möglichkeit, sich umfassend über Präventionsmöglichkeiten zu informieren. Die produktneutrale, kostenfreie polizeiliche Sicherungsempfehlung kann dann als Grundlage für weitere Maßnahmen herangezogen werden. Idealerweise wird die erste kriminalpräventive Einschätzung bereits in die Planung eines Gewerbeobjektes mit eingebracht, um dem möglichen Entstehen von Kriminalität, sonstiger Ordnungsstörungen oder späterer Verwahrlosungstendenzen vorzubeugen.

Aufgrund der Vielfalt von Gewerbeobjekten und deren unterschiedlicher Nutzung können die folgenden Hinweise nur allgemein gehalten werden. Die Komplexität der möglichen Einfluss- und Entscheidungsfaktoren erfordert in der Regel immer eine individuelle, auf die jeweilige örtliche Situation abgestimmte kriminalpräventive Einzelbetrachtung.