Opfern rechtsextremistisch motivierter Kriminalität helfen

Opfer politisch motivierter Kriminalität sind Opfer einer Straftat: einer Beleidigung, Bedrohung oder eines tätlichen Übergriffs. In den meisten Fällen sollen sie aber noch tiefer getroffen werden – als Teil einer sozialen Gruppe oder sogar in ihrer Menschenwürde an sich. Daher stellt sich die Polizei, im Sinne einer wehrhaften Demokratie, deutlich auf die Seite der Menschenrechte und damit der Opfer.

Opfern rechtsextremistisch motivierter Kriminalität helfen

Opfer politisch motivierter Kriminalität sind zunächst Opfer einer Straftat: einer Beleidigung, Bedrohung oder eines tätlichen Übergriffs. In den meisten Fällen sollen sie aber noch tiefer getroffen werden – als Teil einer sozialen Gruppe oder sogar in ihrer Menschenwürde an sich. Daher stellt sich die Polizei, im Sinne einer wehrhaften Demokratie, deutlich auf die Seite der Menschenrechte und damit der Opfer.

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Straftäter der politisch motivierten Kriminalität greifen meist Menschen an, die sie zufällig aus einer sozialen Gruppe auswählen. Diese Gruppe, die über die ethnische Herkunft, ihr Aussehen, ihren Glauben, ihre Vorlieben oder andere Kriterien definiert ist, soll aus der Sicht der Täter abgewertet und eingeschüchtert werden. Die Täter wollen Opfer mit ihrer Handlung somit als Mittel zu einem politisch verstandenen Zweck treffen: Das eigentliche Ziel ist die soziale Gruppe des Opfers, die herabgewürdigt, eingeschüchtert oder terrorisiert werden soll. Andere Täter sollen zu ähnlichen Straftaten motiviert werden, was weitere Opfer mit sich bringt.

Wer die Menschenwürde der Opfer missachtet und Angst und Schrecken in der Gesellschaft verbreiten will, greift demokratische Grundwerte an. Für die Polizei ist daher die Aufklärung von Straftaten der politisch motivierten Kriminalität von hoher Priorität. Sie steht auf der Seite der Grundrechte und der freiheitlich demokratischen Grundordnung und hilft damit Opfer zu schützen.

 

Wie kann ich mich einbringen?

  • Zeigen Sie Zivilcourage, wenn soziale Gruppen ausgegrenzt werden sollen. Insbesondere wenn es sich um gesellschaftliche schwache Gruppen handelt. Rassistische und abwertende Sprüche oder Witze sind nicht lustig und es braucht Menschen die widersprechen!
  • Bringen Sie sich in Situationen ein, die zu eskalieren drohen! Die meisten Konflikte haben in ihren Ursachen und ihrem Entstehen nichts mit Nationalitäten oder Religionen zu tun, sondern mit Meinungsverschiedenheiten oder Missverständnissen. Gewalt ist dabei immer der falsche Lösungsansatz!
  • Wenn Sie einen Übergriff miterleben: helfen Sie, ohne sich selbst zu gefährden! Nutzen Sie den polizeilichen Notruf (Telefonnummer: 110) und beachten Sie unsere Tipps zum sinnvollen Zeugen- und Helferverhalten unter www.aktion-tu-was.de
  • Wenn Personen bereits verletzt wurden – verbal oder körperlich – stehen Sie diesen bei! Vermitteln Sie den Opfern, dass sie insbesondere in dieser belastenden Situation auf die Solidarität ihrer Mitmenschen vertrauen können. Wenn Sie einen Übergriff mitbekommen haben – in der realen oder virtuellen Welt – erstatten Sie Anzeige oder stellen sich als Zeuge zur Verfügung. Auf diese Weise können Sie den Opfern helfen, zu ihrem Recht zu kommen und Täter von Wiederholungen abhalten.
  • Positionieren Sie sich in ihrem Alltag für Grund- und Menschenrechte – als Eltern, Kollegen, Freunde, Mitmenschen oder in speziellen Initiativen und Präventionsprojekten. 

 

Was kann ich tun, wenn ich selbst Opfer geworden bin?

Wenn Sie selbst Opfer eines politisch motivierten Übergriffs wurden, haben Sie Anspruch auf Beratung und Unterstützung!

  • Um sich über die Möglichkeiten nach einem Übergriff aufklären zu lassen, können Sie sich an bekannte Opferberatungsstellen (wie beispielsweise den Weissen Ring) wenden.
  • Opfer (vor allem rechtsextremer) Übergriffe können sich auch an die parteiliche Opferberatung wenden, die über die Demokratiezentren der Bundesländer zur Verfügung stehen.
  • In vielen Fällen ist eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll! Nicht nur um eigene Ansprüche auf Entschädigung anzumelden und geltend zu machen, sondern auch um die Täter zu stoppen und so weitere Opfer zu vermeiden.
  • Um Opfern von extremistischen Übergriffen und terroristischen Gewalttaten eine Soforthilfe zukommen zu lassen, stehen Härteleistungen für Opfer zur Verfügung, die über das Bundesamt für Justiz schnell und unbürokratisch beantragt werden können.
     

Mehr zum Thema "Opfer politisch motivierter Kriminalität" lesen Sie auch in unserer Rubrik Opferinformationen.

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