Opfer extremistischer Übergriffe

Wer bei extremistischen Übergriffen Opfer von Gewalt wird, kann eine Entschädigung erhalten.

Opfer extremistischer Übergriffe

Wer bei extremistischen Übergriffen Opfer von Gewalt wird, kann eine Entschädigung erhalten.

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Für Opfer extremistischer Übergriffe stellt der Deutsche Bundestag Mittel zur Entschädigung zur Verfügung, die als einmalige Kapitalleistung gewährt werden. Sie sind als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Betroffenen gedacht und sollen zugleich ein deutliches Zeichen der Ächtung derartiger Übergriffe setzen. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht nicht.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Justiz oder per E-Mail: opferhilfe@bfj.bund.de.

Das Bundeskabinett hat am 12. Januar 2022 Herrn Pascal Kober, MdB, zum neuen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland ernannt. Er ist damit zentraler Ansprechpartner für alle Anliegen Betroffener.

Informationen zur Opferhilfe und Opferentschädigung finden Sie in der Rubrik Opferinformationen.

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