Opfer extremistischer Übergriffe

Opferhilfe und Opferentschädigung sind zwei wichtige Möglichkeiten, Betroffene nach einer Straftat zu unterstützen.

Opfer extremistischer Übergriffe

Opferhilfe und Opferentschädigung sind zwei wichtige Möglichkeiten, Betroffene nach einer Straftat zu unterstützen.

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Für Opfer extremistischer Übergriffe stellt der Deutsche Bundestag Mittel zur Entschädigung zur Verfügung, die als einmalige Kapitalleistung gewährt werden. Sie sind als Akt der Solidarität des Staates und seiner Bürgerinnen und Bürger mit den Betroffenen gedacht und sollen zugleich ein deutliches Zeichen der Ächtung derartiger Übergriffe setzen. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen besteht nicht.

Das Bundeskabinett hat am 12. Januar 2022 Herrn Pascal Kober, MdB, zum neuen Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Opfern und Hinterbliebenen von terroristischen Straftaten im Inland ernannt. Er ist damit zentraler Ansprechpartner für alle Anliegen Betroffener.

Weitere Informationen finden Sie beim Bundesamt für Justiz oder per E-Mail: opferhilfe@bfj.bund.de.

Weitere Informationen zur Opferhilfe und Opferentschädigung finden Sie in der Rubrik Opferschutz.

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