Hinweis: Zur Wiedergabe der Vorlesen-Funktion wird der Dienst von LinguaTec GmbH verwendet. Mit Aktivierung des Vorlesen-Buttons erteilen Sie Ihre Einwilligung darin, dass LinguaTec möglicherweise Ihre Nutzerdaten erhebt, nutzt und weiterverarbeitet.

Zivilcourage zeigen: Im Notfall die Polizei rufen!

Zivilcourage Regel 2: Ruf die Polizei unter 110.

Geräusche in der Nachbarwohnung deuten auf eine akute Bedrohungs- und Gefährdungssituation hin? Zwielichte Gestalten schleichen gegenüber um ein Haus? Jemand wird auf offener Straße überfallen? Alles eindeutige Situationen, in denen Sie unbedingt die Polizei informieren sollten. Zeigen Sie Zivilcourage und rufen Sie bei Verdacht auf eine Straftat die 110. Die Aktion-tu-was erklärt, was dabei wichtig ist.

Die Zivilcourage-Kampagne Aktion-tu-was appelliert mit ihren sechs Regeln an die Bürgerinnen und Bürger, Acht zu geben, was um sie herum passiert.

 

Sechs Regeln für mehr Zivilcourage

  1. Hilf, aber bring dich nicht in Gefahr
  2. Ruf die Polizei unter 110
  3. Bitte andere um Mithilfe
  4. Präg dir Tätermerkmale ein
  5. Kümmer dich um Opfer
  6. Sag als Zeuge oder Zeugin aus

 

Die Regel Nr.1 der Aktion-tu-was bringt den Appell auf den Punkt: Hilf, aber bring dich nicht in Gefahr.

Manchmal sind Täter offensichtlich stärker und zu jeder Art von Gewalt bereit.

Dann ist es Zeit für Regel Nr. 2:

 

Ruf die Polizei unter 110

Wenn Sie eine Straftat beobachten oder jemand in einer Notlage ist, informieren Sie so schnell wie möglich die Polizei. Je schneller die Polizei informiert wird, desto besser können die Täter ermittelt werden.

Wenn Sie gerade nicht telefonieren können, weil Sie kein Telefon zur Hand haben, bitten Sie einfach einen Passanten oder einen Nachbarn, die 110 zu wählen! Der Notruf ist gebührenfrei!

 

Schildern Sie der Polizei den Vorfall kurz aber präzise:

  • Wer meldet? Geben Sie Ihre Personalien an.
  • Wo passiert etwas? Beschreiben Sie den Ort genau.
  • Was passiert? Geben Sie an, wie viele Personen beteiligt sind und ob Verletzte darunter sind. Beschreiben Sie die Situation genau.
  • Auf Rückfragen warten! Die Polizei stellt Ihnen ergänzende wichtige Fragen, um die Situation besser einschätzen zu können und um ggf. eine Personenbeschreibung zu erstellen. Sie bekommen auch Verhaltenstipps und Hilfestellun­gen. Lege Sie daher nicht einfach auf.

 

Den Ermittlern helfen oft auch Kleinigkeiten oder Vermutungen bei ihrer Arbeit einen großen Schritt weiter. Prägen Sie sich dazu auch die Tätermerkmale genau ein.

 

Wichtige Notrufnummern

Notruf der Polizei: 110.

In medizinischen Notfällen oder bei Feuer wählen Sie 112.

Notruf im europäischen Ausland: 112.

Alle Nummern sind gebührenfrei!


Aktion-tu-was

Die Aktion-tu-was bietet neben den Zivilcourage Regeln weitere konkrete Handlungs­optionen rund um das Thema Zivilcourage in verschiedenen Lebenslagen, wie z.B. Vandalismus, Nachbarschaftshilfe oder Belästigung.

Im Faltblatt der Kampagne können die sechs Regeln der AKTION-TU-WAS nochmal auf einen Blick nachgelesen werden:

Zivilcourage zeigen (PDF)