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"Wir brechen das Schweigen" - Aktion zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen

Das BSI und ProPK brechen das Schweigen. #schweigenbrechen

© ProPK / Joachim Schneider (ProPK), Dr. Stefanie Hinz (KPK), Dr. Gerhard Schabhüser (BSI), Harald Schmidt (ProPK) (v.l.)

Gewalt gegen Frauen wird oft bagatellisiert oder ignoriert. Die Folge: Betroffene sprechen aus Scham und Angst nicht über das Erlebte. Darum heißt es am 25. November 2022 #schweigenbrechen. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Polizeiliche Kriminalprävention setzen sich für von Gewalt betroffene Frauen ein.

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November bringt das Hilfetelefon das Thema dahin, wo es hingehört: auf die öffentliche Tagesordnung.

 

Helfen Sie mit, das Schweigen zu brechen

Die Polizei ist dafür da, in einer akuten Gefahrensituation, auch in Ihrer häuslichen Umgebung, erste Hilfe- und Schutzmaßnahmen durchzuführen. Diese können von polizeilichem Gewahrsam bis zu einem mehrtägigen Hausverweis der gewalttätigen Person aus der gemeinsamen Wohnung führen.

Frauen sind besonders von Gewalt betroffen, häufig in den eigenen vier Wänden. Auch Männer und nicht binäre Menschen erfahren häusliche Gewalt. Für alle Personen gilt:

Bei akuter Bedrohung wählen Sie 110!

Das Hilfetelefon Gewalt an Frauen berät Frauen in 18 Sprachen und zeigt Wege aus der Gewalt auf:

116 016

 

An wen richtet sich das Angebot des Hilfetelefons?

Das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" richtet sich an alle Frauen, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind – ganz gleich, ob die Gewalterfahrung in der Vergangenheit oder Gegenwart liegt. Darüber hinaus können sich auch Menschen aus dem sozialen Umfeld der Frauen jederzeit an das Hilfetelefon wenden, zum Beispiel Freunde und Verwandte, die Gewaltbetroffene unterstützen wollen. Außerdem richtet sich das Angebot an Fachkräfte, die in ihrem Berufsalltag mit dem Thema Gewalt gegen Frauen in Kontakt kommen.

 

Als Betroffene, brechen Sie Ihr Schweigen!

Unter der 116 016 erreichen Sie das Hilfetelefon rund um die Uhr, auch an Wochenenden und Feiertagen – an 365 Tagen im Jahr. Der Anruf beim Hilfetelefon ist kostenlos. Selbst ohne Guthaben auf dem Mobiltelefon kann die Beratung genutzt werden.

Die Beraterinnen beim Hilfetelefon sind ausgebildete und erfahrene Fachkräfte. Sie hören den Betroffenen zu und nehmen Sie, Ihre Situation und Ihre Fragen ernst. Sie allein bestimmen, was Sie den Beraterinnen anvertrauen und was Sie lieber für sich behalten wollen. Wenn Sie es möchten, vermittelt die Beraterin Ihnen Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote in Ihrer Nähe.

Bitte beachten Sie: Die Rufnummer des Hilfetelefons 116 016 ist nur innerhalb Deutschlands erreichbar.

Das Beratungsangebot gilt unabhängig von sozialer und ethnischer Herkunft, Religion sowie sexueller Orientierung und Identität der hilfesuchenden Personen.

 

Hilfetelefon „Gewalt an Männern“

Männer, die von Gewalt betroffen oder bedroht sind, können sich an das Hilfetelefon "Gewalt an Männern" wenden:

0800 123 99 00

kostenlos, erreichbar: Montag- Donnerstag: 09.00 Uhr - 13.00 Uhr und 16.00 Uhr - 20.00 Uhr, Freitag: 09.00 Uhr - 15.00 Uhr

 

Polizeiliche Maßnahmen nach den Gefahrenabwehrgesetzen (GewSchG) der Länder

Die Polizei wird Maßnahmen zu Ihrem Schutz treffen. Sie kann z. B. einer Person, die Ihnen unbefugt nachstellt, untersagen, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen und von einer bestimmten Örtlichkeit wegschicken und zwar für die Dauer von 10 bis zu 14 Tagen (je nach Bundesland) aus Ihrer gemeinsamen Wohnung verweisen oder eine gewalttätige Person sogar in Gewahrsam nehmen.

Darüber hinaus macht die Polizei eine sogenannte Gefährdungslagebewertung und weist Sie ggf. auf weitere Maßnahmen zu Ihrem Schutz hin, wie z. B., Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz.

 

Maßnahmen nach Gewaltschutzgesetz

  • Die Maßnahmen der Polizei haben eine zeitliche Begrenzung. Sie können diese Zeit nutzen, um z. B. bei Gericht eine Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zu beantragen. Das GewschG stärkt die Rechte von Opfern körperlicher Gewalt, Bedrohung oder Nachstellung (Stalking).
  • Die Anordnungen des Gerichts erfolgen zu Ihrem Schutz gegen weitere Beeinträchtigungen und beinhalten beispielsweise das Verbot:
    • die Wohnung und/oder einen bestimmten Umkreis der Wohnung zu betreten,
    • bestimmte Orte aufzusuchen, an denen sich der Verletzte regelmäßig aufhält,
    • Verbindung zur verletzten Person aufzunehmen und/oder Zusammentreffen herbeizuführen.

Für alle von Gewalt betroffene Menschen gilt: Nehmen Sie Hilfsangebote an!

 

Häusliche Gewalt

Handzettel: Opferschutz häusliche Gewalt

Opferinformationen häusliche Gewalt

Sexualdelikte

 

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Beratung und Hilfe für Männer bei Gewalt