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Vandalismus ist keine Privatsache

Mann kickt gegen einen Mülleimer und Zeuge ruft die Polizei an

Demolierte Haltestellen, aufgeschlitzte Sitze in der Bahn oder besprühte Hauswände – Vandalismus ist im öffentlichen Raum allgegenwärtig. Die Täterinnen und Täter richten mit ihrer Zerstörung einen Sachschaden an, der zu Lasten aller geht. Tipps, was man dagegen tun kann, gibt die Aktion-tu-was.

Vandalismus geht uns alle an

Im Strafrecht gibt es den Begriff "Vandalismus" nicht. Trotzdem werden solche Beschädigungen strafrechtlich verfolgt. Die Einordnung ist abhängig von der Art der Beschädigung. Am häufigsten äußert sich Vandalismus in Form von Sachbeschädigungen.

2022 wurden in der bundesweiten Polizeilichen Kriminalstatistik insgesamt 568.887 Fälle von Sachbeschädigung (nach §§ 303-305a StGB) erfasst – das entspricht 10,1 Prozent der insgesamt für das Jahr erfassten Straftaten (5.628.584 Fälle).

 

Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt

Wenn man eine Sache – zum Beispiel ein Fahrrad oder ein Handy - rechtswidrig beschädigt oder zerstört, ist das nach § 303 StGB eine Sachbeschädigung und kann mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Sogar mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe kann belangt werden, wer eine „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ (§ 304 StGB) begeht. Dies ist der Fall, wenn jemand Sachen beschädigt oder zerstört, die nicht nur einer bestimmten Person gehören, sondern beispielsweise zur öffentlichen Nutzung dienen, z. B. demolierte Parkbänke oder zerkratzte Scheiben in Zügen.

Jedes Jahr entstehen durch mutwillige Zerstörung privaten oder öffentlichen Eigentums Schäden in Millionenhöhe, die letztlich alle gemeinsam bezahlen müssen.

Wird der Täter gefunden, muss der Schaden, also z. B. das Handy oder die Parkbank, vom Täter ersetzt bzw. bezahlt werden. Das nennt man dann eine zivilrechtliche Schadensersatzpflicht, die je nach Alter und Situation auch Familienangehörige treffen kann.

 

Zivilcourage zeigen gegen Zerstörungswut

Schauen Sie nicht weg, wenn jemand Sachen mutwillig beschädigt oder zerstört. Vandalismusschäden sollten umgehend gemeldet werden - vor allem, wenn eine Gefahr für andere besteht, wie zum Beispiel bei zerstörten Baustellenabdeckungen oder zersplitterten Glasscheiben.

  • Rufen Sie die Polizei und erstatten Sie umgehend Anzeige.
  • Greifen Sie aber keinesfalls selbst ein! Gewalt gegen Sachen kann leicht auch zu Gewalt gegen Personen ausarten, besonders dann, wenn Alkohol im Spiel ist.
  • Sie können trotzdem mithelfen, indem Sie sich Tätermerkmale genau einprägen und bei der Polizei als Zeuge aussagen.

Die Aktion-tu-was gibt mit ihren sechs Regeln für den Ernstfall Hilfestellung und Orientierung für brenzlige Situationen.

Tu was gegen Vandalismus

 

Sprechen Sie mit Ihren Kindern

Seien Sie Vorbild, wie mit öffentlichem oder privatem Eigentum umgegangen werden soll und sprechen Sie mit Ihren Kindern über das Thema.

Rat und Hilfe geben z. B. auch Erziehungsberatungsstellen der Jugendämter. Die Jugendsachbearbeiter/-innen bzw. Jugendbeauftragte der Polizei stehen ebenfalls als kompetente Ansprechpartner zur Verfügung.

Nutzen Sie unsere Beratungsstellensuche, um die nächste Polizeidienststelle in Ihrer Nähe zu finden.

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