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Unkalkulierbares Risiko: Führen von Waffen im Alltag

Hände halten Pfefferspray.

© Canva

Laut der aktuellen Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts bewaffnet sich ein nicht unerheblicher Anteil der Bevölkerung im Alltag, um sich vor Kriminalität zu schützen. Die Polizei rät jedoch dringend davon ab, Waffen mit sich zu führen. Erfahren Sie, warum und welche Regelungen laut Waffengesetz gelten.

Waffen als Schutz vor Kriminalität ungeeignet und gefährlich

Die Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts (BKA) „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2020“ (SKiD2020) nimmt vor allem das persönliche Sicherheitsgefühl und Furchtempfinden der Bevölkerung in den Fokus und untersucht unter anderem, welche Schutz- und Vermeidungsstrategien Bürgerinnen und Bürger wählen, um sich selbst vor Kriminalität zu schützen, aus Angst, Opfer z. B. von Gewalttaten zu werden. Nicht unproblematisch ist, dass sich ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung im Alltag bewaffnet. So geben etwa 3,8 % der Bevölkerung an, häufig Reizgas und 1,5 % der Bevölkerung häufig ein Messer bei sich zu tragen.

Doch die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass die vermeintlich erhöhte Sicherheit zu mehr Risikobereitschaft führt, und so können sich im schlimmsten Fall angespannte Situationen schnell zu lebensgefährlichen Auseinandersetzungen zuspitzen.

Waffen zur Selbstverteidigung - trügerisches Sicherheitsgefühl

Nicht zu unterschätzen ist außerdem die Gefahr, dass beispielsweise ein Messer in die Hände des Angreifers gerät und dieses dann gegen das sich zunächst zur Wehr setzende Opfer selbst gerichtet wird.

Die Polizei rät dringend davon ab, Messer, Schusswaffen, Reizgas oder Pfefferspray zur Selbstverteidigung bei sich zu tragen!

Ihre Wirkungsweise und ihr Gefahrenpotential werden insbesondere von Jugendlichen leicht unterschätzt.

 

Sicher unterwegs – Angriffen vorbeugen

Es gibt keine pauschalen Verhaltensempfehlungen für jede Situation. Folgende grundlegenden Tipps können jedoch die Sicherheit unterwegs und damit Ihr Sicherheitsgefühl deutlich verbessern.

  • Achten Sie auf Ihre Umgebung – und Ihr Bauchgefühl: Gehen Sie bedrohlichen Situationen möglichst frühzeitig aus dem Weg und vermeiden körperliche Auseinandersetzungen.
  • Seien Sie laut! Machen Sie andere auf den Übergriff aufmerksam. Bitten Sie um konkrete Hilfe und rufen Sie die Polizei unter Tel. 110.
  • Wenn es nicht anders geht, setzen Sie sich konsequent zur Wehr. Schlagen Sie mit den Händen gezielt zum Gesicht und/oder treten Sie mit den Füßen gegen Schienbein oder Knie der Angreifer. Nutzen Sie ggf. alle zur Verfügung stehenden Mittel zur Abwehr (Handtasche, Schlüsselbund, umherstehende Gegenstände)

Sicher unterwegs

Sicher unterwegs: Angriffe abwehren

 

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 1 WaffG). Die Bestimmungen des WaffenG erstrecken sich dabei sowohl auf Schusswaffen als auch auf „tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen“ (§ 1 Abs. 2 WaffG), wie beispielsweise Messern oder Dolchen.

 

Welche Waffen darf man bei sich tragen?

Welche Waffe von wem geführt werden darf, richtet sich nach den Eigenschaften und dem Sinn des Gegenstandes. Die meisten Waffen sind erst ab dem Alter von 18 Jahren frei, das heißt, sie dürfen erst mit dem Eintritt in die Volljährigkeit erworben werden. Dies berechtigt jedoch nicht automatisch zum Führen der Waffe – das Führen von Waffen ist insbesondere auf öffentlichen Veranstaltungen, wie Volksfesten, Sportveranstaltungen und auch bei Diskothekenbesuchen oder im Kino grundsätzlich untersagt (§ 42 Abs. 1 WaffG).

 

Messer können waffenrechtlichen Einschränkungen unterliegen

Ein Taschenmesser ist per se keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes, obwohl man damit auch erheblichen Schaden anrichten kann. Dazu zählen sogenannte Gebrauchsmesser und solche mit einer Klingenlänge unter 12 cm. Erlaubt sind der Erwerb, der Besitz und das Führen von Taschenmessern.

Unter bestimmten Voraussetzungen jedoch unterliegen auch Messer waffenrechtlichen Beschränkungen.

So ist der Erwerb und der Besitz von Einhandmessern mit feststellbarer Klinge nur dann erlaubt, wenn sie keine Hieb- und Stichwaffen sind. Das Führen ist nur zu Zwecken der Berufsausübung, des Sports oder der Kultur, etwa für Theateraufführungen, gestattet.

Der Verstoß gegen das vorgegebene Alter und das Führen von Messern entgegen den gesetzlichen Bestimmungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen wird sogar als ein Vergehen geahndet und kann somit bis hin zu einer geringen Freiheitsstrafe belegt werden.

Legale Waffen

Übersicht über jugendtypische Waffen

Zum Waffengesetz

 

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Waffen sind kein Schutz vor Kriminalität

Stichwaffen und Messer können tödlich sein