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Tätig werden bei Diskriminierung

Gruppe junger Menschen verschiedener Nationalitäten

©canva

In Deutschland ist das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dafür da, Diskriminierung aus unserer Gesellschaft zu verbannen. Auf dieses Gesetz gestützt, kann jede Person gegen Rassismus, Sexismus, Antisemitismus und andere Diskriminierungsformen auch rechtlich vorgehen. Die Polizei gibt Verhaltenstipps für den Einsatz gegen Diskriminierung.

Ob Benachteiligungen bei der Jobsuche, beim Abschluss eines Kredits, beim Trainieren im Fitnessstudio oder beim Mieten einer Wohnung, täglich finden Diskriminierung und Ausgrenzung statt.

Diskriminierung kann aufgrund von ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, sexueller Identität, Geschlecht, Lebensalter und Behinderung stattfinden

Personen die zum Beispiel bei ihrer Arbeit diskriminiert werden, können sich offiziell bei ihrem Arbeitgeber beschweren. Dieser muss der Beschwerde nachgehen und dem/der Beschäftigten darf wegen der Beschwerde kein Nachteil entstehen.

 

Antidiskriminierungsstelle bietet juristische Beratung

Informationen dazu gibt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Prinzipiell kann sich jede Person, die sich diskriminiert fühlt, an diese Stelle wenden.

Gut zu wissen: Die Antidiskriminierungsstelle bietet eine kostenlose juristische Erstberatung an.

Egal aus welchem angeblichen Grund Menschen diskriminiert oder ausgegrenzt werden - wichtig ist es, in so einem Fall nicht weg zu sehen oder weg zu hören.

 

Wenn Sie Zeuge von Diskrimierung werden

Wenn Sie eine Ungerechtigkeit, einen Übergriff oder sogar eine Gewalttat mitbekommen: Beziehen Sie Stellung, zeigen Sie Zivilcourage. Ausgrenzung und Diskriminierung sind nicht zu tolerieren.

  • Rufen Sie im Notfall die Polizei.
  • Stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.
  • Unterstützen Sie das Opfer.

 

Opferrechte 

Tu was… gegen Diskriminierung

Antidiskriminierungsstelle des Bundes

 

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Diskriminierung